Forderungen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur längeren Bezugsdauer des Elterngeldes
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Diana Golze, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 24. April 2009 verkündete die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, in der „BILD“ ihre geplante Weiterentwicklung des Elterngeldgesetzes: „Viele Väter […] könnten statt zwei voller Vätermonate vier halbe nehmen: Sie arbeiten halbtags und bekommen das halbe Elterngeld. Die Mütter können es genauso machen, sodass Vater und Mutter zusammen auf bis zu 28 Monate kommen können.“ Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte nach ihrer eigenen Aussage „das Elterngeld flexibler gestalten“ (ebd.).
Worin die Novität des Vorschlags der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegt, bleibt offen. Bisher wurde lediglich bekannt, dass sie bei Teilzeitbeschäftigung das halbe Elterngeld doppelt so lange auszahlen will. Dies ist jedoch bereits geltendes Recht:
- § 6 Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit […] Die einer Person zustehenden Monatsbeträge werden auf Antrag in jeweils zwei halben Monatsbeträgen ausgezahlt, sodass sich der Auszahlungszeitraum verdoppelt[…]" (Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetz).
Die Gesetzeslage geht sogar noch weiter als die Forderung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Denn die Dehnung des Auszahlungszeitraums ist laut geltendem Recht unabhängig von einer Teilzeitbeschäftigung möglich. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wollte dies aber nur Eltern erlauben, die Teilzeit weiterarbeiten. Ihr Vorschlag käme damit einer Einschränkung geltenden Rechts gleich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Änderungen am Elterngeld- und Erziehungszeitgesetz werden derzeit diskutiert?
In welchen Punkten geht die Forderung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, über die bestehende Gesetzeslage hinaus?
Ist der Vorschlag der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Bezugsdauer des Elterngeldes verdoppeln zu können, auf Teilzeitbeschäftigte beschränkt?
Stimmt es, dass der Vorschlag der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beinhaltet, den Auszahlungszeitraum zu verdoppeln und die Bezugshöhe zu halbieren, sodass über den gesamten Zeitraum gesehen das Elterngeld nicht höher liegen würde?
Ist es richtig, dass auch nach den Vorschlägen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Zahl der Kalendermonate, für die nach Geburt des Kindes Elterngeld bezogen werden kann, bei Partnern, die beide gleichzeitig Elterngeld beziehen und Teilzeit arbeiten, nur die Hälfte der Zahl der Kalendermonate beträgt, wie bei Eltern, die nacheinander voll aus dem Beruf aussteigen würden (im Falle der Verlängerung also 14 Kalendermonate gegenüber 28 Kalendermonaten statt bisher sieben gegenüber 14 Kalendermonaten)?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie nun auch der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die kürzere Bezugsdauer des Elterngeldes bei partnerschaftlicher Teilung der Erziehungs- und Erwerbsarbeit gegenüber der Variante, dass nur ein Elternteil Elterngeld bezieht, zu ändern, um die Benachteiligung der Ersteren zu beenden?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser Richtung?