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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Institut für Wehrmedizinalstatistik und ärztliches Berichtswesen (G-SIG: 10002553)

Speicherung von Gesundheitsdaten durch das Institut, Datensicherung, Datenweitergabe an andere Personen/Institutionen, Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

28.05.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/331008.05.85

Institut für Wehrmedizinalstatistik und ärztliches Berichtswesen

des Abgeordneten Dr. Schierholz und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche personenbezogenen Daten von welchen Personen im einzelnen werden von dem Institut für Wehrmedizinalstatistik und ärztliches Berichtswesen gespeichert?

Wie viele Personen sind derzeit mit diesen Daten beim Institut für Wehrmedizinalstatistik und ärztliches Berichtswesen gespeichert?

Zu welchem Zweck werden diese Daten vom Institut für Wehrmedizinalstatistik und ärztliches Berichtswesen gespeichert?

2

Welches ist die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Institutes für Wehrmedizinalstatistik und ärztliches Berichtswesen?

3

Welche Behörden der Bundeswehr, andere öffentliche Stellen und private Personen/Institutionen erhalten Auskunft aus dem Datenbestand des Institutes für Wehrmedizinalstatistik und ärztliches Berichtswesen?

4

Werden — regelmäßig oder in Einzelfällen — an andere Personen/Institutionen oder öffentliche Stellen personenbezogene Daten vermittelt, auch ohne daß eine auf einen konkreten Einzelfall bezogene Einwilligung des Betroffenen vorliegt?

Wenn ja, in welchem Umfang geschieht dies?

An welche Personen/Institutionen oder öffentliche Stellen erfolgen solche Übermittlungen ohne Vorliegen einer Einwilligung oder auf Grund einer pauschalierten Einwilligungserklärung?

Auf Grund welcher gesetzlicher Grundlagen erfolgen solche Übermittlungen?

5

Werden bei Auskünften stets alle Daten, die zu einer Person gespeichert sind, übermittelt oder welche Spezifizierungen gibt es?

6

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat (vgl. Sechster Tätigkeitsbericht, Drucksache 10/877, Seite 54) angeregt, die Speicherung solcher Gesundheitsdaten, die anläßlich einer ärztlichen Behandlung entstanden sind, von den ärztlichen Gutachten über die Verwendungsfähigkeit der Soldaten zu trennen.

Der Bundesminister der Verteidigung hat dies abgelehnt.

Was ist der Grund hierfür?

7

Nach demselben Bericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist die Datensicherung, insbesondere die Zugangskontrolle, sowohl im Hauptgebäude des Institutes in Remagen als auch in besonderem Maße in der nahe gelegenen Außenstelle unzureichend.

Hochsensible Daten und Gesundheitsunterlagen werden in Gängen und in verschlossenen Räumen aufbewahrt.

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seitdem (die Kontrolle des Datenschutzbeauftragten erfolgte nach dem Bericht im Januar 1983) unternommen, um diese gravierenden Mißstände in der Datensicherung zu beseitigen?

Bonn, den 8. Mai 1985

Dr. Schierholz Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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