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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Beurteilung der B 15 n Regensburg-Rosenheim in der Fortschreibung des Bedarfsplans zum Bundesfernstraßengesetz (G-SIG: 10002258)

Planungen für die B 15 n, Verkehrsaufkommen auf der bestehenden B 15, Bedeutung der B 15 n als Ersatz für Ortsumgehungen, insbesondere für Geisenhausen, Landshut und Vilsbiburg, verkehrsfremde Funktionen der Trassierung, Landschaftsverlust und ökologische Schäden

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

03.04.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/289221.02.85

Beurteilung der B 15 n Regensburg—Rosenheim in der Fortschreibung des Bedarfsplans zum Bundesfernstraßengesetz

des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Beurteilung der B 15 n Regensburg—Rosenheim in der Fortschreibung des Bedarfsplans zum Bundesfernstraßengesetz

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

a) Welches sind die konkreten Gründe für die Planung der B 15 n auf der Trasse der ehemaligen A 93 von Regensburg nach Rosenheim?

1

b) Weshalb hat die Herabstufung zur Bundesstraße nicht ein neues Raumordnungsverfahren nötig gemacht?

2

Wie hoch beziffert die Bundesregierung das Verkehrsaufkommen auf der a) geplanten B 15 n und b) bestehenden B 15 nach Fertigstellung der B 15 n bzw. im Jahre 2000?

3

Wie hoch sind die derzeitigen täglichen Verkehrsmengen auf der vorhandenen B 15?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung der B 15 n als Ersatz für Ortsumgehungen a) zwischen Regensburg und Landshut, b) für Geisenhausen, wo eine Ortsumgehung im Zuge der B 299 zur Zeit im Bau ist, c) für Landshut, d) für Vilsbiburg, wo die B 15 n durch eine 4 km lange Verbindungsspange ergänzt werden muß und dann bei einer Gesamtlänge von 12 km in 5 km Abstand von der Stadt verläuft?

5

Welche Gründe waren ausschlaggebend für die Änderung der Einstellung des Bundesverkehrsministeriums zu einer ortsnahen Umgehung von Vilsbiburg, die noch im Brief vom 16. August 1983 lautete: „Auch das Bundesverkehrsministerium hat schon mehrfach — unter anderem gegenüber der Stadt Vilsbiburg — angeregt, die Möglichkeiten einer ortsnahen Umgehung im Zuge der B 299 zu untersuchen." Das Ministerium „hält überdies die sehr ortsferne Trasse der B 15 n für weniger geeignet. "?

6

Bei der letzten Bedarfsplanfortschreibung ist eine Projektbewertung erstellt worden. Die gesamtwirtschaftliche Bewertung ergab für die B 15 n höhere Kosten als Nutzen. Dabei waren die regionalwirtschaftlichen Vorteile schon überproportional stark berücksichtigt worden.

6

a) Welche konkreten regionalwirtschaftlichen Verbesserungen rechtfertigten die Erwartung eines Nutzens von 11,4 (bzw. 22,8) bei der Kosten-Nutzen-Analyse?

6

b) Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, daß in der Kosten-Nutzen-Analyse für die B 15 n verkehrsfremde Funktionen mit 0 ausgewiesen sind, während im Regionalplan Landshut betont wird: „Für den Raum Landshut erhält die B 15 n als leistungsfähige Verkehrsader zusätzliche Bedeutung im Falle einer Evakuierung im Zusammenhang mit den Kernkraftwerken im Isartal."?

6

c) Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, daß der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V., im Gegensatz zur Aufführung in der Kosten-Nutzen-Analyse, den Bau der B 15 n entschieden ablehnt?

7

Hat die Trassenwahl, Kreuzungspunkt mit der A 92 bei Ohu, dem Standort von drei Kernkraftwerksanlagen, Einfluß auf den Planungsbedarf, und in welchem Maße beteiligen sich die Kernkraftwerksbetreiber an den Planungs- und Baukosten für die B 15 n?

8

Welchen Einfluß hat die Nähe des geplanten NATO- Munitionsdepots im Kröninger Forst (3 km) oder sonstige militärische Nutzung auf die Planung der B 15 n?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die geplante B 15 n zum Teil in geringstem Abstand parallel zur B 299 verläuft, die in den vergangenen Jahren bereits ausgebaut wurde, und für deren weiteren Ausbau (z. B. Beseitigung eines schienengleichen Bahnüberganges bei Höhenberg) das Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden ist?

10

Welcher Kostenvergleich ergibt sich aus a) dem Bau einer vierspurigen B 15 n, b) dem Neubau einer zweispurigen B 15 n, c) dem bedarfsgerechten Ausbau der vorhandenen B 15 und B 299 (einschließlich den möglicherweise notwendigen Ortsumgehungen) und d) einer Nullvariantenlösung?

11

Ist die Bundesregierung bereit, die Neutrassierung aufgrund der ablehnenden Haltung verschiedener Gemeinden (Adlkofen, Geisenhausen, Velden, Wurmsham) und des entschiedenen Widerstandes der Bürgerinitiative gegen die B 15 n fallen zu lassen und statt dessen den Alternativforderungen wie z. B. Ausbau der B 15 sowie der B 299 oder Ortsumgehungen den Vorrang zu geben?

Die B 15 n, nach Autobahntrassierungsparametern geplant, bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die Umweltbedingungen und das Landschaftsbild der Region.

12

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung den Landschaftsverlust und die ökologischen Schäden durch die B 15 n a) zwischen Regensburg und Landshut, b) zwischen Landshut und Rosenheim unter Berücksichtigung der erforderlichen Einschnitte, Anböschungen sowie der Verbindungsspangen und landwirtschaftlichen Nebenstraßen, beim Durchqueren des tertiären Hügellandes?

13

Wie bewertet die Bundesregierung im Vergleich dazu den Landschaftsverlust und die ökologischen Schäden bei a) zweispuriger Ausführung der B 15 n, b) Ausbau der bestehenden B 15 und B 299, c) einer Nullvariantenlösung?

14

Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei der Planung der B 15 n den am 17. Juni 1984 durch Volksbegehren in die Bayerische Verfassung aufgenommenen Zusatz, Artikel 141, in dem es heißt: „Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume, sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten", im Zusammenhang mit den durch den Bau der B 15 n zu erwartenden Beeinträchtigungen von Boden, Wasser, Luft, Naturhaushalt, Lebensräumen und Landschaftsbildern?

15

Welche Beurteilung der geplanten Trasse durch den Bundesinnenminister, der ein Bodenschutzprogramm vorbereitet, in dem insbesondere freie Landschaften vor weiterer Zerschneidung durch Fernstraßen geschützt werden sollen, liegt der Bundesregierung vor bzw. ist zu erwarten?

Bonn, den 21. Februar 1985

Drabiniok Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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