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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

S-Bahn im Stuttgarter Verkehrsverbund (G-SIG: 10001274)

Ausbau der Strecke Schwabstraße-Vaihingen-Böblingen und Anschluß an den Flughafen, Kostenrechnungen der Bundesbahn, mögliche Angebotsverschlechterungen und Tariferhöhungen, Änderung des Vertrages über den Verkehrsverbund

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

22.05.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/140003.05.84

S-Bahn im Stuttgarter Verkehrsverbund

der Abgeordneten Haar, Conradi, Antretter, Daubertshäuser, Frau Dr. Hartenstein, Kretkowski, Amling, Bamberg, Huonker, Curdt und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 23. November 1983 beschlossen: „In den Verkehrsballungsräumen mit vorhandenen Verkehrs- und Tarifverbänden (Frankfurt, Hamburg, München, Rhein-Ruhr, Stuttgart) sowie in den Ballungsräumen Bremen und Hannover ist durch Rationalisierung sowie regelmäßige Angebots- und Tarifanpassungen – erforderlichenfalls durch vertragliche Änderungen – darauf hinzuwirken, daß die Jahresverluste der Verkehrsunternehmen des Bundes im jeweiligen Verbundraum im Verhältnis zu den Gesamtzuwendungen an die Deutsche Bundesbahn im Haushalt (mittelfristige Finanzplanung) nicht steigen."

Diese Vorgaben des Bundes an die Deutsche Bundesbahn bedeuten, da die Bundesregierung gleichzeitig beschlossen hat, am „Prinzip der Plafondierung der Bundesleistungen an die Deutsche Bundesbahn" festzuhalten, einen schwerwiegenden Eingriff in die bisher sehr erfolgreiche Politik der Verkehrs- und Tarifverbände in den Verkehrsballungsräumen.

Insbesondere in den Verbundräumen, in denen wesentliche Netzerweiterungen der S-Bahn kurz vor der Fertigstellung stehen, können die Beschlüsse der Bundesregierung nur dann erfüllt werden, wenn

  • die Verkehrstarife drastisch erhöht,
  • das Fahrplanangebot erheblich verschlechtert oder
  • die Länder und Gemeinden bereit sind, einen weit höheren Anteil der ungedeckten Kosten des jeweiligen Verkehrsverbundes zu übernehmen.

In Stuttgart ist nach Fertigstellung der zur Zeit im Bau befindlichen S-Bahn-Strecken nach Böblingen und zum Flughafen mit einem erheblichen Verkehrszuwachs bei der S-Bahn aber auch mit erhöhten Kosten infolge des größeren Netzes und des gestiegenen Verkehrs zu rechnen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wann ist bei der S-Bahn Stuttgart mit der Fertigstellung der Strecke Schwabstraße–Vaihingen–Böblingen, wann mit dem Anschluß des Flughafens an die S-Bahn zu rechnen?

2

Wie hoch war das Verkehrsaufkommen der S-Bahn im Stuttgarter Verkehrsverbund im Jahr 1983 (beförderte Personen, Personenkilometer)?

3

Mit welchem Verkehrsaufkommen der S-Bahn rechnet die Bundesregierung a) nach Fertigstellung der Strecke Stuttgart—Böblingen, b) nach Fertigstellung der Strecken Stuttgart—Böblingen und Stuttgart—Flughafen?

4

Wie hoch waren gemäß der Kostenrechnung der Deutschen Bundesbahn die Erträge, wie hoch die Betriebskosen der S-Bahn im Stuttgarter Verkehrsverbund im Jahr 1983 bzw., sofern für dieses Jahr noch keine Angaben vorliegen, im Jahr 1982?

5

Wie werden sich die Erträge und Kosten der S-Bahn im Stuttgarter Verkehrsverbund a) nach Inbetriebnahme der Strecke Stuttgart—Bäblingen, b) nach Inbetriebnahme der Strecken Stuttgart—Böblingen und Stuttgart—Flughafen verändern (Tarif- und Kostenstand 1984, derzeit gültiger Einnahmeaufteilungsvertrag)?

6

Welche Angebotsverschlechterung bzw. welche Tariferhöhungen wären im Verkehrsverbund Stuttgart a) nach Inbetriebnahme der S-Bahn-Strecke Stuttgart—Böblingen, b) nach Inbetriebnahme der S-Bahn-Strecken Stuttgart—Böblingen und Stuttgart—Flughafen notwendig, wenn der Jahresverlust der Deutschen Bundesbahn im Verbundraum Stuttgart auf der Höhe des Jahres 1983 eingefroren werden soll?

7

Hält die Bundesregierung Angebotsverschlechterungen bzw. Tariferhöhungen in dem sich gemäß Frage 6 ergebenden Umfang für gesamtwirtschaftlich vertretbar?

8

Welche Änderung des Vertrages über den Verkehrsverbund Stuttgart wäre erforderlich, wenn a) nach Inbetriebnahme der S-Bahn-Strecke Stuttgart-Böblingen, b) nach Inbetriebnahme der S-Bahn-Strecken Stuttgart—Böblingen und Stuttgart—Flughafen ohne eine Verschlechterung des Verkehrsangebots und ohne eine Erhöhung der Tarife dennoch der Jahresverlust der Deutschen Bundesbahn im Verbundraum Stuttgart auf der Höhe des Jahres 1983 eingefroren werden soll?

9

Hält die Bundesregierung angesichts der Finanzlage der Länder und Gemeinden eine Erhöhung der Belastung der Vertragspartner des Vertrages über den Verkehrsverbund Stuttgart in dem sich gemäß Frage 8 ergebenden Umfang für wünschenswert bzw. für durchsetzbar?

10

Welche konkreten Maßnahmen planen Bundesregierung und Deutsche Bundesbahn, um im Verbundraum Stuttgart den Kabinettsbeschluß vom 23. November 1983 zum Engagement der Deutschen Bundesbahn im öffentlichen Personennahverkehr der Verkehrsballungsräume auch nach Inbetriebnahme der S-Bahn-Linien Stuttgart—Böblingen und Stuttgart—Flughafen durchzusetzen?

Bonn, den 3. Mai 1984

Dr. Vogel und Fraktion

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