Mehrkosten beim Fregattenbau
der Abgeordneten Dr.-Ing. Oldenstädt, Würzbach, Wimmer (Neuss), Lowack, Biehle, Weiskirch (Olpe), Handlos, Frau Krone-Appuhn, Ganz (St. Wendel), Frau Geier und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Aufgrund der Pressemeldungen, wonach die am Bau der F 122 beteiligten Unternehmen gegenüber dem Bund Mehrforderungen in Höhe von insgesamt etwa 250 Mio. DM geltend machen, die „durch Handlungen und Unterlassungen des öffentlichen Auftraggebers verursacht wurden" fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wann hat die Bundesregierung und durch wen erstmals erfahren, daß Mehrkosten beim Bau der Fregatten 122 entstanden sind?
Ist die in der Presse genannte und von der Bundesregierung durch ihre Sprecher nicht bestrittene Mehrforderung in Höhe von mehr als 250 Mio. DM ganz oder teilweise berechtigt?
Wie verteilen sich die behaupteten Mehrkosten auf die am Fregattenbau beteiligten Unternehmen?
Wie hoch ist derjenige Anteil an den Mehrforderungen, der auf Koordinierungsschwierigkeiten zwischen dem Generalunternehmer und den Subunternehmern zurückzuführen ist?
Mußte die Bundesregierung nicht von vornherein erwarten, daß als Folge der Auftragsvergabe an fünf Werften aus arbeitsmarktpolitischen Gründen über die einkalkulierten etwa 110 Mio. DM hinaus Mehrkosten entstehen würden?
War es zu verantworten, den Bau eines neu entwickelten Schiffes einem auf dem Gebiet des Fregattenbaus erstmals tätigen Generalunternehmer mit einem Vertrag zu Festpreisen und Höchstgrenze (anstelle eines Vertrages mit Selbstkostenrichtpreisen) und der zusätzlichen Belastung, zwischen fünf Werften koordinieren zu müssen, in Auftrag zu geben?