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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Durch militärische Objekte bedingte Schäden an Gebäuden, Kulturdenkmälern und Ingenieurbauwerken (G-SIG: 10002007)

Maßnahmen gegen Gebäudeschäden durch Tiefflüge, Finanzierung der Tiefflugfolgeschäden durch die Bundesregierung, Kosten der Wiederherstellung der Wieskirche, Zahl der gefährdeten Kirchen und denkmalgeschützten Profanbauten, Verbot der Tiefflüge

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

14.12.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/254030.11.84

Durch militärische Objekte bedingte Schäden an Gebäuden, Kulturdenkmälern und Ingenieurbauwerken

des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Alle Bauwerke sind über ihre „natürliche" Verwitterung hinaus Zerstörungen durch Zivilisationsfolgen, vor allem durch Emissionen von Industrie, Kraftwerken und Kfz-Verkehr ausgesetzt.

Zusätzlich wirken in jüngerer Zeit erhebliche Zerstörungen auf Bauwerke ein, die durch zunehmende Militarisierung begründet sind.

Alarmiert wurde vor kurzem die Öffentlichkeit durch die Gefahr des Einsturzes einer der schönsten Barockkirchen in Bayern, der Wieskirche, aufgrund der in diesem Raum durchgeführten Tiefflüge von Jagdflugzeugen und Hubschraubern.

Dies ist jedoch nur die Spitze eines Eisbergs. Die unerträglichen Belästigungen und Belastungen für Mensch und Tier sind nur ein Teil der Tiefflugfolgen. Eine andere Folge ist die schleichende und nur schwer nachweisbare Zerstörung von Gebäuden, Kulturdenkmälern und Ingenieurbauwerken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Warum stellt die Bundesregierung die Tiefflüge, obwohl bekannt ist, daß sie verheerende Folgen für Mensch, Tier, die ganze Natur und die Zivilisation und Kultur hat, darüber hinaus gewaltige Gefahren und zwangsläufig sinnlose Vernichtung von Energie und Rohstoffen bedeutet, nicht unverzüglich ein?

2

Welche Gründe aus militärischer und sonstiger Sicht sind für die Bundesregierung so schwerwiegend, daß sie bisher vom Verbot der Tiefflüge abgesehen hat?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesrepublik Deutschland zu den sehr dicht besiedelten Regionen der Erde gehört und daß somit Tiefflüge über dieser Region als besonders gravierender Verstoß gegen die Grundrechte von Menschen und Natur gewertet werden müssen?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, daß aufgrund der schon seit der früheren Geschichte vorhandenen relativ dichten Besiedelung in besonderem Maße auch gebautes Kulturgut vorhanden und somit zu schützen ist, das durch Tiefflüge zusätzlich gefährdet und zerstört wird?

5

Für den Fall, daß die Bundesregierung wider Erwarten die Tiefflüge nicht unverzüglich verbietet, ist die Bundesregierung bereit, als Mitverursacher die Verantwortung für die geschilderten Zerstörungen und Gefahren zu tragen?

6

In welcher Form wird die Bundesregierung gegebenenfalls die Verantwortung gemäß Frage 5 übernehmen?

7

Welche Maßnahmen gegen die umfassenden Folgen der Tiefflüge gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ergreifen?

8

Welche Maßnahmen finanzieller Art ergreift die Bundesregierung zum Ausgleich der bisher eingetretenen Tiefflugfolgeschäden?

9

Gedenkt die Bundesregierung diese und die zu erwartenden Tiefflugfolgeschäden aus Steuermitteln oder aus Spendenmitteln zu finanzieren?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, daß es kulturelle Werte gibt, die, wenn sie einmal zerstört, nicht mehr ersetztbar, das heißt auch, daß sie mit auch noch so viel Steuer- oder Spendenmitteln nicht mehr wiederherstellbar sind, es sei denn als Reproduktion?

11

Wie gedenkt die Bundesregierung solche Schäden auszugleichen?

12

Wie hoch ist der Etat des Bundesverteidigungsministers für den Ausgleich von Tiefflugfolgeschäden heute und für die nächsten Jahre angesetzt?

13

Wie hoch bewertet die Bundesregierung die Kosten zur Wiederherstellung der gegebenenfalls eingestürzten Wieskirche?

14

Welchen Anteil würde davon das Bundesverteidigungsministerium übernehmen?

15

Welche Kosten übernimmt die Bundesregierung zur Sicherung der Wieskirche zum jetzigen Zeitpunkt als Ausgleich für die bereits eingetretenen Schäden?

16

Ist der Bundesregierung bekannt,

a) wie viele

— Barockkirchen,

— Kirchen insgesamt,

— denkmalgeschützte Profanbauten, die größere Gewölbe oder Decken und wertvolle Fenster enthalten,

das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege registriert hat,

b) wie viele Bauten gemäß a) insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland registriert sind?

17

Welche Stellungnahmen gaben und geben die zuständigen Landesämter für Denkmalpflege zu den Tiefflugfolgen, die ja in der Zuständigkeit des Bundes liegen, ab?

18

Wie gedenkt die Bundesregierung die Folgeschäden für wertvolles Inventar, z. B. in Kirchen, Bibliotheken und Museen durch Einsturzgefahr, zu bewerten, zu vermeiden oder auszugleichen?

19

Wie ist die Bundeswehr und wie sind andere NATO-Partner gegen die in den vorangegangenen Fragen aufgeworfenen Gefahren und Schäden z. Z. ausgestattet?

20

Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Gesamtjahresetat der Bundesregierung für kulturelle Belange nur etwa ein Dreißigstel allein des Etats des Bundesverteidigungsministers für das Kampfflugzeug „Tornado" beträgt?

21

Sieht die Bundesregierung hierin die Einhaltung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit der Mittel als gewahrt an?

22

Wird die Bundesregierung das Land Bayern bezüglich vorhandener und zu erwartender Tiefflugfolgeschäden gegenüber anderen Bundesländern bevorzugt behandeln?

Bonn, den 30. November 1984

Sauermilch Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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