Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetzgebung auf die vertragsärztliche Gesamtvergütung und Klärung der Kompensationsansprüche der Kassenärztlichen Vereinigungen
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Frank Spieth, Klaus Ernst und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Aufgrund der Hartz-IV-Gesetzgebung wurden seit 2005 viele ehemalige Krankenkassenmitglieder zu Familienversicherten. Dies bedeutet einerseits für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen hohen Einnahmeverlust, andererseits führt diese veränderte Berechnungsgrundlage zu Veränderungen der Vergütung für die vertragsärztliche Versorgung in den Kassenärztlichen Vereinigungen. Hier hat die Bundesregierung einen neuen Verschiebebahnhof zur Entlastung der Bundesagentur für Arbeit eröffnet.
In den letzten Monaten legten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen (SpiK) unterschiedliche Berechnungen über die Höhe der Belastungen der GKV bzw. des Absinkens der Gesamtvergütungen vor. Bei ihren kontroversen Einschätzungen werfen sich die Selbstverwaltungsorgane gegenseitig Intransparenz, Verwenden nicht nachvollziehbarer Daten oder nicht sachgerechte Berechnungen vor.
Aufgrund des höheren Anteils von ALG-II-Bezieherinnen und -Beziehern sind die Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetzgebung auf die vertragsärztliche Vergütung in den neuen Bundesländern gravierender als im alten Bundesgebiet. Nach Berechnungen der KBV wirken sich die durch Hartz IV bedingte Steigerung der Inanspruchnahme eines Krankenversicherungsschutzes im Rahmen einer Familienversicherung und der daraus resultierende Rückgang an Krankenkassenmitgliedern in den alten Bundesländern in einer Minderung der vertragsärztlichen Vergütung um 0,5 Prozent aus. In den neuen Bundesländern hingegen ist demzufolge von 3 Prozent Hartz-IV-bedingtem Vergütungsrückgang auszugehen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zuletzt am 2. Mai 2006 Vertreterinnen und Vertreter der SpiK und der KBV zu einem Gespräch ins Ministerium eingeladen, um eine Klärung dieses Disputs zu befördern. In dieser Situation ergeben sich verschiedene Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wurden im Vorfeld der Einführung der Hartz-IV-Gesetze die Auswirkungen auf die Finanzsituation sowohl der gesetzlichen Krankenversicherungen als auch für die ärztliche Honorierung kalkuliert?
Auf welcher Berechnungsgrundlage ist die Bundesregierung ggf. zu einer Schätzung gelangt, und wie hoch sollten demnach die Belastungen, Mindereinnahmen der GKV und Kürzungen der ärztlichen Gesamtvergütung ausfallen?
Folgt die Bundesregierung der Auffassung, dass die Effekte der Hartz-IV-Gesetzgebung auf die vertragsärztliche Vergütung in den neuen Bundesländern stärker spürbar sind als in den alten Bundesländern und sich damit die Situation der drohenden Unterversorgung weiter zuspitzt?
Welche konkreten Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, insbesondere den Kassenärztlichen Vereinigungen zu einer angemessenen Kompensation der Gesamtvergütung zu verhelfen, ohne dass dies zu Lasten der Krankenkassen erfolgt, die selbst Leidtragende der finanziellen Verschiebungen sind?