Stand der Verkehrslärmbekämpfung
der Abgeordneten Spranger, Volmer, Dr. Laufs, Dr. von Geldern, Krey, Dr. Riesenhuber, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Hanz (Dahlen), Feinendegen, Dr. Waffenschmidt, Gerstein, Dr. Miltner und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Bei Überschreiten welcher Lärmwerte (gemessen in dBA) werden derzeit vom Bund, den Ländern und Gemeinden Lärmschutzvorkehrungen bei Neuanlage oder wesentlicher Änderung von Straßen, Schienen- und Schiffahrtswegen getroffen?
Welche Kosten sind hierdurch seit 1975 insbesondere in den Jahren 1978, 1979 und 1980 jeweils dem Bund, den Ländern, Gemeinden oder sonstigen entstanden, und in welchem Verhältnis stehen diese Aufwendungen zu den übrigen für die Errichtung des jeweiligen Verkehrsweges aufgewandten Finanzmitteln?
Bei welchen Lärmwerten treffen Bund, Länder und Gemeinden an bestehenden Verkehrswegen welche Lärmschutzvorkehrungen oder gewähren Entschädigungen an die vom Lärm bestehender Verkehrswege Betroffenen?
In wieviel Fällen und aufgrund welcher Vorschriften haben Gerichte Ansprüche auf nachträgliche Errichtung von Lärmschutzvorkehrungen oder Entschädigungsansprüche Verkehrslärmgeschädigter anerkannt?
Aufgrund welcher Erkenntnisse und Entscheidungen welcher Institutionen beruhen die in der Praxis jeweils angewandten Grenzwerte?
Welche Änderungen der in der Praxis angewandten Lärmgrenzwerte hält die Bundesregierung aus welchen Gründen für erforderlich?
Hält die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Festlegung praktikabler und wirksamer Lärmschutzanforderungen und von Lärmgrenzwerten, zu der sie das Bundes-Immissionsschutzgesetz für Neuanlagen bereits im März 1974 ermächtigte, noch länger für entbehrlich?
Welche Finanzmittel ist die Bundesregierung bereit, für eine wirksamere Verbesserung des Lärmschutzes, insbesondere zu bestehenden Verkehrswegen, z. B. dem Verursacherprinzip entsprechend aus dem Aufkommen der erst jüngst drastisch erhöhten Mineralölsteuer, bereitzustellen?
Ist die Bundesregierung bereit, von ihr geplante gesetzliche oder verordnungsrechtliche Lärmschutzregelungen in gemeinsam mit Ländern und Gemeinden durchzuführendem Probevollzug auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen?
Wieweit ist es der Bundesregierung gelungen, bei der EG die in der Entschließung des 8. Bundestages am 6. März 1980 für erforderlich gehaltene Senkung der zulässigen Geräuschwerte für Kraftfahrzeuge durchzusetzen?
Welche Anreize zum Kauf leiserer Fahrzeuge hat sie geschaffen oder vorbereitet?
Welche Ergebnisse haben die vom Bundestag gewünschten Bemühungen gehabt, die Geräuschentwicklung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge verstärkt zu überwachen und lärmmindernde Fahrweisen der Verkehrsteilnehmer durchzusetzen?
Wann wird die Deutsche Bundesbahn eine konkrete Übersicht ihrer Streckenabschnitte und Anlagen vorlegen, an denen die für andere Verkehrsanlagen, z. B. Straßen und Flughäfen, geltenden oder angewandten Lärmgrenzwerte überschritten werden?
Wann wird die Deutsche Bundesbahn ein Programm zur Lärmsanierung derartiger Schienenwege vorlegen, welche Finanzmittel werden für diese Sanierung eingeplant und für wann ist mit Beginn und Beendigung der Ausführung eines solchen Sanierungsprogramms zu rechnen?