Wasserübungsplatz Gaishofen (II)
des Abgeordneten Vogel (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Anschluß an die Antwort der Bundesregierung zu unserer ersten Anfrage (Drucksache 10/3056) fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Gründe haben das Bundesverteidigungsministerium veranlaßt, den für die Garnison Passau seit 1966 geplanten Pionierwasserübungsplatz in Gaishofen im Landkreis Passau erst zwanzig Jahre nach Planungsbeginn, also 1986, zu realisieren?
Hat in der zurückliegenden Zeit, in der ein eigener Wasserübungsplatz für das in Passau stationierte Pionierbataillon nicht vorhanden war, nach Meinung des Bundesverteidigungsministeriums die Einsatzbereitschaft und die „Kampfkraft" des besagten Truppenteils gelitten, und falls ja, wie hat sich dies bemerkbar gemacht?
Wie war es möglich, daß auf den Bau des bereits seit 1966 geplanten Wasserübungsplatzes Gaishofen knapp zwanzig Jahre lang verzichtet werden konnte, obwohl nach Mitteilung der Bundesregierung jedes Pionierbataillon eine solche Anlage für die Ausbildung benötigt?
Wo fanden die entsprechenden Übungen des in Passau stationierten Pionierbataillons bisher statt, und warum läßt sich die bisher geübte Praxis der Ausbildung ohne eigenen Übungsplatz in Zukunft nicht fortsetzen?
Welche raumordnerischen und militärischen Gründe prädestinieren den Standort Gaishofen für den geplanten Wasserübungsplatz?
Wieviel noch unerledigte militärische Bauvorhaben der Bundeswehr, deren Planung zwischen 1960 und 1984 liegt, stehen in Bayern noch zur Realisierung an, um welche Bauvorhaben es sich dabei handelt, wo sollen diese errichtet werden und für wann ist jeweils der Baubeginn vorgesehen?