Reform des Militärischen Abschirmdienstes (MAD)
der Abgeordneten Jungmann, Frau Fuchs (Verl), Gerstl (Passau), Heistermann, Horn, Dr. Klejdzinski, Kolbow, Leonhart, Dr. Scheer, Steiner, Wiefel, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Aus Anlaß der vorzeitigen Zurruhesetzung des Generals Dr. Kießling stellte der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages als Untersuchungsausschuß „schwerwiegende Mängel und Schwächen im Amt für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw) und im militärischen Abschirmdienst (MAD)" fest und empfahl der Bundesregierung, den Vorschlägen des Ausschusses zur Abhilfe „nachhaltige Aufmerksamkeit zu widmen" (Drucksache 10/1604, S. 68).
Die am 31. Januar 1984 vom Bundesminister der Verteidigung berufene Kommission zur Überprüfung des MAD („ Höcherl-Kommission") formulierte in ihrem Bericht vom 25. Mai 1984 30 Empfehlungen an den Bundesminister der Verteidigung. Dieser unterrichtete mit Schreiben vom 15. Juni 1984 den Verteidigungsausschuß über 14 Einzelentscheidungen zur Reform der Organisation des MAD.
Dazu fragen wir die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, dem Vorschlag der vom Bundesminister der Verteidigung eingesetzten Kommission („Höcherl-Kommission") nicht zu folgen, den MAD mit seinen derzeitigen Aufgaben in das Bundesamt für Verfassungsschutz einzugliedern und dort entsprechend dem Bundesnachrichtendienst militärische Dienstposten einzurichten?
Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, dem Vorschlag der „Höcherl-Kommission" nicht zu folgen, die Abwehr „verfassungsfeindlicher Kräfte" und „gegnerischer Nachrichtendienste" dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu übertragen und nur die Zuständigkeit für die Sicherheitsüberprüfung beim MAD zu belassen?
Ist die Bundesregierung der Empfehlung der „Höcherl-Kommission" gefolgt, die „Zusammenarbeitsrichtlinien von 1973" zu überarbeiten?
Ist der Beauftragte für die Nachrichtendienste im Bundeskanzleramt an der Überarbeitung beteiligt worden, und welches Ergebnis hat diese ggf. erbracht?
Welche Konsequenzen ergeben sich dabei aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 — 1 BVGRg 209/83 — (Volkszählungsurteil)?
Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die zweigeteilte Unterstellung des MAD — in truppendienstlicher Hinsicht unter den Stellvertreter des Generalinspekteurs und in fachlicher Hinsicht unter den beamteten Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung — bewährt?
Welche Erfahrungen haben sich aus der Tatsache ergeben, daß der Dienstposten des Ständigen Vertreters des Amtschefs MAD-Amt mit einem Zivilisten besetzt ist, der in Disziplinarangelegenheiten der Soldaten nicht tätig werden kann?
Konnte bei der Zusammenfassung der Referate FüS II 6 und KS zu einem „Stab Kontrolle und Steuerung in Sicherheitsangelegenheiten" zur Unterstützung des Staatssekretärs im Bundesministerium der Verteidigung gegenüber der ursprünglichen Gliederung Personal eingespart werden bzw. wurden Dienstposten neu geschaffen?
Um wie viele Dienstposten handelt es sich ggf. dabei, und welche Besoldungsgruppen sind dafür vorgesehen?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Feststellung der „Höcherl-Kommission" gezogen, der personelle Gesamtumfang des MAD sei „großzügig bemessen"?
a) Wie viele Dienstposten wurden eingespart?
b) Wie viele Dienstposten wurden innerhalb des MAD umgeschichtet?
c) Welche finanziellen Auswirkungen bringt die Umgliederung mit sich?
Sind für die Sicherheitsüberprüfung und die anderen Bereiche MAD-einheitliche Bewertungs- und Entscheidungskriterien durchgesetzt worden?
Welche Entscheidungen hat die Bundesregierung getroffen, um die von der „Höcherl-Kommission" beanstandete Erlaß- und Vorschriftenlage zu verbessern?
Sind außer den Referenten auch alle im MAD tätigen Sachbearbeiter und Ermittler mit der von der „Höcherl-Kommission" geforderten „übersichtlichen Handakte" ausgestattet worden?
Wurde die Zahl der Dienstposten, für die Sicherheitsüberprüfungen vorgeschrieben sind, seit dem 1. Oktober 1984 reduziert, und wenn ja, von welcher Basiszahl auf welche neue Anzahl geschah dies?
Hat der Bundesminister der Verteidigung die Regelung zur Einstufung von Vorgängen als Verschlußsachen seit dem 1. Oktober 1984 so geändert, daß deren Zahl erheblich gesenkt werden konnte, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Zu welchem Ergebnis haben die Nachprüfungen der Sicherheitsbescheide in dem vom Untersuchungsausschuß vorgeschlagenen Zeitraum geführt, und welche Konsequenzen hat das Bundesministerium der Verteidigung aus dem Ergebnis der Überprüfung gezogen?
Ist das Verfahren zur Personalauswahl für den MAD geändert worden?
Welche Ergebnisse hat die Arbeit des „Beauftragten Personalmodell MAD" bisher erbracht?
In welcher Form und inwieweit ist bisher der Forderung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages als Untersuchungsausschuß nach einer „nachhaltigen Verbesserung" der Ausbildung der MAD-Mitarbeiter und der Forderung der „Höcherl-Kommission" nach Verbesserung der Aus- und Fortbildung im MAD entsprochen worden?
Zu welchem Ergebnis hat die geforderte Überprüfung der „Sicherheitsrichtlinien der Bundesregierung" vom 15. Februar 1971 geführt?
Ist der Bundesminister der Verteidigung bereit, dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages künftig regelmäßig über die Arbeit des MAD zu berichten?