Souveränität der Bundesrepublik Deutschland in bezug auf Sicherheitskontrollen von Gefahrguttransporten der US-Stationierungsstreitkräfte
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Souveränität der Bundesrepublik Deutschland in bezug auf Sicherheitskontrollen von Gefahrguttransporten der US-Stationierungsstreitkräfte
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Kann die Bundesregierung die Meldung bestätigen oder widerlegen, daß die bundesdeutschen Kontrollbeamten in Nordenham nicht über die Ausbildung verfügen, um in Nordenham ankommende militärische Gefahrguttransporte der US-Streitkräfte sachgerecht zu kontrollieren (vgl. WDR, Monitor-Bericht vom 28. Februar 1984)?
Kann die Bundesregierung die Meldung bestätigen oder widerlegen, daß die zuständigen deutschen Stellen die in Nordenham ankommenden Transportschiffe der US-Streitkräfte kontrollieren, daß jedoch „nicht jede Kiste" kontrolliert wird" (vgl. WDR, Monitor-Bericht vom 28. Februar 1984)?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut den für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen bundesdeutschen Dienststellen das Recht gibt, im Falle eines vorliegenden Verdachts des Verstoßes gegen deutsche Rechtsvorschriften US-Militärtransporte in der Bundesrepublik Deutschland anzuhalten und umfassend auf ihren Inhalt zu inspizieren?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut den für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen bundesdeutschen Dienststellen das Recht gibt, im Falle des Nachweises eines Verstoßes gegen deutsche Rechtsvorschriften einen US-Militärtransport zu unterbinden?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß für militärische Gefahrguttransporte ausländischer Stationierungstruppen auf den Straßen der Bundesrepublik Deutschland im Frieden im Regelfall keine dringenden militärischen Erfordernisse vorliegen, die ein Abweichen von den restriktiven Regelungen der Gefahrgutverordnung Straße (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 4 GGVS) rechtfertigen?
Kann die Bundesregierung die Feststellungen hinsichtlich der Einfuhrkontrolle ausländischer Militärtransporte in die Bundesrepublik Deutschland bestätigen oder widerlegen,
a) daß die Beschränkung der deutschen Einfuhrkontrolle nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, Artikel 65 Abs. 5 Buchstabe c, angesichts der Miniaturisierung von Waffensystemen nicht mehr zeitgemäß ist und nicht der Souveränität und den Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerecht wird,
b) daß der Artikel 65 Abs. 5 Buchstabe c des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut der Revision nach Artikel 82 Buchstabe c ii des gleichen Abkommens bedarf, um die lückenlose Inspektion fremder Militäreinfuhren in die Bundesrepublik Deutschland durch die zuständigen bundesdeutschen Behörden zu ermöglichen?
In welchem „gemeinsamen Ausschuß" laut Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, Unterzeichnungsprotokoll zu Artikel 53 Abs. 6 Buchstabe c ii, werden die Sicherheitsmaßnahmen der US-Militärdepots in der Bundesrepublik Deutschland vereinbart, und welche Verwaltungsabkommen liegen diesen Vereinbarungen zugrunde?
Welche aus materiellen Inspektionen bundesdeutscher Dienststellen gewonnenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verkehrssicherheit der Transportfahrzeuge der US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland?
Kann die Bundesregierung die Feststellungen hinsichtlich des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bestätigen oder widerlegen,
a) daß die Bundesrepublik Deutschland derzeit keine Möglichkeit hat, ihre nach Artikel 53 vorhandenen Zugangs- und Kontrollrechte der ausländischen Militärgelände gemäß Unterzeichnungsprotokoll zu Artikel 53 Abs. 6 Buchstabe a im Falle der Nichteinigung mit den ausländischen Streitkräften durchzusetzen,
b) daß hierin ein revisionsbedürftiger Mangel des Zusatzabkommens vorliegt, der Konfliktmöglichkeiten mit der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland vorprogrammiert?