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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Übernahme militärischer Aufgaben durch Fluggesellschaften Osteuropas (G-SIG: 09000697)

Außerkraftsetzung des für ausländische Charterflüge eingeführten liberalen Meldeverfahrens für Ostblock-Fluggesellschaften durch die amerikanischen Luftfahrtbehörden, Verlassen der über dem Bundesgebiet vorgeschriebenen Flugrouten durch Passagierflugzeuge aus den Staaten des Warschauer Paktes, insbesondere Überfliegen militärischer Übungsgebiete, Zahl der durchschnittlichen Flugbewegungen von Fahrzeugen aus Staaten des Warschauer Paktes über dem Bundesgebiet, Unterrichtung der zuständigen militärischen Dienststellen bei Fluggenehmigungen, Weitergabe von Informationen über auffälliges Verhalten durch die zivile Flugüberwachungszentrale München, Einsatz eines mit einem Kampfstand am Heck ausgerüsteten Frachtflugzeuges der AEROFLOT im deutschen Luftraum

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

11.08.1981

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/69528.07.81

Übernahme militärischer Aufgaben durch Fluggesellschaften Osteuropas

der Abgeordneten Wimmer (Neuss), Biehle, Dallmeyer, Francke (Hamburg), Frau Geier, Handlos, Frau Krone-Appuhn, Löher, Dr. Marx, Dr.-Ing. Oldenstädt, Petersen, Weiskirch (Olpe), Berger (Lahnstein), Ganz (St. Wendel), Sauter (Epfendorf), Dr. Wörner, Würzbach und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Es ist bekannt, daß die Fluggesellschaften Osteuropas uneingeschränkt für militärische Aufgaben zur Verfügung stehen. So wird der jährlich zweimal stattfindende Truppenaustausch in der DDR von Maschinen der sowjetischen Fluggesellschaft AEROFLOT durchgeführt. Die Vorhut der sowjetischen Invasionskräfte in der Tschechoslowakei landete 1968 mit einem AEROFLOT-Flugzeug auf dem Prager Flughafen; die Aggression in Afghanistan lief offensichtlich nach demselben Muster unter Verwendung von AEROFLOT-Maschinen, und die zur Bekämpfung der afghanischen Freiheitskämpfe eingesetzten Hubschrauber sollen das zivile Hoheitszeichen der AEROFLOT tragen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen14

1

Trifft es zu, daß die amerikanische Bundesluftfahrtbehörde FAA und die amerikanische Zivilluftfahrtbehörde CAB das für ausländische Charterflüge eingeführte liberale Meldeverfahren für Ostblock-Fluggesellschaften außer Kraft gesetzt haben?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gründe die amerikanischen Behörden FAA und CAB zu diesem Schritt im einzelnen veranlaßt haben?

3

Wurde die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Dienststellen von dieser Entscheidung der FAA und CAB unterrichtet?

4

Liegen Erkenntnisse bei der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Dienststellen vor, in welchem Umfang aus den Staaten des Warschauer Paktes stammende Passagierflugzeuge im Linien- und Charterverkehr die über dem Bundesgebiet vorgeschriebenen Flugrouten verlassen?

5

Welche Gründe werden dafür der deutschen Luftaufsicht gegenüber angegeben, und welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um eigenmächtiges Verhalten zu unterbinden?

6

Durch welche Maßnahmen im einzelnen stellt die Bundesregierung bei Routinegenehmigungen sicher, daß Belange der deutschen und alliierten Streitkräfte bei Überfliegen durch Passsagier-, Charter-, Fracht- und Überführungsflugzeuge aus Staaten des Warschauer Paktes nicht beeinträchtigt werden?

7

Werden die zuständigen militärischen Dienststellen bei Routinegenehmigungen, die Flugzeuge aus den Staaten des Warschauer Paktes betreffen, vorher gehört oder nachträglich unverzüglich unterrichtet?

8

Kann die Bundesregierung angeben, wie hoch die Zahl der durchschnittlichen Flugbewegungen von Flugzeugen aus Staaten des Warschauer Paktes im Linien-, Charter-, Fracht- und Überführungsverkehr täglich über dem Bundesgebiet ist?

9

Trifft es zu, daß nach einer Untersuchung der amerikanischen Zeitschrift „Armed Forces Journal" Flugzeuge der sowjetischen Fluggesellschaft AEROFLOT, der polnischen Gesellschaft LOT, der tschechoslowakischen Gesellschaft CSA Überfluggenehmigungen für Gebiete, auf denen militärisch relevante Ereignisse stattfinden, für den Zeitpunkt der Ereignisse fast regelmäßig beantragt haben?

10

Hat die Bundesregierung untersucht, ob ein ähnliches Verhalten von Fluggesellschaften aus den Staaten des Warschauer Paktes auch für die Bundesrepublik Deutschland festgestellt werden kann?

11

Wird die Bundesregierung gegebenenfalls Konsequenzen aus diesen Untersuchungen ziehen?

12

Wie ist sichergestellt, daß in der mit ausschließlich zivilem Personal besetzten Flugüberwachungszentrale München anfallende Informationen über auffälliges Verhalten von Maschinen von Fluggesellschaften aus den Staaten des Warschauer Paktes unverzüglich an zuständige militärische Dienststellen weitergegeben werden?

13

Trifft es zu, daß das von der sowjetischen Fluggesellschaft AEROFLOT eingesetzte Frachtflugzeug EL 76 mit einem Kampfstand am Heck ausgerüstet ist, und wird diese Maschine auch im deutschen Luftraum eingesetzt?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, ob dieser Kampfstand mit den militärischen Ausrüstungsgegenständen im Zivilluftverkehr eingesetzt wird?

Bonn, den 28. Juli 1981

Wimmer (Neuß) Biehle Dallmeyer Francke (Hamburg) Frau Geier Handlos Frau Krone-Appuhn Löher Dr. Marx Dr.-Ing. Oldenstädt Petersen Weiskirch (Olpe) Berger (Lahnstein) Ganz (St. Wendel) Sauter (Epfendorf) Dr. Wörner Würzbach Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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