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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Einsatz der Bundespolizei im Rahmen der Demonstrationen am 13. und 14. Februar 2009 in Dresden

<span>Bundespolizeieinsatz bei Großdemonstration (Neonazis und Gegendemonstranten) in Dresden, Koordination der Sicherheitskräfte vor Ort, Anzahl der eingesetzten Beamten, Zugkontrollen, Festnahmen, Strafverfahren, eingereiste ausländische Rechtsextremisten, Lageeinschätzung im Vorfeld</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

08.04.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1239623. 03. 2009

Einsatz der Bundespolizei im Rahmen der Demonstrationen am 13. und 14. Februar 2009 in Dresden

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Kersten Naumann, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Aufmarsch von Neonazis in Dresden am 13. und 14. Februar 2009 gehörte zu den größten Aufmärschen der extremen Rechten seit Jahren. Dresden ist inzwischen zum zentralen Event der extremen Rechten Szene geworden, für das europaweit mobilisiert wird. Auf der anderen Seite mobilisierte ein breites Bündnis demokratischer Kräfte nach Dresden, um den Nazis nicht das Feld zu überlassen. Umso verwunderlicher ist es, dass es im Vorfeld und nach der Demonstration mehrmals zu Situationen kam, die nur mit Fehleinschätzungen und Versäumnissen der Polizei zu erklären sind. Sie hatten für zahlreiche Gegner des Naziaufmarsches gravierende Folgen.

Auf einem Autobahnrastplatz in Thüringen verübten Neonazis einen schweren Überfall auf einen Bus mit Gegendemonstranten, bei dem ein Gewerkschafter erhebliche Kopfverletzungen davontrug. Zu weiteren Angriffen auf Gegendemonstranten durch Nazis ist es auf einem Rastplatz bei Chemnitz und in einem Regionalexpress nach Leipzig gekommen. Des Weiteren wurden Journalisten und Migranten von Nazis im Rahmen der Demonstration vom 14. Februar 2009 angegriffen. Die fehlende Sicherung der An- und Abreise der Demonstranten gegen den Naziaufmarsch bedeutet eine Schwächung des demokratischen Widerstands gegen die extreme Rechte, führt sie doch zu tiefgreifender Verunsicherung potenzieller Teilnehmer solcher Demonstrationen.

Demgegenüber kam es bei der Anreise von Demonstrantinnen und Demonstranten gegen den Naziaufmarsch zu Festnahmen und Einsätzen der Polizei, deren Begründung unklar bleibt und von den Betroffenen als ungerechtfertigte Behinderung ihres Demonstrationsrechts empfunden wird.

Presseberichten zufolge waren die Sicherheitskräfte von der Größe der Nazidemonstration überrascht. In der „Berliner Zeitung“ vom 16. Februar 2009 wird ein Verfassungsschützer mit den Worten zitiert: „Nachdem im vergangenen Jahr nur rund dreieinhalbtausend Teilnehmer bei dem Gedenkmarsch waren, hatten wir auch in diesem Jahr mit einer solchen Größenordnung gerechnet.“

Diese Aussage verwundert vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Mobilisierungsfähigkeit der Naziszene durch die zahlreichen V-Leute in der Szene bekannt sein müsste. Zudem gingen zahlreiche Organisationen, die zu Protesten gegen den Naziaufmarsch mobilisierten, von einer realistischeren Zahl aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wurde für die Demonstration in Dresden eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) eingerichtet, und wenn ja, wer hatte die Leitung? Wenn nein, warum nicht, und in welcher Form wurde die Leitung der Sicherheitskräfte vor Ort durchgeführt?

2

Mit welchen schriftlichen und mündlichen Hinweisen wurde das Personal in den Zügen der Deutschen Bahn von Bundespolizei und DB Sicherheit GmbH auf reisende Demonstranten hingewiesen, und wem sollten auffällige Personen gemeldet werden?

3

Gab es Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr? Wenn ja, von welcher Seite und mit welchen inhaltlichen Anforderungen?

