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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Umgehungsstraße Husum (G-SIG: 10001353)

Einstellung des Baus der Umgehungsstraße Husum angesichts der Bürgerproteste, militärischer Wert der Straße, Ausgleichsmaßnahmen für die Umweltzerstörung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

12.06.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/150525. 05. 84

Umgehungsstraße Husum

des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Welchen Wert mißt die Bundesregierung ihren eigenen Aussagen, sowohl des Bundeskanzlers als auch des Bundesinnenministers zum veränderten Bewußtsein zum Schutze von Natur und Menschen vor der Zerstörung durch den Menschen zu, wenn sie den Bau der „Umgehungsstraße" Husum nicht sofort unterbindet und die dadurch freiwerdenden etwa 50 Mio. DM anderweitig einsetzt?

2

Welchen Stellenwert in der Entscheidung für die „Umgehungsstraße" Husum haben die vielfältigen Proteste von Bürgern und die knappen Abstimmungsmehrheiten?

3

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß in der Antwort auf die Kleine Anfrage, Drucksache 10/822, die Frage 2 nicht beantwortet wurde, sondern die Antwort auf eine Frage erfolgte, die gar nicht gestellt worden war?

4

Wie beantwortet die Bundesregierung nunmehr die Frage 2 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/730?

5

Wird die „Umgehungsstraße" Husum in irgendeiner Weise, wenn auch nicht als Start- und Landebahn, so doch als Verkehrs- und Transportweg für militärische Zwecke mitfinanziert und mitgenutzt?

6

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Frage 10 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/730, praktisch nicht beantwortet wurde?

7

Wie beantwortet die Bundesregierung nunmehr die Frage 10 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/730?

8

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Frage 5 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/730, nur zur Hälfte beantwortet wurde?

9

Wie beantwortet die Bundesregierung nunmehr den zweiten Teil der Frage 5 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/730?

10

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Frage 6 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/730, nicht beantwortet wurde, dagegen die Antwort auf eine Frage erfolgte, die gar nicht gestellt worden war?

11

Wie beantwortet die Bundesregierung nunmehr die Frage 6 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/730?

12

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß laut Antwort auf die Frage 9 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/822, für die abgeschlossene Planung, die angeblich ordnungsgemäß durchgeführt wurde, „genaue Kostenangaben für den Bereich Immissionsschutz derzeit nicht möglich" sind?

13

Wie hoch gibt die Bundesregierung nunmehr die in Frage 9 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/730, angefragten Kosten an?

14

Für den Fall, daß die Bundesregierung die Frage 9 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/730, noch nicht beantworten kann, weil nur eine Pauschalsumme dafür eingesetzt ist, die später nur bei „dringendem Bedarf" verwendet werden soll, wie hoch ist dann diese Summe?

15

Aus der Beantwortung von Frage 9 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/822, geht hervor, daß nur Schallschutzmaßnahmen getroffen werden sollen. Wie sollen diese aussehen, und welche anderen Immissionen werden als nicht relevant angesehen, weil gegen sie keine Maßnahmen vorgesehen sind?

16

Aus der Beantwortung der Frage 9 und anderer Fragen der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/822, geht hervor, daß die Urteile von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten offenbar eine beachtliche Rolle bei der Planung der „Umgehung" Husum gespielt haben. Sieht die Bundesregierung ebenso wie die GRÜNEN darin ein Indiz dafür, daß die Akzeptanz dieser Mammutplanung in der Bevölkerung keineswegs so einheitlich ist, wie sie von der Bundesregierung und vor allem von den planenden Landesbehörden dargestellt wird?

17

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß sie für die abgeschlossene Planung, die angeblich ordnungsgemäß durchgeführt wurde, für den Bereich „Ausgleichsmaßnahmen für den umweltzerstörerischen Effekt" in der Beantwortung der Frage 11 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/822, keine Angaben, weder für die Art der beabsichtigten Maßnahmen noch für die dafür vorgesehenen Kosten, machen kann?

18

Wie beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr die Frage 11 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/730, angemessen und vollständig zu beantworten?

19

Wie erklärt sich die Bundesregierung die völlig unverständliche Unterstellung in der Beantwortung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/822, es handele sich bei der „Umgehungsstraße" Husum um einen „nicht" vermeidbaren Eingriff in Natur und Landschaft?

20

Teilt die Bundesregierung mit den GRÜNEN die Auffassung, daß die angeblichen Zwänge zur Unvermeidbarkeit von Straßenplanungen, vor allem wenn sie aus den 60er Jahren stammen, wenn sie sich weiter auf Untersuchungen von Verkehrsaufkommen berufen, die aus Mitte der 70er Jahre stammen und die nachweislich heute nicht mehr zutreffen, aus den verschiedensten Gründen einer Revision bedürfen?

21

Wie stell sich die Bundesregierung zu der moralischen Verantwortung der Planung für alle Menschen, auch für kommende Generationen, die möglicherweise aus Gründen von verändertem Bewußtsein weitgehend auf den sog. Kfz-Individualverkehr verzichten wollen, wenn sie überall mit gewaltigen Kosten die Zerstörungen beseitigen müssen, die von Planungen wie der „Umgehungsstraße" Husum bewirkt wurden?

