Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
9. Wahlperiode Drucksache 9/533
03.06.81
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sick, Schröder (Lüneburg), Dr. Schulte
(Schwäbisch Gmünd), Hinsken, Feinendegen, Fischer (Hamburg), Seiters, Tillmann,
Hanz (Dahlen), Dr. Jobst, Milz, Bühler (Bruchsal), Straßmeir, Dr. Marx, Dr. Jenninger
und der Fraktion der CDU/CSU
— Drucksache 9/448 —
Schäden an Spannbetonbrücken
Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 2. Juni
1981 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt
beantwortet:
1. Hat die Bundesregierung konkrete Erkenntnisse darüber, an wieviel
Spannbetonbrücken in der Baulast des Bundes Schäden aufgetreten
sind?
Nach § 90 GG werden die Bundesfernstraßen im Auftrage des
Bundes von den Ländern verwaltet. Dazu gehört auch der Bau, die
Überwachung und die Unterhaltung der Bauwerke.
Die Bundesregierung wird von den Straßenbauverwaltungen der
Länder nur über größere Schäden und über Schäden von
grundsätzlicher Bedeutung unterrichtet. Der Bundesminister für
Verkehr hat darüber hinaus 1975 eine umfassende Erhebung über
alle an Spannbetonbauwerken der Bundesfernstraßen
festgestellten Risse angeordnet. Die bisher eingegangenen Meldungen
werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen z. Z. ausgewertet.
2. Welche Art von Schäden und Fehlern an Spannbetonbrücken sind
der Bundesregierung bekannt, worin liegen deren Ursachen und wie
beurteilt die Bundesregierung die Problematik dieser Schäden?
a) Bauartspezifische Schäden sind insbesondere:
— Risse in Koppelfugen,
— Einpreßmängel,
— Schäden am Spannstahl und seinen Verankerungen,
— sonstige bauartspezifische Schäden, die auf Berechnungs-,
Konstruktions- und Ausführungsfehler zurückgehen.
Weitere für Spannbetonbrücken bedeutsame jedoch nicht bau
-
artspezifische Schäden sind insbesondere:
— Tausalzschäden und Abdichtungsmängel,
— allgemeine Ausführungsmängel wie Fehlstellen im Beton,
mangelhafte Verdichtung, zu geringe Betondeckung der
Bewehrung,
— Korrosion der schlaffen Bewehrung,
— Materialfehler,
— Risse mit relevanten Rißweiten (Rißweiten unter 0,2 mm
werden nicht zu den Schäden gerechnet),
— Schäden an den Ausstattungen (z. B. Lagern),
— Schäden infolge äußerer Gewalteinwirkung.
b) Schadensursachen
Die festgestellten Schäden gehen auf vielfältige
Einzelursachen zurück, die in der Mehrzahl der Fälle außerordentlich
komplex zusammenwirken. Nur in wenigen Fällen ist es
eindeutig möglich, die Schäden qualitativ und quantitativ
einzelnen Ursachen zuzuordnen.
Als mögliche Ursachen kommen allgemein in Frage:
— Berechnungsfehler oder falsche Berechnungsannahmen
z. T. aufgrund unzureichender Kenntnisse,
— Fehler oder Mängel bei Entwurf und Konstruktion,
Materialfehler bzw. unsachgemäße Materialhandhabung,
— Ausführungsmängel,
— überhöhte Beanspruchungen aus äußeren Lasten,
Zwängungen und Umwelteinflüssen (z. B. Tausalzen).
c) Beurteilung der Problematik der Schäden
Ein großer Teil der Schäden fällt in den Risikobereich der
Auftragnehmer. Dazu gehören praktisch alle während der
Ausführung und innerhalb der Gewährleistungsfrist erkennbar
werdenden Mängel.
Von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für den Baulastträger
sind erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auftretende
Schäden (z. B. infolge von verborgenen Ausführungsmängeln wie
unvollständig verpreßten Spanngliedern) sowie Tausalzschäden.
In technischer Hinsicht kann festgestellt werden, daß sich die
bisher entwickelten Sanierungsmethoden bewährt haben und
damit die Sicherheit der Bauwerke gewährleistet werden kann.
Langfristigere Erfahrungen zur Dauerhaftigkeit liegen allerdings
noch nicht vor.
Aufgrund der verbesserten Kenntnisse und der zwischenzeitlich
getroffenen Maßnahmen erwartet die Bundesregierung zukünftig
eine deutliche Verringerung der Probleme.
