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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Katastrophengefahr durch einen Cruise-Missile-Unfall (G-SIG: 10002302)

Atomare Bestückung der Cruise Missile beim Transport auf Abschußlafetten, Freisetzung von Plutonium und Tritium bei einem Brandunfall, Bewohnbarkeit und Größe des verseuchten Gebiets, Weg eines in Großbritannien abgefeuerten Cruise Missile, Atomexplosion beim Absturz

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

11.03.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/290821.02.85

Katastrophengefahr durch einen Cruise-Missile-Unfall

des Abgeordneten Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Kann die Bundesregierung bestätigen,

daß eine Abschusslafette für amerikanische bodengestützte Cruise-Missiles bis zu vier Cruise-Missiles einschließlich deren Treibstoff und deren atomaren Sprengkopf (Wasserstoffbombe) enthalten kann,

daß ein Ein- oder Ausbau der Atomsprengköpfe nur auf der Stationierungsbasis erfolgt und nicht in Feuerstellungen vorgesehen ist, so dass Cruise-Missile-Abschusslafetten — wenn überhaupt atomar bestückt — sich mit ihrer atomaren Ladung auf öffentlichen Straßen zu ihren vorgesehenen Abschussorten bewegen müssen,

daß bei einem Brandunfall einer Abschusslafette von Cruise-Missiles die radioaktiven Stoffe Plutonium und Tritium freigesetzt werden können,

daß das Plutonium infolge seiner leichten Brennbarkeit bei einem Brandunfall der Abschusslafette staubförmiges Plutoniumoxid mit der Rauchsäule des Brandes eine große Fläche verstrahlen kann,

daß das gesamte Plutoniuminventar der vier Cruise-Missiles etwa 20 kg beträgt,

daß unter Zugrundelegung eines Evakuierungsgrenzwertes von 3 Mikrogramm Plutonium pro Quadratmeter und der Freisetzung des gesamten Plutoniuminventars einer Cruise-Missile-Abschusslafette größenordnungsmäßig eine Fläche von ca. 80 km Durchmesser verstrahlt würde und zu evakuieren ist,

daß das verstrahlte Gebiet angesichts der langen Halbwertzeit von Plutonium (24 000 Jahre) niemals wieder besiedelbar oder nutzbar ist?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in Großbritannien stationierte Cruise-Missiles im Falle ihres Einsatzes gegen die Sowjetunion zwangsläufig das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland überqueren müßten, da das höhenprofilgestützte Lenkverfahren längere Flüge über See nicht gestattet?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß infolge der mäßigen Zuverlässigkeit, insbesondere wegen des kritischen Lenkungsvorganges, im Einsatzfall Abstürze von Cruise-Missiles in der Bundesrepublik Deutschland mit Sicherheit zu erwarten sind?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß ein Absturz eines Cruise-Missile am Einschlagort mit großer Wahrscheinlichkeit eine großflächige und nicht mehr zu beseitigende Plutoniumverstrahlung verursacht?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie keine auf bundesdeutschen Untersuchungen beruhende Kenntnis von der Wahrscheinlichkeit hat, mit der das mikrocomputergestützte Entsicherungs- und Zündsystem der Wasserstoffbombe — mit dem Start des Cruise-Missile aktiviert — beim Absturz des Cruise-Missile eine atomare Explosion der Wasserstoffbombe auslösen kann?

Bonn, den 21. Februar 1985

Vogt (Kaiserslautern) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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