Gesetzliche Regelung der Rücknahme einer Einbürgerung
der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2006 die „zeitnahe“ Rücknahme einer aufgrund falscher Angaben erfolgten Einbürgerung für grundgesetzkonform erklärt (BVerfG, 2 BvR 669/04 vom 24. Mai 2006, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060524_2bvr066904.html, Leitsatz 3). Vier der acht Bundesverfassungsrichterinnen und -richter stellten jedoch in einem Sondervotum fest, dass für die Rücknahme einer Einbürgerung, die nach Artikel 16 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) erforderliche gesetzliche Grundlage fehle. Der Artikel 16 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichte den Gesetzgeber, die Voraussetzungen eines Verlustes der Staatsangehörigkeit gesetzlich konkret zu bestimmen (Absatz-Nr. 90/91).
Das Bundesverfassungsgericht kommt darüber hinaus zu der Schlussfolgerung, dass es die Verfassung nicht prinzipiell verbiete, auch begünstigende Verwaltungsakte, die durch Täuschung erwirkt worden sind, in Geltung zu lassen (Absatz-Nr. 64). Das Sondervotum führt dazu aus, dass es sich angesichts der Bedeutung der Staatsangehörigkeit als eines übergreifenden Rechtsstatus nicht von selbst verstehe, dass missbräuchliches Verhalten auf Seiten der Eingebürgerten über das Instrument der Einbürgerungsrücknahme und nicht auf andere Weise sanktioniert werde (Absatz-Nr. 90 bis 93).
Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, rechtlich zu klären, welche Folgen die Rücknahme einer Einbürgerung auf Angehörige haben, die an dem Fehlverhalten nicht beteiligt waren. Der Gesetzgeber könne – so das Bundesverfassungsgericht weiter – dem durch die Einbürgerung bewirkten Vertrauenstatbestand durch spezifische Regelungen Rechnung tragen, die die Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit zurückzunehmen, einschränken, indem er insoweit zum Beispiel Befristungsregelungen oder Altersgrenzen einführe (Absatz-Nr. 89).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wird die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur Rücknahme von Einbürgerungen, die aufgrund von Täuschungen erwirkt worden sind, initiieren, wie dies von vier der acht Bundesverfassungsrichterinnen und -richter für notwendig gehalten wird?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Fristen würde dann eine Rücknahme erfolgen?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass aufgrund des übergreifenden Rechtsstatus der Staatsangehörigkeit ein missbräuchliches Verhalten auf Seiten der Eingebürgerten auch auf andere Weise sanktioniert werden könne als über das Instrument der Einbürgerungsrücknahme?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Rücknahme einer durch Täuschung herbeigeführten Einbürgerung nach § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg „zeitnah“ erfolgen muss, und was ist nach Auffassung der Bundesregierung unter „zeitnah“ zu verstehen?
Wenn ja, welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um diesbezüglich auf eine bundeseinheitliche Praxis in den Bundesländern hinzuwirken?
Wenn nein, warum nicht?
Wann wird die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zu den Auswirkungen einer Rücknahme der Einbürgerung auf Familienangehörige, insbesondere von Kindern, die an einem festgestellten Fehlverhalten nicht beteiligt waren, initiieren, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Familienangehörige von Eingebürgerten, die an dem festgestellten Fehlverhalten nicht beteiligt waren, ebenfalls die Einbürgerung verlieren sollten, auch wenn diese davon keinerlei Kenntnisse hatten?
Wenn ja, in welcher Weise wird sie den vom Verfassungsgericht benannten Grundsatz des Vertrauensschutzes beachten und zum Beispiel eine Befristungsregelung oder Altersgrenzen einführen?
Welche Rechtsfolgen und praktischen Konsequenzen haben Betroffene zu befürchten, wenn ihre Einbürgerung zurückgenommen und sie hierdurch staatenlos werden?
In wie vielen der 84 Fälle von zurückgenommenen Einbürgerungen, die seit 2002 nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Bundesländer aufgrund von falschen Angaben erfolgten, waren von der Rücknahme auch Angehörige betroffen, und welche Folgen hatten diese zu tragen (bitte nach Jahren, Bundesländern und Alter der Familienmitglieder getrennt auflisten)?