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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Weiterbau der Schnellbahn S 4 in Dortmund (G-SIG: 10004497)

Prüfungsorgane des Bundes und der Bundesbahn gegen einen Weiterbau, Nutzen/Kosten-Verhältnis

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

15.09.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/592313.08.86

Weiterbau der Schnellbahn S 4 in Dortmund

des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach einer Stellungnahme der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu den Planungen für die Schnellbahn S 4 (Herne/ Castrop-Rauxel-Süd/Dortmund/Unna) verlangen „die Prüfungsorgane des Bundes und der Bundesbahn", den Weiterbau der S 4 im Raum Dortmund-Lütgendortmund einzustellen, weil das Nutzen/Kosten-Verhältnis nicht akzeptabel sei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß und aus welchen Gründen „die Prüfungsorgane des Bundes und der Bundesbahn" sich gegen einen Weiterbau der Schnellbahn S 4 aussprechen?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung das Nutzen/Kosten-Verhältnis für den Weiterbau der Schnellbahn S 4 über ihren derzeitigen Endhaltepunkt Lütgendortmund-Ost hinaus, insbesondere für die geplanten Neubauabschnitte Lütgendortmund-Ost/Lütgendortmund-Markt und Lütgendortmund-Markt/ Dortmund-Bövinghausen?

3

Welche Kosten und welche Nutzengrößen hat die Bundesregierung hierbei berücksichtigt?

4

Kann nach Auffassung der Bundesregierung das Nutzen/Kosten-Verhältnis durch eine Planänderung verbessert werden, indem

die geplante Trasse in ihrem südlichen Abschnitt unmittelbar neben die Bundesstraße B 1 gelegt,

der Abriß von Wohngebäuden für den Trassenbau vermieden und

die Schnellbahn S 4 etwa 200 m südlich des Lütgendortmunder Markts in einem oberirdischen Haltepunkt enden wird?

5

Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten zur Kostenreduzierung?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die Deutsche Bundesbahn im Bereich der bisher geplanten Trasse für die Schnellbahn S 4 Grundstücke erworben hat, und hält die Bundesregierung diese Grundstücksvorratspolitik für rechtmäßig und wirtschaftlich sinnvoll, obwohl der Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses noch lange nicht absehbar ist?

Bonn, den 13. August 1986

Senfft Borgmann, Hönes und Fraktion

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