Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Straßmeir, Schröder (Lüneburg), Dr. Jobst, Bühler (Bruchsal), Feinendegen, Fischer (Hamburg), Hanz (Dahlen), Hinsken, Lemmrich, Milz, Pfeffermann, Seiters, Sick und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Unter dem Motto „Mehr Sicherheit auf unseren Straßen" hat die Bundesregierung im Jahr 1973 ein Verkehrssicherheitsprogramm vorgelegt, das die Zustimmung aller im Bundestag vertretenen Fraktionen fand. Ein konkreter Maßnahmen-Zeit-Katalog, das Kernstück dieses Programms, wird laufend fortgeschrieben. Damit wird zugleich deutlich, inwieweit der Bund gewillt ist, seinen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen zu leisten.
Das Programm enthält ferner konkrete Zahlen für das finanzielle Engagement des Bundes im Bereich der Verkehrssicherheitspolitik. So sollte der jährliche Mitteleinsatz des Bundes laut Programm allein in den Jahren 1974 bis 1977 von 20 Mio. DM auf 34 Mio. DM erhöht werden. Tatsächlich wurden seit 1975 mit einem Mittelansatz von 20 Mio. DM die Bundesmittel für Verkehrssicherheit laufend reduziert. Im Haushalt 1981 stehen nur noch 13 Mio. DM zur Verfügung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wieviel geben die westlichen Industrieländer im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland für die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit aus?
Inwieweit ist die laufende Reduzierung der Bundesmittel für die Verkehrssicherheit seit 1975 ein Indiz dafür, daß sich die Bundesregierung von ihrem eigenen Verkehrssicherheitsprogramm absetzt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die bereits erzielten Erfolge im Kampf gegen Straßenverkehrsunfälle die laufende Mittelreduzierung rechtfertigt?
Wie hat sich jeweils im Bereich der Verkehrsteilnehmergruppen Kinder, Fußgänger, Radfahrer, motorisierte Zweiradfahrer und Autoinsassen die Unfallentwicklung seit 1975 vollzogen, und welche Sonderprogramme mit welcher Summe an Bundesmitteln wurden zur Unfallbekämpfung in diesen Bereichen jeweils durchgeführt?
Verfolgt die Bundesregierung bei der restriktiven Finanzierung ihrer Verkehrssicherheitspolitik institutionelle Zielsetzungen hinsichtlich einer Änderung in der Struktur der Aufgabenverteilung bei den Organisationen im Dienste der Verkehrssicherheit, wenn ja, welche und warum?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Bund als Gesetz- und Verordnungsgeber im Straßenverkehrsrecht eine wichtige Aufgabe darin sehen muß, die Verkehrsteilnehmer über neue Vorschriften aufzuklären?
Welche für den Verkehrsteilnehmer wichtigen neuen Vorschriften im Bereich des Straßenverkehrs sind seit 1975 in Kraft getreten?
Hat die Bundesregierung konkrete Erkenntnisse darüber, wie hoch jeweils der Prozentsatz der Verkehrsteilnehmer zu bemessen ist, dem diese Vorschriften bekannt sind?
Welche Sonderprogramme im Bereich der Verkehrssicherheit wurden in den letzten Jahren entwickelt, die noch nicht zur Durchführung gelangt sind, und wie hoch sind die Kosten der Durchführung?
Welche Organisationen im Dienste der Verkehrssicherheit haben in den vergangenen Jahren direkt oder über den Deutschen Verkehrssicherheitsrat welche Bundesmittel (jeweils jährlich) für Aufgaben im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit erhalten?
Wo hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die Arbeit dieser Organisationen im besonderen Maße bewährt und wo nicht?
Hat die Bundesregierung die Absicht, zugleich mit der laufenden Reduzierung ihres finanziellen Engagements im Bereich der Verkehrsaufklärung und Verkehrserziehung auch das Verkehrsrecht und die Verkehrsvorschriften wesentlich zu vereinfachen?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung den realen Wert ihrer Ausgaben für Verkehrssicherheit im Jahr 1981 auf der Preisbasis 1975?
Hat die Bundesregierung die Absicht, die Bundesmittel für Verkehrsaufklärung und Verkehrserziehung im Haushalt 1982 weiter zu reduzieren?