3. Wie groß ist die Zahl der Spannbetonbrücken der Bundesrepublik
Deutschland insgesamt, wie ist ihre Altersstruktur und wie ist die
Altersstruktur der Brücken, an denen bisher Schäden auftraten?
Zahlen über Spannbetonbauwerke in der Baulast von Ländern,
Kreisen und Gemeinden liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die Zahl der Spannbetonbrücken an Bundesfernstraßen betrug
am 31. Dezember 1980 insgesamt 8328.
Die Altersstruktur dieser Bauwerke ergibt sich aus der
nachstehenden Übersicht.
älter als
15 Jahre
11 bis 15
Jahre
6 bis 10
Jahre
jünger als
6 Jahre
insgesamt
Anzahl der Spann- 1725 1750 2424 2429 8328
Betonbauwerke
Anteil der Alters- 21 21 29 29 100
gruppen in
Die Altersstruktur der von Schäden betroffenen Bauwerke kann
z. Z. nur für Bauwerke mit Riß-Schäden im Bereich von
Koppelkonstruktionen und nur anhand einer Stichprobe abgeschätzt
werden. Danach ergibt sich:
Baubeginn *)
vor 1965 bis 1970 bis nach
1965 1969 1974 1974
insgesamt
Anzahl der Bau- 63 148 87 31 329
werke aus der
Stichprobe;
Anteil in % der 19,2 45,0 26,4 9,4 100
Stichprobe
Anzahl der Bau- 27 63 10 4 104
werke aus der
Stichprobe mit
einem oder
mehreren Rissen
gleich oder größer
0,2 mm;
Anteil in % der 43 43 12 13 -
Altersgruppe
*) Anzahl nicht repräsentativ, da Erfassung und Auswertung für neue Bauwerke
mit Verzögerungen verbunden.
Der Anteil der Bauwerke mit Koppelfugen an der Gesamtzahl der
Spannbetonbrücken beträgt weniger als 10 v. H.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Schwere der Schäden
hinsichtlich
a) der mittel- und langfristigen Sicherheit der Brücken,
Nach Auffassung der Bundesregierung kann auch mittel- und
langfristig die Sicherheit der Spannbetonbauwerke durch
entsprechende Sanierung festgestellter Schäden und regelmäßige
Überwachung gewährleistet werden. Alle Bauwerke werden von
den Ländern nach DIN 1076 regelmäßig überwacht.
b) hinsichtlich des erforderlichen Reparaturaufwandes?
Der Reparaturaufwand kann in Einzelfällen — insbesondere wenn
grobe Ausführungsmängel vorliegen — sehr beträchtlich werden.
Die Zahl solcher spektakulären Fälle ist jedoch klein und nicht
repräsentativ für den durchschnittlichen Reparaturaufwand.
Bezogen auf den gesamten Bestand an Spannbetonbauwerken
geht die Bundesregierung davon aus, daß die Aufwendungen für
ihre Unterhaltung und Instandsetzung die durchschnittlichen
Aufwendungen für andere Bauweisen auch langfristig nicht
überschreiten werden.
5. Wieviel Spannbetonbrücken in der Baulast des Bundes wurden
a) ohne öffentliche Ausschreibung,
b) mit öffentlicher Ausschreibung
saniert?
Soweit eine Sanierung nicht im Rahmen ihrer
Gewährleistungsverpflichtungen durch die jeweilige Baufirma erfolgt, werden die
Arbeiten von den Straßenbauverwaltungen der Länder
überwiegend in eigener Zuständigkeit in Auftrag gegeben.
Ob eine Ausschreibung erfolgt, richtet sich nach den Grundsätzen
der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).
Zahlenangaben über die in solchen Fällen angewandten Vergabeverfahren
liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zukünftigen
Reparaturaufwand für Spannbetonbrücken ein?
Bei einer im Jahre 1980 durchgeführten Umfrage haben die
Straßenbauverwaltungen der Länder die Kosten für die Sanierung von
Rissen an Spannbetonbrücken der Bundesfernstraßen wie folgt
angegeben bzw. für die überschaubare Zukunft abgeschätzt:
bis
einschließlich
1980
1981 bis
etwa 1985
insgesamt
ca.
Gesamtkosten in
Mio. DM 20 40 60
(ohne
Auftragnehmerkosten)
Über den Reparaturaufwand für andere Schäden liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.]