Bau einer NATO-Stollenanlage in Ruppertsweiler/Pfalz
des Abgeordneten Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Anfang Juli 1985 mindestens 25 Haushalte der Gemeinde Ruppertsweiler/Pfalz einen Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung, zugestellt bekamen, in dem sie gleichzeitig zu potentiellen Antragsgegnern erklärt wurden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß auf der Gemarkung der Gemeinde Ruppertsweiler im Rahmen einer NATO-Baumaßnahme eine Stollenanlage errichtet werden soll und daß zu diesem Zweck ab November 1985 Sprengungen eingeleitet werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung eventuell auftretende Schäden, die durch die seismologische Wirkung der Sprengungen verursacht werden, und wie will die Bundesregierung den Schutz des Lebens der Bevölkerung und den Schutz deren Eigentums garantieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Art und Weise, wie der Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung, der betroffenen Bevölkerung zugestellt und wie sie ohne vorherige Informationen mit den genannten Planungen konfrontiert worden ist?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um sicherzustellen, daß bei der Planung der Abräumarbeiten die Interessen der Bürger wahrgenommen werden, insbesondere deshalb, weil bei dem bevorstehenden Beginn der Stollenausbauarbeiten die Anwohner mit den geplanten Maßnahmen nur im Wege der Zustellung eines Beweisbeschlusses bekanntgemacht worden sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 29. Juli 1985 eine Gruppe von Waldarbeitern begonnen hat, ein Stück Wald zu roden und die Bäume zu verbrennen, dieses wiederum ohne jegliche vorherige Information?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Widerspruch, daß die Gemeinde Ruppertsweiler eigens als Wohngemeinde ausgewiesen ist, jedoch durch die Sprengarbeiten und die Ausweitung des „militärischen Sicherheitsbereiches" der NATO-Truppen und die damit einhergehende Umweltzerstörung eine erhebliche Herabminderung der Lebens- und Wohnraumqualität in diesem Gebiet hinnehmen muß?
Stimmt die Bundesregierung mit der Fraktion DIE GRÜNEN überein, daß die geplante Errichtung einer Stollenanlage die Ausweisung der Gemeinde Ruppertsweiler als Wohngemeinde ad absurdum führen würde, weil zum einen die Sprengarbeiten sich über ein Jahr erstrecken könnten und zum anderen die Gemeinde Ruppertsweiler nach Errichtung des Stollens endgültig mit militärischen Einrichtungen überfrachtet wäre?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in unmittelbarer Nähe der Gemeinde ein zweiter Stollen errichtet werden soll sowie der Aufkauf von Grundstücken zum Bau von Häusern für US-Soldaten fest geplant ist?
Kann die Bundesregierung genaue Angaben über die Zahl der Stationierung von US-Soldaten machen, oder kann die Bundesregierung die diskutierte Zahl von 8 000 Soldaten der NATO bestätigen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Art der NATO-Einrichtungen in Ruppertsweiler den Charakter einer unterirdisch angelegten Anlage, einer Atom-Kommandozentrale der NATO, trägt?
Besitzt die Bundesregierung Angaben über Art und Umfang der Atomsprengköpfe, die sich im Raum Ruppertsweiler in einem Lager befinden (vgl. Forschungsinstitut für Friedenspolitik e. V.: Atomwaffenstandorte, in Mediatus, Sondernummer Februar 1984)?
Wie beurteilt die Bundesregierung Informationen, die besagen, daß in Ruppertsweiler das neue NATO-Hauptquartier entstehen soll?