Ölverschmutzung in der Nordsee
der Abgeordneten Carstensen (Nordstrand), Dr. Laufs, Dr. Olderog, Boroffka, Dr. Götz, Frau Augustin, Austermann, Frau Dempwolf, Eylmann, Frau Fischer, Ganz (St. Wendel), Hedrich, Hinrichs, Dr. Hüsch, Jagoda, Lowack, Metz, Frau Roitzsch (Quickborn), von Schmude, Tillman, Kleinert (Hannover), Baum, Beckmann, Bredehorn, Dr. Hirsch, Ronneburger, Dr. Rumpf, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Vorbemerkung
Um die Ölverschmutzungen von Schiffen in der Nordsee wirksam bekämpfen zu können, ist es nötig, dafür zu sorgen, daß a) ausreichend Kapazitäten zur Entsorgung von Schiffen in den Häfen zur Verfügung stehen, b) eine gute sichtunabhängige Überwachung der Schiffahrtswege in der Nordsee aufgebaut wird und c) die Bestrafung von sogenannten Ölsündern durch die Gerichte die Schiffsführer davon abhält, Altöl, Bilgenwasser und Tankinhalte auf der offenen See abzulassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Gewässerverunreinigungen von Schiffen auf der Nordsee sind in den letzten Jahren zur Meldung gebracht worden?
Wie viele Schiffe sind bei der Tat identifiziert worden?
Von wem gingen die Meldungen über die Vergehen bei den Behörden ein?
Wie ist der Ablauf der dann eingeleiteten Verfahren?
Wie viele der Verschmutzer sind nach Identifizierung vor deutschen und vor ausländischen Gerichten verurteilt worden?
In welcher Höhe sind Geldstrafen festgesetzt worden?
Sind andere Strafen verhängt worden?
Wer ist im einzelnen bestraft worden (Reeder, Kapitäne, Mannschaften)?
Wird den für Verschmutzungen verantwortlichen und bestraften Kapitänen und Reedereien erlaubt, auch weiterhin deutsche Häfen anzulaufen?
In welchem Verhältnis stehen die ausgesprochenen Geldstrafen und Bußgelder zu sonst erwarteten Kosten für ordnungsgemäße Entsorgung der Schiffe?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 24. Januar 1984 der Kapitän des Schiffes MS „Ilo" — Heimatland Peru — wegen des Verdachts der Gewässerverunreinigung gemäß § 324 in Verbindung mit § 5 Nr. 11 StGB „zu 240 Tagessätzen à 8 DM" vom Amtsgericht Hamburg verurteilt worden ist?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß diese Art und Höhe der Bestrafung ausreicht, um das Verschmutzen der Gewässer mit Öl und Waschwasser zu unterbinden?
Wenn nein, welche Konsequenzen, auch strafrechtlicher Art, wird die Bundesregierung ziehen, um Verschmutzungen der Küstengewässer von Schiffen aus zu verhindern?
Welche Kapazitäten stehen in deutschen Häfen zur Aufnahme von Altöl, Waschwasser und Bilgenwasser sowie von Festmüll zur Verfügung?
Mit welchen Kosten hat die Schiffahrt bei ordnungsgemäßer Entsorgung ihrer Schiffe zu rechnen?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, wenn es darum geht, die Länder bei ihrer Aufgabe Entsorgungskapazitäten vorzuhalten zu unterstützen?
Welches Überwachungssystem wird für die Nordsee aufgebaut?
Mit welchen Kosten für das Überwachungssystem rechnet die Bundesregierung?