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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Einbeziehung von Berlin (West) in die Wehrgesetzgebung des Bundes (G-SIG: 10003347)

Pläne für eine Einbeziehung sogenannter Neuberliner in die Wehrgesetzgebung des Bundes, Verletzung der Vorbehaltsrechte der Alliierten und des entmilitarisierten Status der Stadt Berlin, Amtshilfe zwischen bundesdeutschen und Berliner Behörden seit 1961, insbesondere Abschiebung von Wehrpflichtigen in die Bundesrepublik Deutschland

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

20.12.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/441803.12.85

Einbeziehung von Berlin (West) in die Wehrgesetzgebung des Bundes

des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 7. November 1985 erklärte laut Bild-Zeitung der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung; Würzbach: „Das ist einfach ungerecht, den anderen Menschen gegenüber, die ihrer Staatsbürgerpflicht nachkommen. Wenn sie nämlich erstmal in Berlin gemeldet sind, sind sie rechtlich außer Reichweite der Bundeswehr. Um das zu ändern, verhandeln wir jetzt mit den Alliierten."

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Handelte es sich bei den Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach um Aussagen, die derzeit tatsächlich bestehende Planungen und Überlegungen zur Änderung der Wehrgesetzgebung im Bundesverteidigungsministerium wiedergeben?

2

Welche Änderungen sind genau geplant?

3

Sind die Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach zutreffend, wonach geplant ist, sogenannte Neuberliner in die Wehrgesetzgebung des Bundes einzubeziehen?

4

Welche genauen Änderungen sind diesbezüglich vorgesehen?

5

Sind bezüglich der Einbeziehung von Berlin (West) in die Wehrgesetzgebung des Bundes bereits — wie vom Parlamentarischen Staatssekretär Würzbach angekündigt — Gespräche mit den vier Alliierten aufgenommen worden, und welche Position haben diese zu den beabsichtigten Änderungen bezogen?

6

In welchem Maß wurden bei den Überlegungen, sogenannte Neuberliner in Zukunft einzuziehen, berücksichtigt, daß entsprechende gesetzliche Regelungen eine Verletzung der Vorbehaltsrechte der Alliierten und des entmilitarisierten Status der Stadt Berlin darstellen würden?

7

Findet eine Einbeziehung von Personen mit behelfsmäßigem Berliner Personalausweis faktisch schon statt, insbesondere durch Amtshilfe von Berliner Behörden bei der juristischen Verfolgung Wehrpflichtiger durch bundesdeutsche Behörden?

8

Wie genau geht diese Amtshilfe vor sich, insbesondere gibt es Vereinbarungen auf Verwaltungsebene zwischen bundesdeutschen und Berliner Behörden?

9

In wieviel Fällen hat es in diesem Bereich seit 1961 Amtshilfe gegeben?

10

Wie viele Wehrpflichtige sind insgesamt in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben worden?

11

Wie viele Wehrpflichtige sind seit 1956 in Berlin (West) inhaftiert und in die Bundesrepublik Deutschland verlegt worden?

12

Wie beurteilt es die Bundesregierung, daß Berlin (West) durch die Entmilitarisierung der Stadt faktisch für viele junge Bundesbürger die Funktion eines „Sanctuariums", eines heiligen Ortes übernommen hat, an den sie sich, auch dann, wenn sie als Kriegsdienstverweigerer nicht anerkannt wurden oder werden können, zurückziehen können?

Bonn, den 3. Dezember 1985

Ströbele Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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