22

Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Frage 21 nach wie vor der Auffassung, daß man das Problem der Verantwortung für eine Planung darauf reduzieren kann, daß ein „OVG Lüneburg die Baumaßnahme als rechtmäßig anerkannt" habe und somit alles in Ordnung sei?

23

Wie stellt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu der Möglichkeit eines Justizirrtums infolge mangelnden Problembewußtseins bei den Richtern?

24

Wie stellt sich die Bundesregierung zu der immer noch bestehenden Möglichkeit, die Innenstadt von Husum auf sehr einfache Art durch verkehrslenkende Maßnahmen, Durchfahrverbote mit Ausnahmeregelungen, Verkehrsberuhigung u. a., wie dies in anderen Städten mit Erfolg praktiziert wird, von belastendem Kfz-Verkehr freizuhalten?

25

Hält die Bundesregierung es nicht ebenfalls wie die GRÜNEN für sinnvoll, die auf diese Art mögliche Einsparung von etwa 50 Mio. DM der Stadt Husum für wirklich sinnvolle Maßnahmen von Stadtsanierung, Stadtentwicklung und Ausgleichsmaßnahmen für die zusätzlichen sozialen Belastungen durch die Einsparungen auf Bundesebene zukommen zu lassen?

26

Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Tatsache, daß die Frage 13 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/730, falsch beantwortet wurde, weil mit dem Bau der Brücken teilweise schon vor Abschluß der Planungen begonnen wurde?

27

Wie beantwortet daher die Bundesregierung die Fragen 13, 14, 15 und 17 der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/730, nunmehr korrekt?

28

Wie hoch ist der Kostenanteil absolut und prozentual für den Bau der 14 Brücken dieses Bauvorhabens einschließlich der dazugehörigen Rampen, Auffüllungen etc.?

29

Welche Firmen sind mit welchen Auftragshöhen und mit welchem Arbeitsplatz- Beschaffungs-Effekt a) am Bau der Brücken, b) am Gesamtobjekt beteiligt?

30

Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, den „Erfolg" der Maßnahme zu überprüfen?

31

Beabsichtigt die Bundesregierung durch die Art, wie sie die Kleine Anfrage, Drucksache 10/730, beantwortet hat, Kleine Anfragen an die Bundesregierung als eines der wichtigsten politischen Instrumente der Abgeordneten durch teilweise unkorrekte, in vielfältiger Weise unvollständige Antworten zu entwerten?

32

Riskiert die Bundesregierung nicht letzten Endes, daß auf allen Ebenen der Beteiligten unnötiger zusätzlicher Aufwand durch Nachfragen und Nachbeantwortung wie in dieser Anfrage entsteht?

33

Riskiert die Bundesregierung nicht andererseits, wenn Nachfragen aus Zeitgründen nicht mehr die notwendigen Korrekturmöglichkeiten zulassen, daß die Arbeit der Abgeordneten auf diesem Gebiet sinnlos wird, oder beabsichtigt sie das?

34

Der Bundesregierung ist bekannt, daß das Bauvorhaben „Umgehungsstraße" Husum bereits begonnen wurde. Ist die Bundesregierung angesichts der hier aufgeworfenen Fragen und auch unter Berücksichtigung der noch unbeantworteten Fragen aus der Kleinen Anfrage, Drucksache 10/730 bereit, die weiteren Baumaßnahmen zurückzustellen, bis eine Klärung bzw. Beantwortung aller hier gestellten Fragen erfolgt ist?

35

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß seit Beginn der Planung Anfang der 60er Jahre im engeren und weiteren Bereich der Trasse Bauvorhaben genehmigt und ausgeführt worden sind, die demnächst von den Emissionen dieser „Umgehungsstraße" Husum betroffen sein werden, obwohl dies vermeidbar gewesen wäre?

36

Wie beurteilt die Bundesregierung die beängstigende Tatsache, daß, obwohl das Bundes-Immissionsschutzgesetz seit 1974 in Kraft ist, bis heute keine entsprechende Verordnung nach § 43 dieses Gesetzes erlassen wurde, so daß das Bundesverwaltungsgericht daraus den Schluß ziehen mußte, „daß den Vorschriften der §§ 41 ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes das für eine praktische Rechtsanwendung unerläßliche Mindestmaß an konkretem Regelungsgehalt fehlt und sie daher unvollziehbar sind"?

37

Wie beurteilt die Bundesregierung die sich daraus ergebende Konsequenz für die „Umgehungsstraße" Husum, daß nicht einmal die Bundesregierung selbst für die nötigen Voraussetzungen sorgt, eine solche Maßnahme mit klaren rechtlichen oder gar gesetzlichen Regelungen vorzubereiten?

38

Wie beurteilt die Bundesregierung z. B. den planerischen und finanziellen Mehraufwand, der sich wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen durch die Einschaltung von Gutachtern und durch Verwaltungsgerichtsentscheidungen zusätzlich ergibt?

39

Bis wann gedenkt die Bundesregierung die aufgezeigten Mängel im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Lärmbelästigung und zu allen anderen städtebaulich und raumplanerisch relevanten Immissionen durch konsequente und umfassende gesetzliche Regelungen endlich zu beseitigen?

40

Sieht die Bundesregierung eine Verpflichtung, den in den Fragen 36 bis 39 aufgezeigten gesetzlichen Notstand unverzüglich zu beseitigen?

Bonn, den 25. Mai 1984

Sauermilch Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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