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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Pressefreiheit in der Türkei

<span>Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei, Sperrung von Internetseiten, politische Verfolgung von Journalisten, Boykottaufrufe türkischer Regierungsvertreter gegen kritische Medien, Auswirkungen des Ergenekon-Gerichtsprozesses, Umsetzung der im Antrag vom 22. April 2008 (BT-Drs 16/8871) enthaltenen Aufforderungen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

15.04.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1253027. 03. 2009

Pressefreiheit in der Türkei

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Dieter Dehm, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Inge Höger, Ulla Jelpke, Dr. Hakki Keskin, Dr. Norman Paech, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei heißt es: „Das Europäische Parlament (…) bedauert, dass die Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei noch immer nicht vollständig geschützt sind; ist der Ansicht, dass der Pressefreiheit in einer demokratischen, pluralistischen Gesellschaft weder durch häufige Sperrungen von Websites noch durch Druck auf kritische Presseorgane und Prozesse gegen sie gedient ist.“

Die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei bestätigen die oben zitierten Feststellungen im Fortschrittsbericht 2008. Berufsverbände der Journalisten wie der Verein Zeitgenössischer Journalisten (Çağdaş Gazeteciler Derneği – ÇGD) und die Gewerkschaft der Journalisten in der Türkei (Türkiye Gazeteciler Sendikası – TGS) beklagen sich in letzter Zeit vermehrt darüber, dass ihre Mitglieder im Falle kritischer Berichterstattung über den „Ergenekon-Prozess“ vor Gerichte zitiert werden und mit Hilfe dieses Drucks eine Autozensur bezweckt wird.

Nach Angaben von ÇGD wurden in der Amtszeit der Regierungspartei AKP in über 2 500 Fällen mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen Artikel 301 des Türkischen Strafgesetzbuches Gerichtsverfahren gegen Journalisten eingeleitet. 745 Verfahren endeten mit der Verurteilung der Angeklagten. Die Durchsuchung im Rahmen des Ergenekon-Prozesses durch die Ermittlungsbehörden in den Räumen eines Fernsehsenders im Januar 2009 kommentierte der ÇGD-Vorsitzende Ahmet Abakay wie folgt: „Die regierungskritische Haltung des Senders offenbart sich als der wahre Grund für diese Razzia. Der Ergenekon-Prozess wird zu einem Prozess umfunktioniert, der der Einschüchterung der Bevölkerung und der Medien dient.“ (http://bianet.org/bianet/kategori/bianet/112091/tgs-ve-cgd-ergenekonda-muhaliflere-baskiyi-gordu)

Der Druck, dem sich die Medien im Rahmen des Ergenekon-Prozesses ausgesetzt sehen, wird auch von der TGS als Anlass zur „Sorge um die Zukunft der Demokratie im Lande“ bezeichnet. In einer Erklärung anlässlich der Durchsuchungen in den Redaktionsräumen eines Fernsehsenders schrieb sie: „Wir sind besorgt darüber, dass der Ergenekon-Prozess nicht zur Aushebelung und Verurteilung von kriminellen Vereinigungen eingesetzt wird, sondern den politischen Machthabern als ein Druckmittel gegen Intellektuelle, Medien und demokratische Organisationen dient. Der steigende Druck auf Presse- und Meinungsfreiheit ist höchst bedenklich.“ (http://bianet.org/bianet/kategori/bianet/112091/tgs-ve-cgd-ergenekonda-muhaliflere-baskiyi-gordu)

Darüber hinaus rief der türkische Ministerpräsident Erdogan in jüngster Vergangenheit mehrmals dazu auf, Medien und Presseorgane zu boykottieren, denen er Verbreitung von Falschmeldungen und Lügenpropaganda vorwarf. Zu diesen Boykottaufrufen sagte der ÇGD-Vorsitzende Abakay: „Ich finde es nicht zeitgemäß, wenn der Ministerpräsident kritische Medien zu Feinden erklärt und zum Boykott aufruft. Ich glaube, dass solche Boykottaufrufe international auf Befremden stoßen werden.“ (http://www.tumgazeteler.com/?a=4130036)

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch die gegen die Doğan Yayın Holding (DYH) verhängte Strafe in Höhe von knapp 850 Mio. TL (umgerechnet ca. 390 Mio. Euro), die mit einem Verstoß gegen Steuergesetze begründet wird. Auch diese Strafe wird von Berufsverbänden der Journalisten als „ein Versuch, missliebige Medien gleichzuschalten“ (ÇGD) oder „eine politische Entscheidung der Machthaber, um kritische Medien auf Linie zu bringen“ (TGS) bewertet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Parlaments, dass die Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei noch immer nicht vollständig geschützt sind?

