Public-Private-Partnerships im Bildungsbereich
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit einigen Jahren werden Public-Private-Partnerships (PPP) offensiv von der Bundesregierung beworben. PPP-Projekte entstehen im Bundesfernstraßenbau aber auch im Hochbau. Darüber hinaus ist der Bildungsbereich zu einem Schwerpunkt der PPP-Strategie der Bundesregierung geworden (vgl. Erfahrungsbericht öffentlich-private Partnerschaften in Deutschland (2007)).
Bis zum 28. Februar 2009 war die „PPP Task Force“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für die Förderung von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) zuständig. Diese hat ihre Arbeit inzwischen eingestellt und ihre Aufgaben wurden der „ÖPP Partnerschaften Deutschland AG“ (ÖPP PD AG) übertragen. In der „ÖPP PD AG“ arbeiten sowohl öffentliche Körperschaften als auch Privatunternehmen zusammen, um öffentliche Auftraggeber bei der Planung und Realisierung von Public Private Partnerships zu beraten.
Neben den durch die Finanz- und Wirtschaftskrise aufkommenden Fragen, sind PPP-Projekte generell nicht unumstritten. So äußert der Bundesfinanzhof in seinem am 5. Januar 2009 erschienenen Gutachten Zweifel an der finanziellen Effizienz von PPP-Projekten. Es gibt darüber hinaus zahlreiche weiter gehende Gründe für Kritik an PPP-Projekten, die von Gewerkschaften und Neuen Sozialen Bewegungen vorgebracht werden (so in der Zeitschrift der GEW „Erziehung und Wissenschaft“ Ausgabe 2/2007). Neben Zweifeln an der finanziellen Effizienz (vgl. u. a. PPP-Projekte: Rechnungshöfe warnen vor langfristigen Risiken, Pressemitteilung vom 5. Mai 2006), werden vor allem Sorgen um die demokratische Kontrolle von PPP-Projekten geäußert.
Dennoch legten die Koalitionsfraktionen im März 2009 einen Antrag (Bundestagsdrucksache 16/12283) vor, der die Bundesregierung auffordert, weitere Maßnahmen zur Erleichterung der Durchführung von PPP-Projekten zu ergreifen. Ziel dieser Politik ist es, staatliche Aufgaben vermehrt an private Unternehmen zu übertragen, da diese vermeintlich effizienter arbeiten als die öffentliche Hand.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
a) Wie viele PPP-Projekte wurden in den letzten zwei Jahren beantragt/ genehmigt/begonnen (bitte nach Bildungsbereichen aufschlüsseln)?
b) Wie verteilen sich die im Bildungsbereich in den letzten zwei Jahren beantragten/genehmigten/begonnenen PPP-Projekte auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Jahren und Bundesländern einzeln aufschlüsseln)?
c) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Hauptgründe für die unter den letzten beiden Fragen dargestellten Entwicklungen?
a) Wie viele PPP-Projekte im Bildungsbereich befinden sich zurzeit in der Investitionsphase, wie viele in der Betriebsphase?
b) Wie verteilen sich die in der Antwort zu Frage 2a aufgezählten PPP- Projekte auf die unterschiedlichen Bildungsinstitutionen (bitte nach vorschulischem Bereich, Schule, Ausbildung, Hochschule, Erwachsenenbildung/Weiterbildung aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich die PPP-Projekte im Bildungsbereich auf die unterschiedlichen Vertragsmodelle (bitte nach Erwerbermodell, Inhabermodell, Leasingmodell, Mietmodell, Konzessionsmodell, Gesellschaftsmodell aufschlüsseln)?
a) Wie hoch ist das Investitionsvolumen in den letzten zwei Jahren in PPP- Projekte im Bildungsbereich (bitte nach Projekten und Jahren auflisten)?
b) Wie hoch ist das Projektvolumen aller PPP-Projekte im Bildungsbereich in den letzten zwei Jahren (bitte nach Projekten und Jahren auflisten)?
Welche Ziele verbindet die Bundesregierung mit der Förderung von PPP- Projekten im Bildungsbereich, besonders im Hinblick auf die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise?
