Streckenstillegungen und Angebotseinschränkungen bei der Deutschen Bundesbahn
des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Streckenstillegungen und Angebotseinschränkungen bei der Deutschen Bundesbahn
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Für welche Bundesbahnstrecken mit welcher Gesamtlänge ist ein Verfahren zur dauernden Einstellung a) des Reisezugbetriebes, b) des Gesamtbetriebes eingeleitet?
Für welche dieser Maßnahmen ist a) das Verfahren nach § 44 des Bundesbahngesetzes bereits abgeschlossen und mit welchem Ergebnis, b) die Beschlußfassung im Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn nach § 12 Abs. 1 Nr. 10 des Bundesbahngesetzes bereits erfolgt und mit welchem Ergebnis, c) eine Genehmigung des Bundesministers für Verkehr gemäß § 14 Abs. 3 des Bundesbahngesetzes bereits erfolgt und mit welchem Ergebnis?
Welche dieser Maßnahmen werden voraussichtlich bereits zum Fahrplanwechsel Juni 1984 erfolgen?
Auf welchen Bundesbahnstrecken soll das Reisezugangebot (Anzahl der Züge) zum Fahrplanwechsel Juni 1984 a) an Samstagen eingestellt, b) an Sonntagen eingestellt, c) an Samstagen und Sonntagen eingestellt, d) an Werktagen außer samstags vermindert werden?
Wieviel Nahverkehrszüge werden voraussichtlich insgesamt auf dem ganzen Bundesbahnnetz zum Fahrplanwechsel Juni, 1984 entfallen?
Wieviel Bahnhöfe und Haltepunkte der Deutschen Bundesbahn sollen zum Fahrplanwechsel Juni 1984 a) durch die Einstellung des Reisezugbetriebes, b) durch die Schließung von Bahnhöfen und Haltepunkten nicht mehr im Reisezugverkehr bedient werden?
Welche Mittelzentren werden durch Maßnahmen gemäß Fragen 1 und 6 a) im Güterverkehr, b) im Reisezugverkehr vom Schienennetz der Deutschen Bundesbahn abgekoppelt?
Welche raumstrukturellen Verbesserungen erwartet die Bundesregierung für die Städte, Gemeinden und Regionen, die von Streckenstillegungen und Bahnhofsschließungen betroffen sind?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um für die nicht mehr am Schienennetz der Deutschen Bundesbahn angeschlossenen Städte, Gemeinden und Regionen eine verbesserte Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung auf der Straße zu gewährleisten?