Fehlprogrammierung eines sowjetischen Marschflugkörpers
der Abgeordneten Frau Reetz, Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß der am 28. Dezember 1984 über Finnland abgestürzte sowjetische Marschflugkörper infolge einer falschen Computereingabe auf Hamburg oder Bremen gerichtet war und daher von den Sowjets abgeschossen wurde, nachdem sie den Irrtum erkannt hatten?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts dieses Vorfalles und angesichts ähnlicher Fälle, bei denen durch Computerpannen Fehlalarme ausgelöst bzw. Raketen fehlgeleitet wurden, eine Gefährdung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland in Anbetracht der auf dem europäischen Kontinent für ballistische Raketen geltenden Vorwarnzeiten von wenigen Minuten?
Wie beurteilt die Bundesregierung, vor diesem Hintergrund die Wahrscheinlichkeit, daß durch einen solchen Vorfall in politischen Krisenzeiten militärische Gegenmaßnahmen aufgrund von computergestützten Entscheidungsabläufen eingeleitet werden?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der GRÜNEN, daß bei computergestützten Entscheidungsabläufen Irrtümer nicht ausgeschlossen sind?
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die technische Möglichkeit, bei irrtümlichen Starts ballistischer Raketen diese vor Zielerreichung durch Eigenmaßnahmen zu zerstören? Gilt dies auch für ballistische Kurz- und Mittelstreckenraketen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die bundesdeutsche Öffentlichkeit umfassend über diesen Fall aufzuklären, und wenn nein, warum nicht?
Stimmt nach Kenntnissen der Bundesregierung die Meldung, daß Sowjets und Amerikaner vereinbart haben, über diesen Vorfall zu schweigen, um die Wiederaufnahme der Abrüstungsverhandlungen in Genf nicht zu belasten? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung eine solche Vereinbarung?