Umweltbewußtes Verhalten auf und an Verkehrswegen
der Abgeordneten Spranger, Volmer, Broll, Fellner, Dr. von Geldern, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Laufs, Dr. Miltner, Regenspurger, Dr. Waffenschmidt, Weiß und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Starke Verschmutzung öffentlicher Straßen, Plätze und Anlagen ist immer häufiger nicht nur nach Massenveranstaltungen verschiedenster Art zu beobachten. Allein nach der Demonstration der sich besonders friedensliebend, „alternativ" und „grün" bezeichnenden Gruppen am 10. Juni 1982 in Bonn kostete die Beseitigung der Verunreinigungen der wenigen als Parkplatz für diese Demonstration zur Verfügung gestellten Autobahnkilometer die Landesstraßenbauverwaltung 32 000 DM. Generell ist eine zunehmende Verschmutzung von Verkehrswegen zu beobachten.
Auch besonders lärmträchtiges Verhalten ist immer noch zu häufig und stört gerade in der Sommerzeit. Durch Gedankenlosigkeit, Disziplinlosigkeit und Rowdytum entstehen der Allgemeinheit nicht nur leicht vermeidbare Lasten, das Verhalten, das zu diesen Umweltbelastungen führt, signalisiert vielmehr auch eine erschreckende Sorglosigkeit vieler gegenüber unserer Umwelt und dem Mitbürger.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch sind die jährlich allein durch Reinigung von Bundesautobahnen, insbesondere ihrer Rastplätze, Bundesstraßen und von Anlagen der Deutschen Bundesbahn anfallenden Kosten, und welchen Kostenanteil verursacht schätzungsweise nur die Beseitigung der von Reisenden mitgebrachten, aber nicht wieder mitgenommenen, sondern einfach weggeworfenen Gegenstände und des von ihnen sonst erzeugten Abfalls?
Liegen der Bundesregierung Informationen über vergleichbare Ausgaben von Ländern und Gemeinden vor?
Inwieweit wird durch Oberwälzung von Straßenreinigungslasten auf Dritte, z. B. Anlieger, diesen zugemutet, derartige Verunreinigungen zu beseitigen?
Trifft es zu, daß gegen die Unsitte des Wegwerfens von Kleinabfällen praktisch nur nach kommunalem Satzungsrecht vorgegangen werden kann?
Hält die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Regelung für möglich und zweckmäßig?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten durch Forderung nach konstruktiven Vorkehrungen, insbesondere an motorisierten Zweirädern, mißbräuchliche, besonders lärmverursachende Fahrweisen wirksamer als bisher zu unterbinden?
Wann wird die Deutsche Bundesbahn wirksame, aber weniger lärmverursachende mobile Signalanlagen zur Sicherung von Gleisbauarbeiten insbesondere auf Streckenabschnitten innerhalb geschlossener Ortslagen einsetzen?
Welche Gründe haben dazu geführt, daß die von der Bundesregierung bereits 1971 und 1972 angekündigte Umstellung der Fäkalienbeseitigung aus Reisezügen auf moderne Verfahren selbst in den modernsten Zügen der Deutschen Bundesbahn bis heute noch nicht erfolgt ist?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern, kommunalen Spitzenverbänden und anderen hierfür geeignet erscheinenden Organisationen, durch bundesweite Informations- und Aufklärungskampagnen für ein verantwortungs- und umweltbewußteres Verhalten auf Verkehrsanlagen und im Freien generell zu werben?