4

Mit wie vielen Einsatzkräften war die Bundespolizei am Einsatz am 13. und 14. Februar 2009 beteiligt, und an welchen Orten war die Bundespolizei eingesetzt?

5

Inwieweit war die Bundespolizei an der Einsatzplanung für den 13. und 14. Februar 2009 beteiligt, und welche Aufgaben wurden von ihr im Rahmen dieses Einsatzes übernommen?

6

Hatte die Bundespolizei mit der Überwachung der An- und Abreise der Demonstranten am 13. und 14. Februar 2009 zu tun, und wenn ja, an welchen Orten fanden Einsätze der Bundespolizei statt?

7

Kam es zu Einsätzen der Bundespolizei in Zügen, und kam es hier im Vorfeld der Demonstration zu Festnahmen, und wenn ja, was waren die Gründe für die Festnahmen, und welchen politischen Lagern entstammten die Festgenommenen (bitte genaue Zahlen angeben)?

8

Wie viele Festnahmen hat die Bundespolizei im Rahmen der Demonstration in Dresden am 13. und 14. Februar 2009 (auch im Vorfeld und nach Ende der Demonstration) durchgeführt, und wie verteilen sich diese Festnahmen auf die unterschiedlichen Demonstrationsgruppen (extreme Rechte, Antifaschisten/Linke), und unter welchem Vorwurf erfolgten die jeweiligen Festnahmen?

9

Wie viele Strafverfahren gegen wie viele Festgenommene resultierten aus diesen Aktionen (bitte nach Rechtsextremisten und Gegendemonstranten aufschlüsseln)?

10

In welchen europäischen und skandinavischen Ländern haben Rechtsextreme für Dresden mobilisiert? Aus welchen Ländern waren rechtsextreme Teilnehmer in welcher Anzahl angereist?

11

Hatten das Bundesministerium des Innern, das Bundesamt für Verfassungsschutz oder das Bundeskriminalamt im Vorfeld der Demonstration in Dresden Kontakte zu ausländischen Behörden aufgenommen, um sich über mögliche Anreisen von Anhängern der extremen Rechten aus diesen Ländern zu informieren, und wenn ja, zu Behörden welcher Länder wurden Kontakte in diesem Sinne aufgenommen?

12

Wurden gemeinsame Lagezentren im Vorfeld und an den Tagen der Demonstration selbst eingerichtet? Wenn ja, wo, seit wann, in welcher Besetzung und unter wessen Leitung?

13

Gab es Gefährderansprachen im In- und Ausland? Wie viele gegen Rechtsextremisten und wie viele gegen Antifaschisten?

14

Wie viele Ein- bzw. Ausreiseverbote wurden gegen rechtsextreme potenzielle Demonstrationsteilnehmer ausgesprochen?

15

Wie viele Rechtsextreme wurden an welchen Grenzen zurückgewiesen?

16

Wie viele Antifaschistinnen und Antifaschisten wurden an welchen Grenzen zurückgewiesen?

17

Wurde das Schengener Abkommen gemäß Artikel 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens außer Kraft gesetzt, um Grenzkontrollen durchführen zu können?

18

Welche Lagebilder oder -einschätzungen erhielt die Bundespolizei aus anderen europäischen bzw. skandinavischen Ländern, und in welchen Gremien und Sicherheitsbehörden wurden diese Informationen diskutiert und ausgewertet?

19

Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Bundespolizei, auch in Absprache mit den Bundesländern, ergriffen, um die sichere An- und Abreise der Demonstranten zu gewährleisten?

20

Mit wie vielen Teilnehmern der extremen Rechten für den Aufmarsch in Dresden am 14. Februar 2009 wurde von Seiten der Bundespolizei bzw. des Bundesamtes für Verfassungsschutz gerechnet, und waren auch sie von der großen Zahl der Vertreter der extremen Rechten überrascht?

21

Gab es im Vorfeld der Demonstration in Dresden eine gemeinsame Lageeinschätzung von den verantwortlichen Sicherheitskräften in Bund und Ländern über die zu erwartende Zahl von Vertreter der extremen Rechten, und von welcher Einschätzung wurde hier ausgegangen?

Berlin, den 23. März 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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