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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen der Hartz-Gesetze auf Künstler und Kulturschaffende (G-SIG: 16010647)

Anzahl der ALG-I- und ALG-II-Empfänger aus dem Kunst- und Kulturbereich, Verbesserung des Anspruchsaufbaus, andere betroffene Berufsgruppen, einheitliche europäische Lösung, Ein-Euro-Jobs, Vermögensanrechnung von Arbeits- und Produktionsmitteln, Ich-AGs, Ausbau der Beratungs- und Vermittlungsangebote, insbes. durch die Zentrale Bühnen-, Fernseh- und Filmvermittlung (ZBF) <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

01.06.2006

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/149416. 05. 2006

Auswirkungen der Hartz-Gesetze auf Künstler und Kulturschaffende

der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Dr. Uschi Eid, Kai Boris Gehring, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Undine Kurth (Quedlinburg), Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg), Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Gesetze) haben die Arbeitsverwaltung grundlegend reformiert. Sie sind mit weitreichenden Änderungen im Leistungsrecht und bei der Vermittlung verbunden. Von den Änderungen betroffen sind auch Künstler und Kulturschaffende. Berichte von Betroffenen und der Medienberichterstattung weisen darauf hin, dass die Hartz-Gesetze für diese Berufsgruppe zu besonderen Problemen geführt haben.

Beispielsweise erschwert die Verkürzung der Rahmenfrist von 3 auf 2 Jahre den Aufbau der Anspruchsvoraussetzung für ALG I für Kulturschaffende im Vergleich zu anderen Beschäftigten aufgrund ihrer überwiegend kurzfristigen und mit Pausen unterbrochenen Projektengagements. Auch werden die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (sog. Ein-Euro-Jobs), Existenzgründungen durch die Ich-AG und die Praxis der Vermögens- und Einkommensberücksichtigung im SGB II gelegentlich in ihren Folgen als besonders nachteilig für Künstler und Kulturschaffende bezeichnet.

Systematische Erkenntnisse und belastbare Daten liegen allerdings bislang nicht vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, die über die aktuelle Anzahl von ALG I- und ALG II-Empfängern (Aufteilung nach Geschlecht, Alter und künstlerischem Genre) aus dem Kunst- und Kulturbereich Auskunft geben?

2

a) Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, welche den Aufbau eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld für Künstler und Kulturschaffende verbessern?

2

b) Hält die Bundesregierung diesbezüglich das Schweizer Modell (andere Ermittlung der Beitragszeiten, die ersten dreißig Kalendertage eines befristeten Arbeitsverhältnisses werden doppelt angerechnet) oder das Französische Modell (spezielle staatliche Arbeitslosenversicherung für Künstler und Techniker mit Werksverträgen; die Mindestanwartschaftszeit wird nicht in Tagen sondern in Stunden berechnet) sowie andere Modelle im Europäischen Ausland für tragfähige Lösungskonzepte?

2

c) Welche anderen Berufsgruppen neben den Künstlern und Kulturschaffenden sind nach Ansicht der Bundesregierung von der Verkürzung der Rahmenfrist betroffen und müssten evtl. unter Gleichbehandlungsgrundsätzen von solchen Maßnahmen ebenfalls umfasst werden?

3

Hält die Bundesregierung es im Falle der Arbeitslosenversicherung von Künstlern und Kulturschaffenden für sinnvoll, eine einheitliche europäische Lösung anzustreben – gerade im Hinblick auf die internationalen Produktionsverflechtungen?

4

Sieht die Bundesregierung im Falle der Künstler und Kulturschaffenden Änderungsbedarf bzgl. der persönlichen Meldepflicht (nach § 37b SGB III)?

Sind hier bereits Alternativen geplant?

5

a) Liegen der Bundesregierung Zahlen und Daten vor, wie viele Künstler und Kulturschaffende einen Ein-Euro-Job ausüben?

5

b) Wie bewertet die Bundesregierung den Ein-Euro-Job im Hinblick auf den beruflichen Wiedereinstieg von Künstlern und Kulturschaffenden?

5

c) Wieviele Ein-Euro-Jobs sind im Bereich von Kunst/Kultur angesiedelt und welcher Art sind sie mehrheitlich?

6

a) Sieht die Bundesregierung Probleme bei der Anrechnung von Arbeits- und Produktionsmittel als Vermögen im Rahmen des SGB II im Fall der Künstler und Kulturschaffenden?

6

b) Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr, dass durch die Anrechnung von Arbeits- und Produktionsmitteln als Vermögen die Hilfebedürftigkeit verlängert statt so kurz wie möglich gehalten wird?

7

a) Wie viele Ich-AGs wurden seit der Einführung der Hartz-Gesetze im Kunst- und Kulturbereich gegründet?

7

b) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die bisherige Erfolgsquote dieser Ich-AGs im Vergleich zu solchen aus anderen Bereichen?

8

a) Beabsichtigt die Bundesregierung die Beratungs- und Vermittlungsangebote für Künstler und Kulturschaffende auszubauen?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen – speziell auch für den künstlerischen Nachwuchs – sind hierfür vorgesehen?

8

b) Soll nach Meinung der Bundesregierung die Zentrale Bühnen-, Fernseh- und Filmvermittlung (ZBF) hierfür in ihrer Funktion gestärkt werden?

Berlin, den 15. Mai 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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