B 44 Mannheim/Sandhofen — Landesgrenze Hessen
des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zur Verbesserung des regionalen Nahverkehrs wurde von der Deutschen Bundesbahn die „Westliche Riedbahneinführung" geplant und durchgeführt. Dieses Nahverkehrsangebot soll u. a. zur Verringerung des derzeit in nordwestlicher Richtung ein- und ausfließenden Individualverkehrs von Mannheim und Umgebung dienen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie beurteilt die Bundesregierung den Bau der B 44 nördlich von Mannheim in bezug auf die parallel verlaufende westliche Riedbahn?
Mit welchem Fahrgastrückgang auf der westlichen Riedbahn ist nach Fertigstellung der geplanten B 44 zu rechnen?
Hat die Stadt Mannheim Planvorhaben, welche auf eine vollständige Verbreiterung der B 44 im Bereich Luzenbergstraße entlang der Riedbahntrasse zielen?
Inwieweit sieht die Bundesregierung in dem Bau der B 44 eine Abweichung von den „Gemeinsamen Grundsätzen" gemäß Artikel 2 Abs. 4 des Grundvertrags für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar, in welchem es heißt: „Die Verkehrsnetze von öffentlichem Personennahverkehr und individuellem Straßenverkehr sind funktionsgerecht aufeinander abzustimmen. Bei Zielkonflikten gebührt dem öffentlichen Personenverkehr Vorrang."?