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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Planung der B 1 n im Bereich Hildesheim-Emmerke/Sorsum (G-SIG: 10002310)

Verkehrsaufkommen auf der L 460 im Bereich Emmerke, Kosten-Nutzen-Bewertung, ökologische Gutachten, Schallschutzmaßnahmen, Gesamtkosten

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

03.04.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/296004.03.85

Planung der B 1 n im Bereich Hildesheim—Emmerke/Sorsum

des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

In welcher Phase befinden sich die Planungen in den Teilbereichen der geplanten B 1 n zwischen Hildesheim und Elze?

2

Wird die B 1 im Bereich Emmerke a) zweispurig mit Ausfädelungsspuren oder b) vierspurig mit Ausfädelungsspuren geplant, und wie hoch sind die Kosten für das jeweilige Projekt?

3

Wie hoch ist das tägliche Verkehrsaufkommen auf der L 460 im Bereich Emmerke/Sorsum?

4

Inwieweit rechtfertigen die Spitzenbelastungen zum Schichtwechsel der Bosch-/Blaupunkt-Werke auf der L 460 die geplanten höhenungleichen Anbindungen der L 460 an die B 1?

5

Wieviel Fläche wird überbaut bzw. in Anspruch genommen a) bei einer großen Lösung (B 1 vierspurig mit zwei Ausfädelungsspuren sowie höhenungleiche Anbindung an die L 460 und K 3), b) bei einer kleinen Lösung (B 1 zweispurig, höhengleiche Kreuzungen mit der L 460 und K 3)?

6

Mit welchem Ergebnis hat eine volkswirtschaftliche und ökologische Abwägung dieser beiden Planungsmöglichkeiten bisher stattgefunden?

7

Liegt der Bundesregierung hierzu eine Nutzen-Kosten-Bewertung vor? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8

Wie begründet die Bundesregierung die Planung dreier höhenungleicher Anbindungen an die B 1 auf ca. 2,5 km Länge, und inwieweit hält sie diese für verkehrsgerecht?

9

Welche ökologischen Gutachten sind bisher für diese Planung erstellt worden, und zu welchen Ergebnissen kommen diese?

10

Welche Schallschutzmaßnahmen sind im Bereich der Ortschaft Emmerke an der B 1 geplant?

11

Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluß in den Einzelbereichen zwischen Hildesheim und Elze zu rechnen, und mit welchem frühestmöglichen Baubeginn rechnet die Bundesregierung in den Einzelbereichen?

12

Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Baumaßnahmen in den einzelnen Planfeststellungsabschnitten?

13

Weshalb sollen die Straßenbaumaßnahmen gleichzeitig mit dem Streckenneubauprojekt Hannover—Würzburg planfestgestellt werden?

Bonn, den 4. März 1985

Drabiniok Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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