Truppenübungsplatz Baumholder (Rheinland-Pfalz)
des Abgeordneten Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
a) In welchem Umfang soll der Truppenübungsplatz Baumholder in den nächsten Jahren noch erweitert werden? Welche Gebiete in seiner Umgebung sind heute schon angekauft? Wo liegt die Ankaufsgrenze des Bundesvermögensamtes?
b) Ist die Erkenntnis der GRÜNEN zutreffend, daß infolge der Investitionen des Bundesvermögensamtes in Millionenhöhe eine Gesamtplanung für die zukünftige Struktur des Truppenübungsplatzes besteht, und wie sieht diese aus?
Sind bei den obengenannten Gebietskäufen Enteignungsverfahren durchgeführt worden, als die Eigentümer nicht verkaufen wollten? Wenn nein, soll auch in Zukunft auf Enteignungsverfahren verzichtet werden?
a) Trifft es zu, daß auf dem ehemaligen Gebiet der Gemeinden Ulmet, Rathsweiler, Oberalben und Niederalben eine Fahrzeug-Erprobungsstrecke gebaut werden soll, und welche dazu benötigten Bauvorhaben (Lagerhallen, Wasserrückhaltebecken, Betonrundkurse) sind bereits in Angriff genommen?
b) Aus welchen Gründen wird eine solche Landschaftsverbauung in einem Fremdenverkehrsgebiet nicht offengelegt? Welche weiteren Planungen für militärische Zwecke existieren in dem bezeichneten Gebiet? Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung eine übermäßige Lärmbelästigung für die Bewohner der nahegelegenen Orte vermieden werden?
a) Trifft die Beobachtung der GRÜNEN zu, daß in dem Gebiet des Truppenübungsplatzes fünf Außenfeuerstellungen existieren, die also außerhalb des Truppenübungsplatzes liegen und von denen aus über bewohntes Gebiet mit Artilleriegeschützen in die Zielräume des Übungsgeländes hineingeschossen wird? Wieviel weitere Außenfeuerstellungen sollen wo eingerichtet werden?
b) Auf welcher Rechtsgrundlage darf die Zivilbevölkerung dieser Gefahr ausgesetzt werden, da jederzeit die Gefahr besteht, daß durch fehlerhafte Munition in bewohnte Häuser geschossen wird?
c) Ist die Erkenntnis der GRÜNEN zutreffend, daß die Bundeswehr plant, auch Feuerstellungen in noch größerer Entfernung zum Übungsplatz zu' errichten, die für Waffen mit größerer Reichweite gedacht sind?
Trifft es zu, daß nach geltendem Recht eine sogenannte „Manöverfreie Zone" um die Truppenübungsplätze in der Bundesrepublik Deutschland als Ausgleich für die sonstigen Belästigungen besteht? Wenn ja, wie groß ist diese Zone? Gilt diese Regelung auch für alle NATO-Truppen?
Im Bereich des Truppenübungsplatzes Baumholder gibt es mehrere Waschplätze für Fahrzeuge (z. B. bei Edinger Mühle). An diesen werden unter anderem auch Panzer gereinigt. Welche Maßnahmen sind getroffen, gefährliche Stoffe zurückzuhalten, damit sie nicht in die Bachläufe gelangen?