Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 10/2925
10. Wahlperiode
26.02.85
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Reetz, Vogt (Kaiserslautern)
und der Fraktion DIE GRÜNEN
— Drucksache 10/2869 —
Fehlprogrammierung eines sowjetischen Marschflugkörpers
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der
Verteidigung hat mit Schreiben vom 25. Februar 1985 im Namen
der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
1. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß der am
28. Dezember 1984 über Finnland abgestürzte sowje tische
Marschflugkörper infolge einer falschen Computereingabe auf Hamburg
oder Bremen gerichtet war und daher von den Sowjets abgeschossen
wurde, nachdem sie den Irrtum erkannt hatten?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts dieses Vorfalles und
angesichts ähnlicher Fälle, bei denen durch Computerpannen
Fehlalarme ausgelöst bzw. Raketen fehlgeleitet wurden, eine
Gefährdung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland in
Anbetracht der auf dem europäischen Kontinent für ballistische Raketen
geltenden Vorwarnzeiten von wenigen Minuten?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die
Wahrscheinlichkeit, daß durch einen solchen Vorfall in politischen
Krisenzeiten militärische Gegenmaßnahmen aufgrund von
computergestützten Entscheidungsabläufen eingeleitet werden?
4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der GRÜNEN, daß bei
computergestützten Entscheidungsabläufen Irrtümer nicht
ausgeschlossen sind?
5. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die technische
Möglichkeit, bei irrtümlichen Starts ballistischer Raketen diese vor
Zielerreichung durch Eigenmaßnahmen zu zerstören?
Gilt dies auch für ballistische Kurz- und Mittelstreckenraketen?
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, die bundesdeutsche
Öffentlichkeit umfassend über diesen Fa ll aufzuklären, und wenn nein, warum
nicht?
7. Stimmt nach Kenntnissen der Bundesregierung die Meldung, daß
Sowjets und Amerikaner vereinbart haben, über diesen Vorfall zu
schweigen, um die Wiederaufnahme der Abrüstungsverhandlungen
in Genf nicht zu belasten?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung eine solche
Vereinbarung?
Bei dem Flugkörper, der in Finnland abstürzte, handelte es sich
um einen Schiff-Schiff-Flugkörper. Flugkörper dieses Typs
wurden im Jahre 1962 von den sowjetischen Streitkräften eingeführt.
Sie besitzen eine Reichweite von 550 km und werden von den
sowjetischen Seestreitkräften seit einiger Zeit zur
Luftzieldarstellung eingesetzt. Einsatzart und Reichweite sprechen gegen die
Annahme, der Flugkörper wäre auf Hamburg oder Bremen
gerichtet gewesen.
Zu der angeblichen Möglichkeit eines „Krieges aus Versehen"
hat die Bundesregierung bereits verschiedentlich Stellung
genommen; in diesem Zusammenhang wird verwiesen auf
— die Rede des Bundesministers der Verteidigung im Deutschen
Bundestag am 22. November 1983 (Plenarprotokoll 10/36,
S. 2467 f.),
— das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
– 2 BvE 13/83 – vom 18. Dezember 1984, S. 19 f., 57 f., 122 ff.
Zur Selbstzerstörung von Raketen wird festgestellt, daß die
technische Möglichkeit, ballistische Raketen bei Fehlfunktion – vor
Zielerreichung – durch Eigenmaßnahmen zu zerstören, gegeben
sind. Es ist nicht bekannt, ob Staaten, die ballistische Raketen
einsetzen können, derartige Sicherheitsmechanismen vorsehen.
Im westlichen Bündnis werden irrtümliche Sta rts ballistischer
Flugkörper jeglicher Reichweite durch umfangreiche prozedurale
und technische Maßnahmen ausgeschlossen.
Die Öffentlichkeit wurde über den vom Kurs abgewichenen
sowjetischen Flugkörper umfassend aufgeklärt, wie Umfang und
Inhalt der Presse- und Rundfunkberichte zwischen dem 2. Januar
und 8. Februar 1985 ausweisen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung treffen Meldungen über
direkte Vereinbarungen der Regierungen der Sowjetunion und
der Vereinigten Staaten von Amerika über diesen Vorfall nicht zu.]