Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Forderungen der Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands zum 6. CEDAW-Bericht der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Sevim Dağdelen, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Katrin Kunert, Kornelia Möller, Elke Reinke, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 18. Dezember 1979 verabschiedete die Generalversammlung der UNO die Resolution 54/4 zum Übereinkommen der VN zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen (CEDAW), das am 10. Juli 1984 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Am 14. September 2007 übergab die Bundesregierung dem CEDAW-Ausschuss den 6. Staatenbericht zur Umsetzung des Abkommens. Diese Übergabe gab den Anstoß dafür, dass sich 28 Frauenverbände, -organisationen und -initiativen zusammenschlossen, um mit einem Alternativbericht diesen Bericht zu kommentieren, kritisch zu bewerten und zu ergänzen. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die Bundesregierung offensichtlich keine zielorientierte Gleichstellungspolitik verfolgt, sondern sich fast ausschließlich auf die Familienpolitik konzentriert. Allerdings ist auch diese Familienpolitik nicht durchgängig gleichstellungsorientiert und wirkt vor allem für Geringverdienende retraditionalisierend. Weiterhin wird kritisiert, dass bestehende, dringend notwendige Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen wie Frauenhäuser, ambulante Beratungsstellen und spezialisierte Fachberatungsstellen keine nachhaltige Finanzierung erhalten und allzu oft von Kürzungen oder Schließung bedroht sind. Zudem bedarf es einer dringenden Überprüfung des Gewaltschutzgesetzes, da die Abwägung der Freiheitsrechte des Gewalttäters gegenüber den Rechten auf körperliche Unversehrtheit noch immer zu Lasten der Gewaltopfer geht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die polizeiliche oder zivilgerichtliche Wegweisung so auszugestalten, dass sie den Tatbestand eines Härtefalls nach § 31 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erfüllt?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Umsetzung wenigstens durch Einführung einer Regelung in der Durchführungsverordnung zum Aufenthaltsgesetz, besser aber durch Einführung eines Regelbeispiels ins Gesetz durchzuführen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass ein koordiniertes und qualitativ abgestimmtes Vorgehen zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes unter Beteiligung aller relevanten Institutionen und Einrichtungen vor Ort sowie eine Finanzierung der dazu notwendigen Ressourcen gewährleistet sind?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um einen Gesamtstraftatbestand „häusliche Gewalt“ einzuführen, in dem sich die Komplexität der Tathandlungen abbildet?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um für eine gesetzliche Klarstellung darüber zu sorgen, dass es sich bei Stalking um einen „tätlichen Angriff“ im Sinne von § 1 des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) handelt, damit Stalking-Opfer Entschädigung erhalten können und dieses Gesetz an die Situation von Opfern von Menschenhandel angepasst wird?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Entwicklung eines umfassenden staatlichen Handlungskonzeptes zum Schutz von betroffenen Mädchen und Frauen vorzulegen und für dessen konsequente Umsetzung zu sorgen und die bestehenden Möglichkeiten des Opferschutzes hinsichtlich ihrer Umsetzung zu verbessern?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit eine sorgfältige Prüfung des Sachverhalts (kein Zeitdruck/Hinwirken auf Einvernehmlichkeit) bis zur endgültigen Umgangsregelung betroffener Mädchen und Jungen mit der beschuldigten Person im Rahmen des FGG-Reformgesetzes (Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) festgesetzt wird?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die Fortbildungen für alle Fachkräfte, die mit betroffenen Mädchen und Frauen im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit arbeiten, zu finanzieren und bereitzustellen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit aussagekräftige Statistiken und Forschung einschließlich Rechtstatsachenforschung zu sexualisierter Gewalt veranlasst und vorgelegt werden?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Substanz GBL (Gamma-Butyrolacton) in das Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen und zu regeln, dass die Abgabe dieser Substanz an Privatpersonen unterbunden wird?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Schutz von Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung fortzuführen und die vollständige Umsetzung des „Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ zu gewährleisten?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Gender-Aspekte bei allen Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen zu berücksichtigen und daraus Konsequenzen zu ziehen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Situation von Mädchen und Frauen mit Behinderung in allen (politischen) Vorhaben zur Bekämpfung der Gewalt von Frauen (Disability Mainstreaming) zu berücksichtigen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um öffentliche Mittel zum Ausbau der Barrierefreiheit von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen etc. bereitzustellen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um verbindliche Präventions- und Maßnahmenprogramme für Einrichtungen für Frauen mit Behinderung zu erstellen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Aufklärung von Mädchen und Frauen mit Behinderung (in der Schule, in Einrichtungen der Behindertenhilfe etc.) über Sexualität, (sexualisierte) Gewalt, eigene Grenzsetzungen sowie Hilfs- und Unterstützungsangebote zu gewährleisten?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um für eine Sensibilisierung und Schulung aller relevanter Berufsgruppen (medizinisch-therapeutisches Personal, Polizei, Staatsanwaltschaft, Richterinnen und Richter, Lehrpersonal etc.) zur Lebenssituation behinderter Mädchen und Frauen sowie für die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Behinderteneinrichtungen zum Umgang mit (sexualisierter) Gewalt zu sorgen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den Aufbau und die Finanzierung eines flächendeckenden Präventionsnetzes zum Schutz vor Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderung sicherzustellen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die Unterstützung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Hinblick auf den weltweiten Frauenhandel sich nicht auf einzelne und ereignisabhängige Kampagnen beschränkt, sondern darauf angelegt ist, nachhaltig und kontinuierlich Frauenhandel zu bekämpfen und Betroffene zu schützen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um für die vom Frauenhandel Betroffenen einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis einzuführen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um grundsätzlich einen Aufenthaltstitel für vom Frauenhandel betroffene Frauen einzuführen, der nicht von der Kooperationsbereitschaft mit den Strafverfolgungsbehörden abhängt, da dies die Strafverfolgung und nicht den Schutz und die Würde der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um zusätzlich nach Lösungen zu suchen, damit Frauen nicht durch ihre Ausweispapiere als Betroffene von Menschenhandel zu erkennen sind (siehe Hamburg)?