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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Einberufung von Hausmännern zu Mobilmachungsübungen (G-SIG: 10002369)

Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Einberufung zu Mobilmachungsübungen, Verpflichtung der Ehefrau zur Betreuung der Kinder, gegebenenfalls Freistellung von der Arbeit während der Zeit der Mobilmachungsübung des Ehemannes

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

10.04.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/304614.03.85

Einberufung von Hausmännern zu Mobilmachungsübungen

des Abgeordneten Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Einberufung von Hausmännern zu Mobilmachungsübungen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

In wie vielen Fällen haben Hausmänner (differenziert nach Hausmännern, die Kinder zu betreuen haben, und solchen, die keine Kinder zu betreuen haben) gegen die Einberufung zu einer Mobilmachungsübung erfolgreich Rechtsmittel eingelegt? Aus welchen Gründen ist dem Rechtsmittel stattgegeben worden?

2

In wie vielen Fällen haben Hausmänner (differenziert nach Hausmännern, die Kinder zu betreuen haben, und solchen, die keine Kinder zu betreuen haben) gegen die Einberufung zu einer Mobilmachungsübung erfolglos Rechtsmittel eingelegt? Aus welchen Gründen hatten die Rechtsmittel keinen Erfolg?

3

Auf Grund welcher familienrechtlichen Bestimmungen ist nach Ansicht der Bundesregierung gegebenenfalls die Ehefrau eines Hausmannes verpflichtet, während einer Mobilmachungsübung die Betreuung der Kinder bzw. die Erledigung der Hausarbeit zu übernehmen? Ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung für Ehefrauen unterschiedliche Konsequenzen, je nachdem, welche Einstellung diese Ehefrauen gegenüber dem Kriegsdienst mit der Waffe haben?

4

Kann nach Ansicht der Bundesregierung die Ehefrau eines Hausmannes von ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn Freistellung von der Arbeit während der Zeit der Mobilmachungsübung ihres Ehemannes verlangen, gegebenenfalls auf Grund welcher arbeitsrechtlichen und dienstrechtlichen Bestimmungen?

Bonn, den 14. März 1985

Schily Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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