Bestandsaufnahme der Auslastung der Förderprogramme zur Nutzung erneuerbarer Energien
der Abgeordneten Bodo Ramelow, Eva Bulling-Schröter, Hans-Kurt Hill, Lutz Heilmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien existieren verschiedene Förderprogramme des Bundes, welche in der Broschüre „Fördergeld 2008 für Energieeffizienz und erneuerbare Energien“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aufgelistet sind. Insgesamt existieren derzeit rund 1 000 Förderprogramme der Europäischen Union, von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern. Die vorliegende Kleine Anfrage geht der praktischen Auslastung der Programme durch die privaten und öffentlichen Akteure, hier insbesondere der Kommunen, nach.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
In welchem Umfang wurden die Mittel der Programme des Bundes zur Förderung der Energieeffizienz für Privatpersonen, für Gewerbe und Industrie, für öffentliche Einrichtungen und Organisationen, welche in der Broschüre „Fördergeld 2008 für Energieeffizienz und erneuerbare Energien“ des BMU aufgelistet sind, im Jahre 2008 abgerufen (bitte Angaben in Euro)?
In welchem Umfang haben die einzelnen Maßnahmen jeweils in den entsprechenden Sektoren zur Senkung des Energieverbrauchs, zum Ausbau erneuerbarer Energien sowie zur Einsparung von CO2 geführt?
Wie verteilen sich die abgerufenen Mittel der Programme des Bundes zur Förderung der Energieeffizienz für Privatpersonen, für Gewerbe und Industrie, für öffentliche Einrichtungen und Organisationen, welche in der Broschüre „Fördergeld 2008 für Energieeffizienz und erneuerbare Energien“ des BMU aufgelistet sind, jeweils auf die einzelnen Bundesländer?
Wie war die Auslastung insbesondere folgender Programme im Jahre 2008, bzw. welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die länderbezogenen Auslastungsgrade folgender Programme vor:
a) CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) (Zuschuss/Kredit);
b) Solarstrom Erzeugen – Investitionskredite für Photovoltaik-Anlagen der KfW;
c) Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien;
d) Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz;
e) Förderprogramm für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zur rentablen Verbesserung der Materialeffizienz;
f) Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien – Investitionszuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle;
g) KfW-Förderprogramm „Kommunal Investieren“;
h) ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm (ERP: European Recovery Programme);
i) Fördermaßnahme „Solarthermie2000plus“.