Kooperations- und Koproduktionsbeziehungen zwischen Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bzw. ihren Beteiligungsunternehmen einerseits und dem Bundesministerium für Verkehr, nachgeordneten Verwaltungsgliederungen und von wesentlich durch dieses Bundesministerium geförderten Verbänden
des Abgeordneten Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland sind öffentlich-rechtlich organisiert. Der Bundesregierung ist jeder Einfluß auf Auswahl, Inhalt und Ausgestaltung des Programms des durch Gebühren finanzierten Rundfunks verfassungsrechtlich verwehrt.
Die öffentlich-rechtliche Organisation des Rundfunks und seine Finanzierung durch staatlich festgesetzte Gebühren soll die Unabhängigkeit des Rundfunks auch gegenüber der Bundesregierung gewährleisten.
Zwischen dem Bundesminister für Verkehr, ihm nachgeordneten Verwaltungsgliederungen, von ihm wesentlich geförderten Verbänden und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurden und werden Kooperations- und Koproduktionsbeziehungen gepflegt, z. B. bei der Serie „Der 7. Sinn" und „Ein Unfall ist kein Zufall".
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen8
Welche finanziellen oder organisatorischen Hilfen, wie z. B. öffentliche Mittel, Beistellungen (personelle und sachliche, unentgeltliche Nutzungen usw.) hat das Bundesministerium für Verkehr und haben ihm nachgeordnete Verwaltungsgliederungen und von ihm wesentlich geförderte Verbände erbracht, ggf. wann, um Programmvorhaben öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten oder ihrer Tochter- und Beteiligungsunternehmen zu fördern oder anzuregen?
In welchem Umfang wurden von den in Frage 1 aufgeführten Stellen programmbegleitende Maßnahmen finanziert, und ggf. wann?
Welche Untersuchungen — gleich welcher Art — öffentlichrechtlicher Rundfunkanstalten oder ihrer Beteiligungs- und Tochterunternehmen wurden von den in Frage 1 aufgeführten Stellen finanziert, und ggf. wann?
Welche Vorkosten zu Programmen und welche sonstigen Hilfen für vorbereitende Arbeiten wurden ggf. wann von den in Frage 1 aufgeführten Stellen ganz oder teilweise finanziert?
Haben die in Frage 1 aufgeführten Stellen Rechte an Hörfunk- und Fernsehproduktionen an öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder ihre Tochter- und Beteiligungsunternehmen verkauft, und ggf. welche Rechte zu welchem Zeitpunkt? Wenn ja, mit welchen Auflagen und Verpflichtungen, zu welchem Preis, ggf. mit welcher Gegenleistung und mit welcher Sendelänge? Wurden diese Rechte vor, während oder nach der Produktion vereinbart, und wann genau wurden jeweils die ersten Kontakte geknüpft?
Haben die in Frage 1 aufgeführten Stellen Rechte im Bereich Hörfunk und Fernsehen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften erworben, und ggf. wann, zu welchem Preis oder zu welcher Gegenleistung, mit welcher Sendelänge und zu welchem Verwendungszweck? Wurden diese Rechte vor, während oder nach der Produktion vereinbart, und wann genau wurden jeweils die ersten Kontakte geknüpft?
Hat die Bundesregierung die in dem Gutachten des Bundesministeriums des Innern vom 8. Oktober 1974 vertretene Rechtsauffassung zur Zulässigkeit staatlicher Zuschüsse an öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dem Bundesministerium für Verkehr und anderen Ressorts zur verbindlichen Beachtung mitgeteilt?
Hat die Bundesregierung gegen möglicherweise verfassungsrechtlich unzulässige Zuwendungspraktiken des Bundesministeriums für Verkehr Maßnahmen ergriffen, und worin bestanden diese gegebenenfalls?