Wenn ja,

a) in welchen Bereichen ist ihrer Ansicht nach der vollständige Schutz der Pressefreiheit in der Türkei nicht gegeben,

b) welche Kenntnisse hat sie über die Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei durch staatliche Behörden bzw. Regierungskreise?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Parlaments, „dass die Änderung von Paragraph 301 des Strafgesetzbuches, die im April 2008 angenommen wurde, nicht ausreichend ist, da immer noch Menschen auf der Grundlage dieses und anderer Paragraphen des Strafgesetzbuches, des Antiterrorgesetzes oder des Pressegesetzes verfolgt werden, weil sie ihre Ansichten gewaltlos zum Ausdruck bringen“, wie es zum Beispiel bei Leyla Zana oder bei den zu Freiheitsstrafen verurteilten Journalisten Ahmet Sami Belek und Uğraş Vatandaş von der Tageszeitung „Evrensel“ der Fall war?

3

Teilt die Bundesregierung die Besorgnis der türkischen Gewerkschaft TGS darüber, „dass der Ergenekon-Prozess nicht zur Aushebelung und Verurteilung von kriminellen Vereinigungen eingesetzt wird, sondern den politischen Machthabern als ein Druckmittel gegen Intellektuelle, Medien und demokratische Organisationen dient“?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des türkischen Vereins Zeitgenössischer Journalisten ÇGD, dass Boykottaufrufe türkischer Regierungsvertreter gegen kritische Medien nicht zeitgemäß sind?

5

Inwieweit ist die Bundesregierung darüber informiert, dass gegen die Doğan Yayın Holding eine Strafe in Millionenhöhe wegen Verstoßes gegen Steuergesetze verhängt wurde, und in diesem Zusammenhang bei dem vorgeworfenen Verstoß gegen Steuergesetze auch der Verkauf von Anteilen von Doğan TV an die Axel Springer AG eine Rolle spielt?

6

Teilt die Bundesregierung die Ansicht von TGS, dass die Strafe gegen die Doğan Yayın Holding „eine politische Entscheidung der Machthaber (ist), um kritische Medien auf Linie zu bringen“?

7

Inwieweit ist die Bundesregierung der im Antrag der Koalitionsfraktionen vom 22. April 2008 (Bundestagsdrucksache 16/8871) enthaltenen Aufforderung, „sich auf bi- und multilateraler Ebene für die Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit in allen Staaten der Welt einzusetzen und auf die Einhaltung der eingegangenen völkerrechtlichen Verträge, in denen auch die Meinungs- und Pressefreiheit festgeschrieben ist, zu drängen“, im Hinblick auf die Türkei nachgekommen?

8

Inwieweit ist die Bundesregierung der im Antrag der Koalitionsfraktionen vom 22. April 2008 (Bundestagsdrucksache 16/8871) enthaltenen Aufforderung, „bei bi- und multilateralen Gesprächen darauf zu bestehen, dass das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit ein universelles, unteilbares Menschenrecht ist, das ohne Einschränkungen nicht nur für politisch Andersdenkende gilt, sondern auch für ethnische, religiöse und sexuelle Minderheiten“, im Hinblick auf die Türkei nachgekommen?

9

Inwieweit ist die Bundesregierung der die im Antrag der Koalitionsfraktionen vom 22. April 2008 (Bundestagsdrucksache 16/8871) enthaltenen Aufforderung, „im Rahmen internationaler Organisationen von den Mitgliedern die strenge Einhaltung der Meinungs- und Pressefreiheit einzufordern“, im Hinblick auf die Türkei nachgekommen?

10

Inwieweit ist die Bundesregierung der im Antrag der Koalitionsfraktionen vom 22. April 2008 (Bundestagsdrucksache 16/8871) enthaltenen Aufforderung, „sich bei den Regierungen von Staaten, in denen Journalisten gefährdet sind, für deren Schutz einzusetzen“, im Hinblick auf die Türkei nachgekommen?

11

Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, dass zahlreiche Internetseiten durch staatliche Behörden oder Gerichte in der Türkei seit der Annahme des Antrags auf Bundestagsdrucksache 16/8871 am 19. Juni 2008 gesperrt wurden?

12

Inwieweit ist die Bundesregierung der im Antrag der Koalitionsfraktionen vom 22. April 2008 (Bundestagsdrucksache 16/8871) enthaltenen Aufforderung, „im Rahmen aller genannten Forderungen auch und insbesondere die Zensur im Internet zu thematisieren und dieser entgegenzutreten“, im Hinblick auf die Türkei nachgekommen?

Berlin, den 27. März 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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