Rentenerhöhung 2009 und Auswirkungen der Konjunkturkrise auf die Rentenentwicklung bis 2013
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Rentenerhöhung 2009 liegt seit Jahren erstmals wieder über der Inflationsrate. Darauf brach nach Meldung der „Frankfurter Rundschau“ anscheinend ein Wettrennen aus, wer diese Zahlen zuerst veröffentlicht, so „jubilierte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bereits eine Viertelstunde, bevor Sozialminister Olaf Scholz die offiziellen Zahlen vorlegte“ (Frankfurter Rundschau vom 17. März 2009 „Mehr Rente gegen die Krise“).
„Die Rentenerhöhung von 2,41 Prozent ist eine Ausnahme, in den nächsten Jahren drohen weitere Nullrunden.“ (Sozialverband Deutschland e. V. – SOVD: www.verbaende.com/News.php4?m=60176). Mit den Rentenreformen seit 2001 wurden verschiedene Kürzungsfaktoren eingeführt. Diese sorgen dafür, dass die Rentenerhöhungen langfristig hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben. Einer davon ist der „Riesterfaktor“ (Altersvorsorgeanteil). Ein weiterer der Nachhaltigkeitsfaktor. Die Aussetzung des Altersvorsorgeanteils sowie die positive Entwicklung des Rentenquotienten im Nachhaltigkeitsfaktor sorgen in diesem Jahr ausnahmsweise dafür, dass die Renten rund 1 Prozent stärker steigen.
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Rentenanpassung 2008 den Altersvorsorgeanteil auf die Jahre 2012 und 2013 verschoben. Dadurch ergibt sich im Jahr 2008 eine um 0,64 Prozentpunkte und für dieses Jahr eine um 0,63 Prozentpunkte höhere Rentenanpassung. „DER TAGESSPIEGEL“ stellt fest: „Für die Sonderrentenerhöhung im Jahr der Bundestagswahlen gebe es außer wahltaktischen Erwägungen keinen plausiblen Grund.“ (Tagesspiegel vom 18. März 2009: www.tagesspiegel.de/politik/Rente;art771,2753751). Diese Ausnahmeerhöhung von insgesamt rund 1,3 Prozentpunkten wird aufgrund der Wiedereinsetzung des Altersvorsorgeanteils ab dem Jahr 2012 von den Renten abgezogen.
Aufgrund der positiven konjunkturellen Entwicklung und der Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor in diesem Jahr rentensteigernd aus. Denn er berücksichtigt die Veränderung des Verhältnisses von Beitragszahlenden zu den Rentnerinnen und Rentner. Bereits im nächsten Jahr ist damit zu rechnen, dass aufgrund des Beschäftigungsrückgangs der Nachhaltigkeitsfaktor wieder kürzend auf die Rente wirkt. Ein Prozentpunkt der Rentenerhöhung geht also allein auf einmalige Effekte zurück.
Im Osten kommt ein weiterer einmaliger Effekt in Höhe von einem Prozentpunkt hinzu. Mit zwei Prozentpunkten ist dort also mehr als die Hälfte der Erhöhung ein einmaliger Effekt. Nach Aussagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sind die Löhne im Osten aufgrund eines einmaligen statistischen Effekts stärker gestiegen als im Westen: „Der höhere Wert im Osten ist darauf zurückzuführen, dass das Statistische Bundesamt für die letzten Jahre in den neuen Bundesländern nun ein höheres Lohnniveau ausweist als im vergangenen Jahr.“ (Pressemitteilung des BMAS vom 16. März 2009). Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass dies die Ausnahme bleibt: „Ein weiteres deutliches Aufholen der neuen Länder ist nicht zu beobachten“. Und für 2009 erwartet es, dass die Lohnentwicklung „leicht hinter der Entwicklung in den alten Ländern zurückbleibt“ (zitiert aus „Information zur Rentenanpassung 2009“ vom Statistischen Bundesamt; Stand 17. März 2009).
