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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Beim Bundeskriminalamt geführte "Gewalttäter"- und andere Dateien

<span>Stand der Entwicklung der vom Bundesdatenschutzbeauftragten angemahnten Rechtsverordnung zum Führen von Verbunddateien, Anzahl der u. a. in der Datei &bdquo;Gewalttäter links&ldquo; und in weiteren Dateien gespeicherten Personen, Bedingungen für die Übermittlung von Daten an ausländische Sicherheitsbehörden, Kriterien für die Einstufung von Personen, Verzicht auf das bisherige Verdachts- und Anschuldigungsprinzip als ausreichenden Grund für die Aufnahme in die Gewalttäterdateien; für die Verwaltung der &bdquo;Gewalttäter&ldquo;-Dateien verantwortliche Stelle innerhalb des BKA</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

25.06.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1331908. 06. 2009

Beim Bundeskriminalamt geführte „Gewalttäter“- und andere Dateien

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Zuge der Repression gegen Antimilitaristinnen und Antimilitaristen, die im April 2009 gegen den NATO-Gipfel in Strasbourg/Baden-Baden protestierten, sind erneut die so genannten Gewalttäter-Dateien „Gewalttäter links“ und „International agierende gewalttätige Störer“ (IgaSt) benutzt worden.

Der Zugriff auf die Dateien ist unterschiedlich organisiert, so ist IgaSt eine Zentraldatei, in die das Bundeskriminalamt (BKA) selbst Daten einpflegt, während bei der Verbunddatei „Gewalttäter links“ auch die Länderpolizeien eingabe- und abrufberechtigt sind. Die Daten stehen demzufolge auch für Maßnahmen wie Gefährderansprachen, Meldeauflagen und Ausreiseverbote zur Verfügung.

Anders als ihre Bezeichnungen suggerieren, enthalten die Dateien keineswegs nur Angaben über Gewalttäter. Vielmehr finden sich darin auch Personen, gegen die lediglich Platzverweise ausgesprochen worden sind. Als „Gewalttäter links“ kann man auch dann registriert werden, wenn die Polizei wegen „Nötigung“ ermittelt oder wegen eines Vergehens nach dem Versammlungsgesetz. Das Mitführen eines Halstuches, das theoretisch als Vermummungsgegenstand genutzt werden könnte, kann für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit zur Aufnahme in die Gewalttäter-Datei genügen. In die Datei „IgaSt“ können selbst „Kontakt- und Begleitpersonen“ angeblicher Gewalttäter aufgenommen werden.

Noch fragwürdiger ist die Praxis des BKA, die einmal gespeicherten Datensätze auch dann nicht zwingend zu löschen, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist oder ein gerichtlicher Freispruch erfolgt ist. Die Speicherfrist beträgt fünf Jahre und kann verlängert werden. Ein Rechtsschutz existiert nur theoretisch, weil die Betroffenen nicht von Amts wegen über ihre Speicherung informiert werden.

Für die Betroffenen hat die – zu Recht oder Unrecht – unterstellte Gewaltbereitschaft gravierende Folgen. Eine Demonstrantin, die drei Jahre nach Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Nötigung in die polizeiliche Vorkontrolle einer Demonstration gerät, muss eher als andere Demonstranten damit rechnen, dass eine mitgeführte Sonnenbrille als Vermummungsgegenstand interpretiert wird und die Polizei sie in Gewahrsam nimmt. Dadurch droht umgehend ein weiterer Eintrag in die Datei – ohne dass es jemals zu einer Gewalttat gekommen ist.

Nicht nur das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist damit auf eine unabsehbar lange Zeit massiv eingeschränkt, sondern – angesichts Meldeauflagen und Ausreiseverboten – auch das Grundrecht auf Freizügigkeit. Bei Weitergabe der Daten an ausländische Polizeien drohen weitere Grundrechtseinschränkungen

im Ausland. Angesichts solch massiver Verletzungen der Freiheitsrechte sind die weichen Kriterien, die derzeit zur Aufnahme in die Gewalttäterdateien führen, weder grundrechtskonform noch verhältnismäßig.

Abgesehen davon ergibt sich aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg die Rechtswidrigkeit der Verbunddateien. Das Gericht hat im Dezember 2008 bezüglich der „Gewalttäterdatei Sport“ festgestellt, dass es zu deren Betrieb einer Rechtsverordnung durch das Bundesministerium des Innern (BMI) mit Zustimmung des Bundesrates bedürfe. Weil beides nicht erfolgt ist, wurde der Klage einer Person auf Löschung aus dieser Datei stattgegeben. Da zumindest die Dateien „Gewalttäter links“ und „Politisch motivierte Ausländerkriminalität“ gleichartig strukturiert sind, dürften auch diese illegal sein.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mahnt in seinem 22. Tätigkeitsbericht erneut eine Rechtsverordnung zum Führen der Verbunddateien an. Die entgegenstehende Rechtsauffassung des BMI sei „weder durch den Wortlaut der einschlägigen Regelungen noch durch die Gesetzesmaterialen zum BKA-Gesetz gestützt“. Sollte das BMI an seiner Rechtsauffassung festhalten, riskiere es, dass die Gesamtheit der in Verbunddateien erfolgenden polizeilichen Datenverarbeitung für rechtswidrig erklärt werde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wird derzeit an einer Rechtsverordnung gearbeitet, die den genannten Forderungen des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gerecht wird?

