Folgen eines Pershing Il-Brandunfalles
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN — Drucksache 10/2917 —
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung hat mit Schreiben vom 8. März 1985 im Namen der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
Fragen und Antworten15
Kann die Bundesregierung die Beobachtung von Augenzeugen bestätigen, daß wiederholt Pershing II-Raketen auf ihren Abschlußlafetten in schräge oder senkrechte Stellung aufgerichtet wurden?
Ja.
Haben die US-Truppen zu irgendeinem Zeitpunkt Pershing II-Raketen in der Bundesrepublik Deutschland feuerbereit gemacht, und zwar a) übungsweise, b) als kriegsmäßige Einsatzbereitschaft?
Bei technischen Überprüfungen des Systems sowie bei der Ausbildung der Bedienungsmannschaften werden die hierzu notwendigen Maßnahmen im Rahmen bestehender Sicherheitsbestimmungen durchgeführt.
Hat es in der Bundesrepublik Deutschland zu irgendeinem Zeitpunkt Feuerbereitschaftsstellungen (sogenannte „Quick Reaction Alert "-Stellungen) mit Pershing II-Raketen gegeben?
Trifft die Fernsehmeldung (Monitor, 22. Januar 1984) zu, a) daß laut interner Informationsbroschüre der US-Armee dauernd Pershing II-Einheiten in kriegsmäßiger Feuerbereitschaft in der Bundesrepublik Deutschland stehen und b) daß es sich dabei um drei Pershing II-Einheiten mit je neun feuerbereiten Pershing II-Raketen handelt?
Das westliche Bündnis hält einen Teil seiner strategischen Waffen und der nuklearen Streitkräfte in Europa in ständiger Alarmbereitschaft.
Diese Maßnahme gewährleistet im Falle eines erkannten nuklearen Angriffs eine schnelle Reaktion auf der Grundlage politischer Entscheidungen und dient damit der Abschreckung und Kriegsverhinderung.
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß bei einem Brandunfall mit einer aufgerichteten Pershing II-Rakete - gleichgültig ob mit oder ohne Atomsprengkopf - die Rakete von der Startlafette abhebt und wie eine Feuerwerksrakete davonfliegt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Schubkraft einer startenden Pershing II-Rakete (ca. 30 bis 50 Tonnen) und die Hitze ihres Feuerstrahles alle - soweit überhaupt vorhandenen - Rückhaltevorrichtungen überwinden und gegebenenfalls die Startlafette ein Stück hochreißen und dann abwerfen würde?
Unbeschadet der in der Frage unrichtig wiedergegebenen Schubkraft der Pershing II-Rakete ist festzustellen, daß die Klammern, die die Rakete mit der Startlafette verbinden, einer mehrfach größeren Schubkraft widerstehen.
Diese technische Vorrichtung ist der Bundesregierung von Feuerwerksraketen her nicht bekannt.
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie keine technischen Maßnahmen (z.B. funkgezündete Selbstzerstörungssprengladung wie bei Testflügen, unter bundesdeutscher Kontrolle) vorbereitet hat, um im Falle des unbeabsichtigten Aufstiegs einer Pershing II-Rakete diese zum Notabsturz zu bringen?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zur Frage 1 der Großen Anfrage zu „Atomeinsatz-Veto-Recht" (Drucksache 10/487 S. 14 ff.).
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Flugweite eines ungelenkten Amokfluges einer Pershing II-Rakete mit großer Wahrscheinlichkeit bei einigen zehn bis einigen hundert Kilometern liegen würde? Wenn nein, welche Zahlenangaben macht die Bundesregierung für einen solchen Unfall?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6.