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz erklärte die überraschend deutliche Anhebung im Osten mit der guten Lohnentwicklung im Osten. Er betonte, dass sich der Aufholprozess zwischen Ost und West in den vergangenen Jahren fortgesetzt habe (z. B. dpa-Meldung vom 16. März 2009). Diese Aussage steht jedoch im Widerspruch zu derjenigen des Statistischen Bundesamtes, wonach die Entgelte sich „seit einigen Jahren ähnlich entwickeln“ und deshalb „ein weiteres deutliches Aufholen der neuen Länder“ nicht zu beobachten sei (zitiert aus „Information zur Rentenanpassung 2009“ vom Statistischen Bundesamt, Stand 17. März 2009).
Die Rentenanpassung 2009 ist also dem kurzzeitigen Abweichen vom prinzipiellen Kurs der Bundesregierung geschuldet, das Leistungsniveau der Rentenversicherung zu kürzen. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz erklärt dem gegenüber zur Rentenerhöhung 2009: „es ist eine gute Nachricht … und ein schöner Beweis für die Kraft des Sozialen in unserer Marktwirtschaft“ (Pressemitteilung des BMAS vom 16. März 2009).
Von Interesse ist die Entwicklung der Renten ab 2010. Dabei insbesondere die Jahre 2012 und 2013, wenn die Kürzung durch den Riesterfaktor nachgeholt wird. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die weitere Entwicklung der Bruttolöhne und Gehälter in den neuen Bundesländern einschätzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie stark würden die Renten zum 1. Juli 2009 steigen, wenn der Altersvorsorgeanteil nicht ausgesetzt gewesen wäre und wenn der Nachhaltigkeitsfaktor wie im langfristigen Mittel gewirkt hätte (bei gleichbleibenden ökonomischen Rahmenbedingungen)?
Wie wirkt sich der oben benannte statistische Einmaleffekt bei den Löhnen und Gehältern auf den Anstieg des jeweiligen Durchschnittslohns und der jeweiligen Rentenerhöhung aus (bitte für Ost- und Westdeutschland angeben)?
Mit welchem Rückgang der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung und der versicherungspflichtigen Entgelte rechnet die Bundesregierung bis zum Ende des Jahres 2009? Welche Auswirkungen hätte danach der Nachhaltigkeitsfaktor bei der Rentenanpassung 2010?
Wie hoch fallen die Auswirkungen auf die Rentenanpassung 2010 durch die Wiedereinsetzung des Altersvorsorgeanteils aus?
Welche Auswirkungen hätten die Berücksichtigung des Altersvorsorgeanteils und des Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenformel unter den genannten Annahmen zusammen auf die Rentenerhöhung 2010?
Von welcher Erhöhung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter geht die Bundesregierung bis Ende 2009 aus? Welche Rentenerhöhung ergäbe sich daraus zum 1. Juli 2010?
Welche Rentenerhöhung ergäbe sich aus dem Zusammenspiel von Riesterfaktor, Nachhaltigkeitsfaktor sowie Bruttolohnsteigerungen nach den Annahmen der Bundesregierung für 2010?
Welche Wirkung hätte der Nachhaltigkeitsfaktor für die Rentenerhöhung 2010, wenn in 2009
a) 200 000 durchschnittliche versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Äquivalenzbeitragszahler) wegfielen,
b) 400 000 durchschnittliche versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Äquivalenzbeitragszahler) wegfielen,
c) 600 000 durchschnittliche versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Äquivalenzbeitragszahler) wegfielen,
d) jeweils 10, 20 und 30 Prozent der unter den Buchstaben a bis c genannten wegfallenden Beschäftigungsverhältnisse zusätzliche Eintritte in durchschnittlich um zwei Jahre vorgezogene Altersrenten wären?
Wie hoch fielen modellhaft die jährlichen Rentenerhöhungen (Ost und West) bis 2013 aus, wenn sich die Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse und die Bruttolöhne und -gehälter in den Jahren 2009 bis 2013 entwickeln würde, wie sich diese in den Jahren 2002 bis 2006 entwickelt haben (die übrigen Faktoren entwickeln sich wie im Rentenversicherungsbericht 2008 angegeben)?
