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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

B 44 Mannheim/Sandhofen - Landesgrenze Hessen (G-SIG: 10004476)

Auswirkung des Ausbaus der B 44 auf die Riedbahnstrecke der Bundesbahn

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

13.08.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/589028.07.86

B 44 Mannheim/Sandhofen — Landesgrenze Hessen

des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zur Verbesserung des regionalen Nahverkehrs wurde von der Deutschen Bundesbahn die „Westliche Riedbahneinführung" geplant und durchgeführt. Dieses Nahverkehrsangebot soll u. a. zur Verringerung des derzeit in nordwestlicher Richtung ein- und ausfließenden Individualverkehrs von Mannheim und Umgebung dienen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie beurteilt die Bundesregierung den Bau der B 44 nördlich von Mannheim in bezug auf die parallel verlaufende westliche Riedbahn?

2

Mit welchem Fahrgastrückgang auf der westlichen Riedbahn ist nach Fertigstellung der geplanten B 44 zu rechnen?

3

Hat die Stadt Mannheim Planvorhaben, welche auf eine vollständige Verbreiterung der B 44 im Bereich Luzenbergstraße entlang der Riedbahntrasse zielen?

4

Inwieweit sieht die Bundesregierung in dem Bau der B 44 eine Abweichung von den „Gemeinsamen Grundsätzen" gemäß Artikel 2 Abs. 4 des Grundvertrags für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar, in welchem es heißt: „Die Verkehrsnetze von öffentlichem Personennahverkehr und individuellem Straßenverkehr sind funktionsgerecht aufeinander abzustimmen. Bei Zielkonflikten gebührt dem öffentlichen Personenverkehr Vorrang."?

Bonn, den 28. Juli 1986

Schulte (Menden) Borgmann, Hönes und Fraktion

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