a) Wenn ja, soll diese Verordnung alle Verbunddateien betreffen oder nur einige (bitte gegebenenfalls einzeln nennen)?

b) Wenn nein, warum nicht?

2

Wie viele Personen sind derzeit in der Datei „Gewalttäter links“ gespeichert?

a) Wie viele dieser Personen sind rechtskräftig wegen einer Gewalttat verurteilt?

b) Gegen wie viele dieser Personen läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen einer Gewalttat?

c) Welche Dienststellen (Abteilungen) sind auf Seiten der Länderpolizeien zur Einspeisung und zum Abruf von Daten berechtigt?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Datei, und welche Kriterien legt sie dieser Beurteilung zugrunde?

e) Wie häufig, und bei welchen Gelegenheiten sind ausländischen Polizeibehörden (diese bitte genau bezeichnen) seit Einrichtung der Datei Datensätze hieraus übermittelt worden (soweit möglich bitte auch die übermittelnde Polizeibehörde angeben), und auf welcher Rechtsgrundlage?

3

Wie viele Personen sind derzeit in der Datei „IgaSt“ gespeichert?

a) Wie viele dieser Personen sind rechtskräftig wegen einer Gewalttat verurteilt worden?

b) Gegen wie viele dieser Personen läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen einer Gewalttat?

c) Wie viele Kontakt- und Begleitpersonen sind in dieser Datei gespeichert?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Datei, und welche Kriterien legt sie dieser Beurteilung zugrunde?

e) Wie häufig, und bei welchen Gelegenheiten sind ausländischen Polizeibehörden (diese bitte genau bezeichnen) seit Einrichtung der Datei Datensätze hieraus übermittelt worden (soweit möglich bitte auch die übermittelnde Polizeibehörde angeben), und auf welcher Rechtsgrundlage?

4

Wie viele Personen sind derzeit in der Datei „Gewalttäter politisch motivierter Ausländerkriminalität“ gespeichert?

a) Wie viele dieser Personen sind rechtskräftig wegen einer Gewalttat verurteilt worden?

b) Gegen wie viele dieser Personen läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen einer Gewalttat?

c) Wie viele Kontakt- und Begleitpersonen sind in dieser Datei gespeichert?

d) Welche Dienststellen (Abteilungen) sind auf Seiten der Länderpolizeien zur Einspeisung und zum Abruf von Daten berechtigt?

e) Wie häufig, und bei welchen Gelegenheiten sind ausländischen Polizeibehörden (diese bitte genau bezeichnen) seit Einrichtung der Datei Datensätze hieraus übermittelt worden (soweit möglich bitte auch die übermittelnde Polizeibehörde angeben), und auf welcher Rechtsgrundlage?

f) Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Datei, und welche Kriterien legt sie dieser Beurteilung zugrunde?

5

Wie viele Personen sind derzeit in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert?

a) Wie viele dieser Personen sind rechtskräftig wegen einer Gewalttat verurteilt worden?

b) Gegen wie viele dieser Personen läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen einer Gewalttat?

c) Wie viele Kontakt- und Begleitpersonen sind in dieser Datei gespeichert?

d) Wer genau ist auf Seiten der Länderpolizeien zur Einspeisung und zum Abruf von Daten berechtigt?

e) Wie häufig, und bei welchen Gelegenheiten sind ausländischen Polizeibehörden (diese bitte genau bezeichnen) seit Einrichtung der Datei Datensätze hieraus übermittelt worden (soweit möglich bitte auch die übermittelnde Polizeibehörde angeben), und auf welcher Rechtsgrundlage?

f) Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Datei, und welche Kriterien legt sie dieser Beurteilung zugrunde?

6

Welche Bedingungen knüpft die Bundesregierung an die Übermittlung von Daten an ausländische Sicherheitsbehörden, insbesondere hinsichtlich Speicherfrist und Zweckbindung, und welche Möglichkeit hat die Bundesregierung nachzuprüfen, ob die ausländischen Sicherheitsbehörden diese Bedingungen einhalten? Welche konkreten Erfahrungen sind dabei gemacht worden?