Mit welchem Rückgang der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung und der versicherungspflichtigen Entgelte rechnet die Bundesregierung bis zum Ende des Jahres 2009, unter der modellhaften Annahme eines Rückgangs der Wirtschaftsleistung um 2,5, 3, 4, 5 und 6 Prozent? Welche Auswirkungen hätte danach der Nachhaltigkeitsfaktor bei der Rentenerhöhung in 2010?
Was sind die vom Statistischen Bundesamt erwähnten „verschiedenen neuen Informationen, die bis 2004 zurückreichen“, die in die Berechnung der Löhne und Gehälter aufgenommen wurden, und wie wirken sich diese Informationen jeweils in den einzelnen Jahren auf die Bruttolöhne und -gehälter in Ost und West?
Welche Auswirkungen hätte die vom Statistischen Bundesamt erwähnte Berücksichtigung der so genannten statistischen Überarbeitungseffekte auf Höhe des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts Ost der jeweiligen Jahre gehabt?
Wann wurden seit 1990, jeweils um welche Beträge und rückwirkend für welchen Zeitraum, die Bruttolöhne und -gehälter durch welche „neuen Informationen“ bereinigt, und welche Auswirkungen hatte dies auf die Rentenerhöhung des jeweiligen Jahres gehabt?
Wie hoch ist dieser „statistische Überarbeitungseffekt“ in der Lohnentwicklung?
Welche Auswirkungen hat dieser statistische Effekt auf die Rentenerhöhung?
Wird damit gerechnet, dass sich dieser statistische Effekt in den nächsten Jahren wiederholen wird?
Warum wurde die Deutschen Rentenversicherung Bund erst am 16. März 2009, dem Tag der Verkündung der Rentenanpassung 2009, durch das BMAS über die Rentenanpassung 2009 informiert?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die Aussetzung des Riesterfaktors, begründet mit dem Argument, die Rentnerinnen und Rentner am Aufschwung zu beteiligen, ursprünglich eine prozyklische Maßnahme war (bitte begründen)? Wusste die Bundesregierung bereits im Frühjahr des Jahres 2008, dass eine solche Rentenerhöhung im Jahr 2009 als antizyklische Maßnahme wirken würde?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Aussage des Bundesministers Olaf Scholz, wonach für die überraschend deutliche Anhebung im Osten die Lohnentwicklung verantwortlich sei und sich damit der Aufholprozess in den vergangenen Jahren fortgesetzt habe (z. B. dpa-Meldung vom 16. März 2009) und dem Informationspapier zur Rentenanpassung 2009 des Statistischen Bundesamtes, wonach ein weiteres deutliches Aufholen der neuen Länder nicht zu beobachten sei und in der Zeitenreihenbetrachtung die Entgeltsteigerung für das Jahr 2009 in den neuen Ländern mit dem Zuwachs um 2,1 Prozent sogar leicht hinter der Entwicklung in den alten Ländern sogar zurückbleibe?
Was bedeutet dies für die weitere Angleichung der anpassungsrelevanten Bruttolöhne und -gehälter und der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland?
Plant die Bundesregierung noch in dieser Wahlperiode eine Angleichung der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland durch Gesetzesänderung durchzuführen oder zumindest eine solche einzuleiten?
Wann haben sich die Ost-Ministerpräsidenten zuletzt mit Bundesminister Olaf Scholz (SPD) getroffen, um über ein einheitliches Rentenrecht bzw. die Angleichung der Rentenwerte Ost an West zu beraten, und für wann ist das nächste Treffen terminiert?
Wie viele Vorschläge hat der von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 24. September im Kabinett damit beauftragte Bundesminister Olaf Scholz zur Vereinheitlichung des Rentensystems Ost-West geprüft (vgl. Antwort zu der Frage 19 der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk vom 11. Februar 2009, Plenarprotokoll 16/207, S. 22082B)?