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Sowjetunion die Pershing II-Raketen als gegen ihre Nervenzentren gerichtet ansieht, und daß die von der NATO veröffentlichten technischen Leistungsdaten der Pershing II-Rakete diese Befürchtung der Sowjetunion rein technisch als begründet erscheinen lassen (NATO-amtliche Angaben: Reichweite 1800 km = Strecke Bayreuth-Moskau, Flugzeit über Reichweite 12 Minuten, Treffgenauigkeit „sehr hoch", Fähigkeit zur Zerstörung von Bunkerzielen)?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Frage 1.10 der Großen Anfrage zu Pershing II und „Kleine Interkontinental-Rakete" (Drucksache 10/250 vom 14. Juli 1983, S. 5) sowie auf die Ausführungen des damaligen sowjetischen Generalstabschefs der sowjetischen Streitkräfte, Marschall Ogarkow, in einer Pressekonferenz am 5. Dezember 1983, sowie des jetzigen sowjetischen Generalstabschefs, Marschall Achromejew (lt. NOWOSTI vom 21. Februar 1985), nach denen ein Entwaffnungs- oder Enthauptungsschlag der Sowjetunion nicht möglich ist.
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Pershing II-Raketen die wichtigsten und zeitkritischsten Ziele eines möglichen sowjetischen Angriffs gegen die Bundesrepublik Deutschland sind, weil die Sowjetunion diese Raketen als gegen die Nervenzentren gerichtete präzise „ Bunkerknacker" ansieht und weil die Pershing II-Raketen sich in ihrer auffällig-ungeschützten Stationierungstechnik für Präventivangriffe geradezu darbieten?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 9 sowie ihre Antwort auf die Frage 5.4 der Großen Anfrage zur NATO-Nachrüstung (Drucksache 10/249 vom 14. Juli 1983, S. 12) und das Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 1984 (2 BvE 13/83, S. 123).
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Falle eines unbeabsichtigten Starts einer Pershing II-Rakete sowjetische wie amerikanische Frühwarnsatelliten den Feuerstrahl der Rakete ausmachen und deren Abschußort in der Bundesrepublik Deutschland lokalisieren würden?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß in Krisenzeiten - etwa während einer Krisensitzung der Sowjetführung in Moskau - die sowjetische Reaktion auf einen unbeabsichtigten Pershing II-Start ein sofortiger präventiver Angriff gegen die Pershing II-Stellungen mittels der in der DDR und der Tschechoslowakei in Feuerbereitschaft stehenden SS 12/SS 22-Raketen sein würde?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Falle des Abschusses von SS 12/SS 22-Raketen aus der DDR oder der Tschechoslowakei nach dem vorausgegangenen unbeabsichtigten Start einer Pershing II-Rakete die amerikanischen Frühwarnsatelliten die Raketenabschüsse auf dem europäischen Festland lokalisieren würden, diese sofort an die US-Führung melden würden, aber gleichzeitig allein aus dem Abschußort eine Gefahr für die USA ausschließen würden?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die sowjetische Führung durch eine Mitteilung über den „heißen Draht" an die von ihren eigenen Satelliten bereits vorinformierte US-Regierung das Risiko eines amerikanischen Gegenschlags extrem klein halten kann?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 11 sowie die Tatsache, daß die Fraktion DIE GRÜNEN bei dem am 18. Dezember 1984 durch den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts entschiedenen Organstreitverfahren mit dem Vorbringen eines ähnlich unglaubwürdigen, hypothetischen Szenarios nicht durchgedrungen ist.
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Süddeutschland noch niemals in solcher Lebensgefahr schwebte wie seit Beginn der Stationierung der Pershing II-Raketen Ende 1983?
Der Bundesminister der Verteidigung hat in der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am 25. Januar 1985 zutreffend festgestellt: „Die Stationierung dieser Waffen (hat) nicht zu Kriegsgefahr geführt, wie das einige befürchtet und an die Wand gemalt hatten. Sie hat die Stabilität in Europa erhöht und damit den Frieden sicherer gemacht. Zweitens. Die Verwirklichung der Nachrüstung hat mit dazu beigetragen, die Sowjets an den Verhandlungstisch zu bringen. Wer an dieser Stationierung rüttelt, macht Verhandlungen über Mittelstreckenwaffen aussichtslos" (BT-Plenarprotokoll 10/118 vom 25. Januar 1985, S. 8754).