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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Atomare Unfälle mit Pershing II-Raketen (G-SIG: 10003513)

Gefahr einer großflächigen Plutoniumverseuchung im Fall eines Brandunfalls mit einer atomaren Pershing-II-Rakete, Festlegung einer höchstzulässigen Bodenkonzentration von Plutonium 239 für bewohnte Gebiete

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

14.02.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/464614.01.86

Atomare Unfälle mit Pershing II-Raketen

der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 15. Juni 1985 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Würzbach vor dem Deutschen Bundestag auf Fragen nach den Gefahren einer großflächigen Plutoniumverseuchung im Falle eines Brandunfalles mit einer atomaren Pershing II-Rakete: „Es gibt (...) praktische Erkenntnisse aus dem einen oder anderen Unfall, z. B. in Palomares in Spanien und in Thule in Grönland. Glücklicherweise lautet die Konsequenz, daß sowohl durch Feuer mit hoher Temperatur als auch durch einen Absturz aus großer und größter Höhe (...) diese Schäden nicht entstehen können."

Auf die Frage nach der Freisetzung von Plutonium beim Absturz und Brand eines Hubschraubers, der atomare Pershing II-Sprengköpfe transportiert, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Würzbach: „Aufgrund vieler und gründlicher experimenteller und theoretischer Untersuchungen hält die Bundesregierung diese Annahme für widerlegt. "

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen,

a) daß diese Erklärungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach im Widerspruch zu den Feststellungen der US-amtlichen Unfallberichte stehen,

b) daß insbesondere bei den Atomwaffenunfällen in Palomares und Thule großflächige Plutoniumverseuchungen mit jeweils Kilogrammengen Plutonium die Folge waren und

c) daß in beiden Fällen die Plutoniumverseuchung nur zu einem geringen Teil beseitigt werden konnte und überwiegend in der Umwelt verblieb?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß ein Atomsprengkopf, der einem Feuer oder einer externen Explosion ausgesetzt wird, mit einem Teil seiner auslegungsgemäßen Sprengkraft explodieren kann (US-Army Field Manual 9-84, Juli 1981, S. 94)?

4

Wie groß ist die atomare Teilsprengkraft, die maximal freiwerden kann, wenn ein Pershing II-Sprengkopf einer externen Explosion oder einem Brand ausgesetzt wird?

5

Welche Erkenntnisse bundesdeutscher Dienststellen und Institutionen hat die Bundesregierung hinsichtlich der radioaktiven Verseuchung als Folge eines atomaren Unfalls mit Pershing II-Raketen?

6

Was hat die Bundesregierung unternommen, um die bislang ausstehende Festlegung einer höchstzulässigen Bodenkonzentration von Plutonium 239 für bewohnte Gebiete zu treffen und damit eine bedenkliche Lücke im Strahlenschutz zu schließen?

Bonn, den 14. Januar 1986

Kelly Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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