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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Massenunfälle durch LKW (G-SIG: 10002700)

Zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW's auf Autobahnen, Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeiten, Maßnahmen zur Verlagerung des Güterfern- und Transitverkehrs sowie des Transports gefährlicher Güter von der Straße auf die Schiene

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

08.08.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/354821.06.85

Massenunfälle durch LKW

des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN

Massenunfälle durch LKW

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie hoch ist die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW auf Autobahnen?

2

Wieviel Prozent der LKW-Fahrer halten gegenwärtig die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein?

3

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um der anhaltenden Mißachtung der Verkehrsregeln einen Riegel vorzuschieben?

4

Trifft es zu, daß die Bundesregierung plant, für LKW bei Regen, Nebel, Schnee- und Eisglätte eine Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h vorzuschreiben, und wenn nein, warum nicht?

5

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um das Leben und die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer vor kriminellen Rasern zu schützen?

6

Um wieviel würde sich die Zahl der Verkehrsopfer, die Höhe der Unfallschäden, der Energieverbrauch und die Abgasemissionen verringern, wenn der Güterfern- und Transitverkehr sowie der Transport gefährlicher Güter weitestgehend auf die Schiene verlagert würde?

7

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Verwirklichung der in Frage 6 genannten Zielvorstellungen?

Bonn, den 21. Juni 1985

Senfft Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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