Gemeinsame Übung von Bundesgrenzschutz und Bundeswehr
des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In einer amtlichen Bekanntmachung vom 18. März 1985 in den Gemeindeschaukästen der Samtgemeinde Hollenstedt wurden folgende Übungen angekündigt:
- 1. Bundesgrenzschutz Name der Übung „Schneller Griff" Grenzschutzkommando Nord 23. bis 25. April 1985 2 000 Polizeivollzugsbeamte, 500 Räderfahrzeuge, 16 Hubschrauber Ort: Gesamter Regierungsbezirk Lüneburg westlich der BAB A7
- 2. Bundeswehr Name der Übung „Schleiereule" 19. bis 26. April 1985 120 Soldaten, 25 Räderfahrzeuge, ein Luftfahrzeug Ort: Hamburg — Bremen, Soltau
Hierzu fanden im Ortskern von Hollenstedt gemeinsame Verkehrsregelungen von Bundesgrenzschutz (BGS) und Bundeswehr statt.
Außerdem wurden gleichartige Vorhaben durchgeführt wie Quartiernahme als Sanistation in den Schulen Moisburg vom BGS, in Wohnstedt von der Bundeswehr, in Hollenstedt vom BGS.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Warum haben BGS und Bundeswehr eine gemeinsame Militärübung durchgeführt?
Welche Ziele hatte diese Übung?
Sind gemeinsame Übungen von Bundeswehr und BGS statthaft?
Dürfen Polizeieinheiten des BGS Militärübungen durchführen?
Dürfen Polizeieinheiten des BGS solche Übungen in der beschriebenen Größe an jedem beliebigen Ort der Bundesrepublik Deutschland durchführen?