Militärflugplatz Wiesbaden-Erbenheim
des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß auf dem o. a. Militärflugplatz bis 1990 eine stufenweise Stationierung von 160 US-Hubschraubern und 26 US-Starrflüglern vorgesehen ist?
a) Welche zwingenden Gründe gibt es hierfür?
b) Warum ist der Flugbetrieb in den letzten Jahren stark eingeschränkt worden?
Gibt es Untersuchungen darüber, wie sich die geplante Stationierung bzw. der Betrieb der Fluggeräte auswirken wird auf
a) die Luftqualität im Raum Wiesbaden/Mainz/Frankfurt am Main,
b) die Lärmbelastung unter Berücksichtigung der zahlreichen Verkehrsstraßen,
c) die Gefahren durch Absturzkatastrophen, die infolge der ca. 20 000 Flugbewegungen zusätzlich zum bestehenden Flugverkehr auftreten können?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Raum Wiesbaden/Mainz/Frankfurt am Main ein lufthygienisch belastetes Gebiet laut Bundes-Immissionsschutzgesetz ist, und wie bewertet die Bundesregierung diese Tatsache in dem in Frage 2 a) angesprochenen Zusammenhang?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß der technischen Abwicklung, die eine Behinderung des zivilen Luftverkehrs vom Flughafen Frankfurt Rhein/Main verhindern soll, eindeutig Priorität eingeräumt wird vor dem Lärmschutz der betroffenen Umgebung?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß in Wiesbaden-Erbenheim der Flugbetrieb in den Mittags-, Abend- und Nachtstunden stattfinden wird, da dort nur nach Instrumenten-Flugregeln geflogen werden kann, wenn die beiden Frankfurter Flughäfen dies zulassen, d. h. in den Fluglärmlücken?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen,
a) daß das Rhein-Main-Gebiet dicht besiedelt ist,
b) daß sich darüber hinaus dort zahlreiche hochempfindliche Betriebe der Chemie- und Mineralölindustrie befinden,
c) daß ein Flugunglück, welches durch steigende Flugbewegungen an Wahrscheinlichkeit zunimmt, verheerende Auswirkungen auf die dort lebende Bevölkerung hätte?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Zustimmung zu einer verstärkten Nutzung eines Flugplatzes erst nach Abschluß einer Prüfung der Emissionsbelastung erfolgen kann?
Wenn nein, wieso wird geprüft?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß
a) ihr Einfluß auf die US-Streitkräfte so gering ist, daß es nicht in ihrer Macht liegt, den US-Streitkräften die Genehmigung für den Flugbetrieb zu versagen und
b) die Überprüfung der Belastungen zu einem entsprechenden Ergebnis kommen wird?
Wann wird die Prüfung abgeschlossen sein?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß ca. 20 000 Flugbewegungen jährlich mehr auf dem Militärflugplatz Wiesbaden-Erbenheim keine wesentliche Nutzungsänderung dieses Flugplatzes bedeutet und daß deshalb ein Anhörungsverfahren nach § 30 Abs. 3 Luftverkehrsgesetz eingeleitet werden muß?
Wie bewertet die Bundesregierung und welche Bedeutung hat für die Bundesregierung die Forderung der betroffenen Bürger, der Bürgerinitiative „Keine Hubschrauber nach Wiesbaden-Erbenheim", zahlreicher Politiker und des Ministerpräsidenten des Landes Hessen, Börner, daß nach § 30 Abs. 3 des Luftverkehrsgesetzes die Erfordernisse der Raumordnung, insbesondere des zivilen Luftverkehrs, zu berücksichtigen sind?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Antwortbriefe der Bundesregierung an Bürger bzw. Antworten auf Anfragen von Parlamentariern aus Hektographiermaschinen kommen und deshalb die konkrete Beantwortung teilweise fehlt oder auf Punkte und Fragen antwortet wird, die überhaupt nicht aufgeführt wurden?
Wenn nein, sieht sich die Bunderegierung in der Lage zu veranlassen, daß künftig die für die Beantwortung von Anfragen und Briefen zuständigen Personen sich ausschließlich und konkret auf die zu beantwortenden Vorlagen beziehen und antworten?