Einbindung des Flughafens Ensheim in die militärische Planung
des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung der saarländischen Landesregierung, entgegen früheren Planungen den Rollweg C des Flughafens Ensheim nicht außerhalb, sondern innerhalb der bestehenden Einfriedung des Flughafens zu bauen im Hinblick auf die Nutzung des Ensheimer Flughafens als NATO-Ausweichflughafen?
In der Antwort der Bundesregierung — Drucksache 10/4123 — auf die Kleine Anfrage „Militärische Nutzung des Ensheimer Flughafens" der Fraktion DIE GRÜNEN teilte die Bundesregierung mit, daß es nicht zutrifft, daß die US-Streitkräfte den Ensheimer Flughafen an Wochenenden zur Durchführung von Übungen benutzen. Dem stehen anderslautende Aussagen von Anwohnern gegenüber. Trifft es zu, daß zumindest an einem Samstag im Januar dieses Jahres ein viermotoriges Flugzeug der US-Army den Ensheimer Flughafen zu Übungszwecken nutzte?
a) Stehen die Planungen zur Errichtung einer Rollbahn C in Zusammenhang mit dem 1982 geschlossenen sog. Wartime Host Nation Support-Abkommen zwischen den Regierungen der USA und der Bundesrepublik Deutschland?
b) Gibt es Planungen, den Flughafen Ensheim im Rahmen des in Buchstaben a) genannten Abkommens oder anderer Vereinbarungen, wie dem NATO-Infrastrukturprogramm, instand zu setzen, auszubauen oder sonstwie die Bedeutung des Flughafens Ensheim als NATO-Ausweichflughafen zu erhöhen?
c) Zählt der Flughafen Ensheim zu den 26 Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland, die gemäß dem „Military support concept" des in Buchstaben a) genannten Abkommens instand gesetzt werden sollen?
Wie hoch war 1985 der Anteil der Benutzung des Ensheimer Flughafens durch militärische Flugzeuge im Vergleich zu 1983, und wie hat sich der Anteil von Durchstartanflügen von Militärflugzeugen ohne Bodenberührung zwischen 1982 bis einschließlich 1985 entwickelt?