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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Umgang mit giftigen Stoffen bei der Bundeswehr (G-SIG: 10002850)

Verwendung von Farben, welche die giftige Substanz Hexamethylendiisocyanat (HMDIC) enthalten, für den Tarnanstrich von Militärfahrzeugen der Bundeswehr, Gesundheitsgefährdung von Wehrpflichtigen beim Aufbringen der Farben

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

09.08.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/366723.07.85

Umgang mit giftigen Stoffen bei der Bundeswehr

der Abgeordneten Lange, Dr. Schierholz und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß a) derzeit die Bundeswehr Militärfahrzeuge mit Fleckentarnung versehen läßt, b) die zu diesem Zweck verwendete Farbe die Substanz Hexamethylendiisocyanat (HMDIC) enthält?

2

In welchen relativen Anteilen ist HMDIC in dieser Farbe enthalten?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß HMDIC in Eigenschaft und Giftigkeit mit Methylisocyanat vergleichbar ist?

4

Welche Substanzen sind in der verwendeten Farbe zur Fleckentarnung außerdem enthalten und in welchen relativen Anteilen?

5

Wer ist der Hersteller dieser Farbe?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, daß a) diese Farbe vom Hersteller als gesundheitsgefährdend eingestuft würde (Gefahrenklasse II), b) der Umgang mit HMDIC wegen der erheblichen gesundheitlichen Risiken nur speziell dafür ausgebildeten und geschützten Personen vorbehalten sein sollte, c) dieser Schutz aus voller Schutzkleidung und schwerem Atemgerät bestehen sollte (vgl. Günter Hommel: Handbuch der gefährlichen Güter, Band I, Merkblatt Nr. 365, Springer-Verlag 1983)?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, daß beim Panzerbataillon 34 in Nienburg der Anstrich von Militärfahrzeugen mit HMDIC enthaltender Farbe von Zivilfirmen unter erheblichen Schutzvorkehrungen durchgeführt wurde?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die gleiche Arbeit beim Panzerbataillon 32 von Wehrpflichtigen ohne Schutzvorkehrungen durchgeführt wurde, und daß in der Folge ein Soldat durch Einatmen der Dämpfe zusammenbrach, andere über Übelkeit und Kopfschmerzen klagten?

9

Ist die Bundesregierung bereit, diese Vorfälle unverzüglich aufzuklären?

10

Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus diesen Vorfällen ziehen?

Bonn, den 23. Juli 1985

Lange Dr. Schierholz

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