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Opfern von Frauenhandel in jedem Falle nach dem Gerichtsverfahren ein Bleiberecht einzuräumen sowie eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist von mindestens sechs Monaten mit eindeutigen Erteilungskriterien einzuführen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um klare bundesweite Regelungen zu schaffen, die eine bedarfsgerechte Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel im Hinblick auf ihre Grundversorgung, ihren Lebensunterhalt, ihre Unterbringung und ihre medizinische Versorgung gewährleisten?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den Betroffenen von Frauenhandel den Zugang zu staatlichen Bildungs- und Ausbildungsangeboten sowie zum Arbeitsmarkt und den vorhandenen Förderleistungen zu eröffnen und dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches im Hinblick auf die Gewährung von staatlichen Hilfen an EU-Bürgerinnen, die von Frauenhandel betroffen sind, rechtmäßig angewendet werden?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Bestimmungen des Prostitutionsgesetzes (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten – ProstG) in andere Gesetze zu implementieren, dabei die Prostituiertenberatungsstellen bei den weiteren Überlegungen einzubinden, gute und verbindliche Standards für die Arbeitsbedingungen von Prostituierten und ein gutes und flächendeckendes Beratungsangebot zu schaffen sowie entsprechende Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten für ausstiegswillige Prostituierte anzubieten?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um sich der Problematik des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft anzunehmen, den Schutz von Betroffenen zu gewähren und zur Bekämpfung dieses Phänomens geeignete Maßnahmen zu treffen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die Sensibilisierung der zuständigen Behörden, von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und der breiten Bevölkerung zu dieser Problematik voranzubringen sowie die nötigen Kooperationen und Strukturen zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren zu schaffen und zu unterstützen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um mehr Transparenz über das Ausmaß dieser Form von Ausbeutung von Frauen und besseren Schutz für Opfer herzustellen sowie Konsequenzen für die Täterinnen und Täter folgen zu lassen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um flächendeckende Beratungs- und Hilfsangebote für Migrantinnen zu schaffen, Integrationskurse auszubauen und das Kriterium von ausreichenden Sprachkenntnissen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu streichen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Residenzpflicht für Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind und in dem entsprechenden Gebiet gefährdet werden könnten, aufzuheben?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Mädchen und Frauen mit ihren Kindern wirksam gegen geschlechtsbezogene (häusliche und sexualisierte) Gewalt zu schützen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um darüber hinaus sicherzustellen, dass von Gewalt betroffene Migrantinnen, eingeschlossen vom Menschenhandel betroffene Frauen, angemessene und an ihren speziellen Bedürfnissen ausgerichtete Unterstützungsangebote erhalten?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um zu gewährleisten, dass Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen bundesweit mit dem Ziel stattfinden, eine bedarfsgerechte Infrastruktur von Schutz- und Unterstützungseinrichtungen für von geschlechtsbezogener Gewalt betroffene Mädchen und Frauen mit ihren Kindern zu garantieren, welche die nachfolgend aufgeführten Grundsätze beachtet:
● Verpflichtung des Bundes, der Länder und Gemeinden zur unbürokratischen Bereitstellung pauschal kostendeckender finanzieller Mittel für ein bedarfsgerechtes barrierefreies Hilfenetz,
● keine Abwälzung der Kosten des Hilfesystems auf betroffene Mädchen und Frauen,
● Beratung und Unterstützung für von geschlechtsbezogener Gewalt betroffene Mädchen und Frauen als gesetzliche Pflichtaufgabe,
● Beachtung von Standards für die sachliche und personelle Ausstattung der Schutz und Unterstützungseinrichtungen,
● Finanzierung von niedrigschwelligen Angeboten und Präventionstätigkeit,
● Finanzierung qualitätssichernder Maßnahmen der Schutz- und Unterstützungseinrichtungen,
● Berücksichtigung der Vernetzungs- und Koordinierungstätigkeiten sowie der Öffentlichkeitsarbeit der Schutz- und Unterstützungseinrichtungen,
● Finanzierung bundesweiter Koordinierungs- und Vernetzungsstellen und von Frauenhäusern?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Sensibilisierungs-Trainings deutscher Soldaten zum Thema Zwangsprostitution als Menschenrechtsverletzung zu veranlassen und dabei das NATO-Trainings-Handbuch „Trafficking In Human Beings für das Militär“ zugrunde zu legen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um einen strikt zu befolgenden Verhaltenskodex und ein Beobachtungssystem, insbesondere für Auslandseinsätze einzuführen, das an eine ranghohe Stelle innerhalb des Militärs angebunden ist?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Soldaten, die in Auslands- und anderen Einsätzen gegen Menschen- bzw. Frauenrechte verstoßen, ausnahmslos auch strafrechtlich zu verfolgen und in keine weiteren Einsätze mehr zu entsenden?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN SC Res 1325 mit nachhaltiger und verbindliche Umsetzungsvorgaben einzuführen, der intersektorale und aufeinander abgestimmte Konzepte zur Unterstützung von Frauen in bewaffneten Konflikten, vor allem für Überlebende von sexualisierter Gewalt, vorweist?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um in allen Dimensionen der Auslandseinsätze wie alle die UN SC Res 1325 betreffenden Bereichen der gesamten Außen-, Militär- und Sicherheitspolitik Gender-Mainstreaming als leitendes Querschnittsprinzip inklusive des Gender-Budgetings umzusetzen?
b) Wenn keine, warum nicht?