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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Militärische Nutzung des Flughafens Ensheim (G-SIG: 10003017)

Bau eines Rollweges C für den Flughafen Ensheim, Nutzung durch amerikanische und deutsche Militärflugzeuge, Gefährdungen und Belästigungen durch militärische Nutzung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

05.11.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/387424.09.85

Militärische Nutzung des Flughafens Ensheim

des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN

Militärische Nutzung des Flughafens Ensheim

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

a) Trifft es zu, daß seitens des Bundesverkehrsministeriums eine Auflage zum Flughafen Ensheim erteilt wurde, wonach für diesen Flughafen eine Befeuerungsanlage zu erstellen und die Start- und Landebahn zu verbessern sei?

1

b) Ist nach Meinung der Bundesregierung das erhöhte Sicherheitsrisiko, das von der fehlerhaften Start- und Landebahn des Flughafens ausgeht, durch den von der Landesregierung geplanten Bau eines Rollweges C vollständig auszugleichen?

1

c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fraktion DIE GRÜNEN, daß eine Verringerung des Sicherheitsrisikos beim Flughafen Ensheim vor allem durch eine Verringerung der vorhandenen Bodenwellen und eine Verbesserung der Entwässerung der vorhandenen Start- und Landebahn zu erreichen wäre?

2

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß durch die Inbetriebnahme eines Rollweges C die Nutzung des Flughafens Ensheim durch die Bundeswehr bzw. vor allem durch die amerikanischen Streitkräfte verstärkt wird, da die teilweise Blockierung der vorhandenen Landebahn durch ausrollende Zivilflugzeuge weitgehend entfallen wird?

3

Namens der Bundesregierung teilte am 25. Januar 1984 der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Schulte auf entsprechende Anfrage des Abgeordneten Drabiniok (DIE GRÜNEN) mit, daß „die US-Streitkräfte in unregelmäßigen Abständen an Werktagen bis 17 Uhr vereinzelt Übungsflüge mit Kurierflugzeugen in Saarbrücken-Ensheim durchführen".

3

a) Hält die Bundesregierung diese Aussage weiterhin aufrecht?

3

b) Trifft es zu, daß die US-Streitkräfte den Flughafen Ensheim auch an Wochenenden zur Durchführung von Übungen nutzen?

3

c) Trifft es zu, daß die US-Streitkräfte den Flughafen Ensheim auch nach 17 Uhr zu Übungen nutzen?

3

d) Trifft es zu, daß den Flughafen nutzende Maschinen der Typen C 23 Short , C 12 King Air (militärische Version), C 12 (zivile Version) und C 140 Jet Star keine Kurierflugzeuge sind?

4

Trifft es zu, daß die Regierung des Saarlandes durch Änderung der Betriebsgenehmigung des Flughafens Ensheim zeitliche Limitierungen der militärischen Nutzung des Flughafens Ensheim durchsetzen kann?

5

Aus welchen Gründen wurde der Flughafen Ensheim zum NATO-Ausweichflughafen erklärt?

6

Wie hoch war jeweils in den Jahren 1983 und 1984 die Kostenerstattung des Bundes an die Flughafengesellschaft Ensheim für die Landegebühren militärischer Flugzeuge auf dem Flughafen Ensheim?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die seit 1983 erfolgte drastische Erhöhung der militärischen Nutzung des Flughafens im dichtbesiedelten Großraum Saarbrücken im Hinblick auf die damit verbundene Lärmbelästigung und Umweltgefährdung?

8

Will die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, der zunehmenden militärischen. Nutzung des Flughafens Ensheim und der damit verbundenen Gefährdungen und Belästigungen entgegenzuwirken?

Bonn, den 24. September 1985

Senfft Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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