Welche Sanktionsmöglichkeiten der öffentlichen Partner gegenüber den privaten Partnern sind der Bundesregierung für den Fall nicht oder nicht fristgerecht abgeschlossener Projekte bekannt?
a) Umfassen PPP-Projekte im Bildungsbereich nach Kenntnis der Bundesregierung auch über Bau-, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten hinausgehende Tätigkeiten?
b) Sind nach Ansicht der Bundesregierung Sponsoringpartnerschaften für einzelne Räume oder Einrichtungsgegenstände (Computer, Raum- Branding und ähnliches) wie sie bspw. im Hochschulbereich vermehrt genutzt werden als PPP zu bezeichnen?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Untersuchungen bezüglich der gesellschaftlichen Akzeptanz von PPP im Bildungsbereich?
b) Welche PPP-Vorhaben wurden aufgrund öffentlichen Drucks nicht realisiert?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen PPP-Projekte, die nicht realisiert wurden?
b) Sind der Bundesregierung alternative Finanzierungsmodelle zu PPP im Bildungsbereich bekannt, bzw. welche alternativen Finanzierungsmodelle wurden angewandt?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, ob der Bundesrechnungshof eine, analog zu dem am 5. Januar 2009 veröffentlichten Gutachten zu Öffentlich Privaten Partnerschaften im Bundesfernstraßenbau stehende Studie zur Wirtschaftlichkeit von PPP im Bildungssektor erarbeiten wird?
Wer trägt bei der demographisch oder politisch bedingten Schließung von Bildungseinrichtungen, die als PPP-Projekte getragen werden das finanzielle Risiko?
Sind der Bundesregierung Fälle von Korruptionstatbeständen im Sinne der § 299 und § 331 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) im Zusammenhang mit PPP im Bildungsbereich bekannt?
Inwiefern wird gewährleistet, dass bei der Vergabe von PPP-Projekten im Bildungsbereich Konzentrationstendenzen entgegengewirkt wird, und auch kleine Unternehmen faire Chancen im Vergabeverfahren erhalten?
a) Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, welche Einkommensunterschiede zwischen in PPP tätigem Personal und Personal in Bildungseinrichtungen konventioneller Trägerschaft gegenüberstellen? Wie hoch sind diese Einkommensunterschiede?
b) Welche Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, mit denen Lohndumping durch PPP-Projekte und bei der PPP-Vergabe verhindert wird?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen oder Überlegungen die Mittel des Konjunkturpaketes II zur Einrichtung von PPP- Projekten im Bildungsbereich zu verwenden? Falls ja, welche, und mit wie vielen Projekten rechnet die Bundesregierung (bitte nach prozentualem Anteil am Konjunkturpaket II und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
b) Ist es im Rahmen des Konjunkturpakets II möglich, den Eigenanteil der Länder auch aus PPP-Mitteln zu finanzieren?
Welche Auswirkungen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise auf PPP- Projekte sind der Bundesregierung bekannt, und mit welchen rechnet sie?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen PPP-Projekte im Bildungsbereich durch Insolvenz des privaten Partners gescheitert sind? Falls ja, welche Auswirkungen hatte bzw. hat dies auf die betroffenen Beschäftigten und Lernenden bzw. die öffentlichen Haushalte?
a) Welche Bundesländer und welche Kommunen haben die Rahmenvereinbarung mit der ÖPP PD AG unterzeichnet (bitte nach Landkreisen, Städten und Kommunen auflisten)?
b) Welche Unternehmen sind als Gesellschafter der Privatwirtschaft in der Beteiligungsstruktur der ÖPP PD AG vertreten?
c) Welche Personen bzw. Vertreterinnen und Vertreter welcher Institutionen sitzen im Aufsichtsrat der ÖPP PD AG (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
a) Inwiefern hält die Bundesregierung den Verzicht auf die Ausschreibungspflicht bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch die ÖPP PD AG für kompatibel mit Vorstellungen eines fairen Vergabeverfahrens?
b) Inwiefern trifft es zu, dass die ÖPP PD AG Ausschreibungsgewinne aus der laufenden Ausschreibung erhält?
c) Ist der Verzicht auf die Ausschreibungspflicht bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch die ÖPP PD AG ein Verstoß gegen das Kartellrecht? Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen zur Korruptionsprävention in der ÖPP PD AG sind der Bundesregierung bekannt bzw. wie schließt die ÖPP PD AG Korruption aus?
a) Welche Konzerne, Banken, Bauunternehmen, Anwaltskanzleien, Unternehmensberater oder andere von PPP-Projekten direkt Begünstigten und welche Stiftungen, private und öffentliche Forschungseinrichtungen, Verbände etc. beraten oder haben die Arbeitsgruppen in für PPP-Projekte zuständigen Bundesministerien konkret beraten (vgl. Bundestagsdrucksache 16/4356)?
b) Welche unter Frage 21a genannten Gruppen waren bei der Beratung der Task Force der Bundesregierung beteiligt?
c) Welche unter Frage 21a genannten Gruppen waren bei Beratungen zur Gründung der Partnerschaften in der Bundesrepublik Deutschland beteiligt?
Hält die Bundesregierung die Einrichtung eines bundesweiten PPP- Registers, das alle PPP-Projekte und ihre Finanzvolumina beschreibt, sowie die Laufzeiten, die Betreiber, die beteiligten Banken und Beraterfirmen benennt, für umsetzbar? Wenn ja, in welchem Zeitraum könnte dieser erstellt werden? Wenn nein, warum nicht?