7

Wie viele der in den Dateien „IgaSt“, „Gewalttäter links“, „Gewalttäter politisch motivierter Ausländerkriminalität“ und „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen sind aufgrund von Hinweisen ausländischer Sicherheitsbehörden (welcher?) gespeichert worden?

a) Welche Möglichkeit hat die Bundesregierung nachzuprüfen, ob die Informationen dieser Sicherheitsbehörden zutreffend sind?

b) Nimmt das BKA bei aus dem Ausland zufließenden Informationen, die zur Aufnahme oder zum Verbleib einer Person in die bezeichneten Dateien führen, stets eine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der übermittelten Informationen sowie der Zulässigkeit der angewandten Ermittlungsmethoden vor, und wenn nein, warum nicht?

8

Auf welchen Informationen beruht die Einstufung von Personen als Beschuldigten bzw. Verdächtigten, und worauf gründet das BKA seine Einschätzung, diese Personen könnten künftig „Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen“?

9

Sind die in der nach Angaben der Bundesregierung mittlerweile gelöschten Datei „G8“ enthalten gewesenen Daten ebenfalls sämtlich gelöscht worden oder (teilweise) in andere Dateien übertragen worden, und wenn ja, wie viele und welche Daten in welche Dateien?

10

Wie oft ist seit Beginn des Jahres 2001 deutschen Staatsbürgern die Ausreise insgesamt untersagt worden?

a) Wie oft waren hiervon Personen betroffen, die in der Datei „Gewalttäter links“ gespeichert waren?

b) Wie oft waren hiervon Personen betroffen, die in der Datei „IgaSt“ gespeichert waren?

c) Wie oft waren hiervon Personen betroffen, die in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert waren?

d) Wie oft waren hiervon Personen betroffen, die in der Datei „Gewalttäter politisch motivierter Ausländerkriminalität“ gespeichert waren?

e) Welche Bedeutung haben die vorgenannten Dateien für Erlass und Durchsetzung von Ausreiseuntersagungen?

11

Welche Bedeutung haben die vorgenannten Dateien nach Kenntnis der Bundesregierung für Anordnung sowie Umsetzung von Meldeauflagen, Aufenthaltsverboten und Gefährderansprachen, und in welchem Umfang wird hiervon Gebrauch gemacht?

12

Kann die Bundesregierung nachvollziehen, wie oft seit Einrichtung der Dateien insgesamt auf diese zugegriffen wurde bzw. Daten aus diesen Dateien abgefragt worden sind (bitte ggf. auch Angaben zu den abfragenden Stellen machen und nach den vorgenannten Dateien differenzieren)?

13

Wie viele Anträge auf Löschung oder Berichtigung aus den genannten Dateien sind seit ihrer Einrichtung gestellt worden, und wie wurden diese beschieden (bitte für jede Datei einzeln angeben und nach einzelnen Jahren untergliedern)?

14

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um das Ausmaß an Grundrechtseinschränkungen zu untersuchen, denen in den genannten Gewalttäterdateien gespeicherte Personen unterworfen sind (insbesondere wiederholte Ingewahrsamnahme, Aufenthaltsverbote, Meldeauflagen), und zu welchem Ergebnis ist sie dabei gekommen, und wie beurteilt sie diese Grundrechtseinschränkungen unter dem Gesichtspunkt, dass längst nicht alle der in den Dateien erfassten Personen tatsächlich Gewalttäter sind?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Vermeidung von Grundrechtseinschränkungen für Bürgerinnen und Bürger die Handhabung der genannten Dateien dahingehend zu ändern, dass auf das bisherige Verdachts- und Anschuldigungsprinzip verzichtet wird und nur noch solche Personen darin gespeichert werden, die nachweisbar und tatsächlich Gewalttaten begangen haben?

16

Wie viele Datensätze enthalten die übrigen, in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes“ (Bundestagsdrucksache 16/2875) aufgeführten Dateien zum gegenwärtigen Zeitpunkt (bitte die Dateien einzeln anführen und ebenfalls die Zahl der Personen angeben, nach Verbund-, Zentral- und Amtsdateien unterscheiden und die jeweilige Rechtsgrundlage angeben)?

17

Welchem Zweck dient die Datei „Innere Sicherheit“, und welchen Umfang hat sie derzeit?

a) Welche Kriterien gelten für die Aufnahme von Datensätzen in diese Datei?

b) In welchem Verhältnis steht diese Datei zur früheren Datei APIS (Arbeitsdatei PIOS – Innere Sicherheit)?

18

Welche weiteren Dateien führen das BKA sowie die Bundespolizei zum Zweck der Unterstützung der Prävention, der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung (bitte das Datum der Einrichtung der Dateien nennen, die Rechtsgrundlage, Zahl der Datensätze sowie die Zahl der Personen, die Speicherfrist sowie Charakter der Datei)?

19

Welche Stelle, Gruppe bzw. Abteilung innerhalb des BKA ist für die Verwaltung der genannten „Gewalttäter“-Dateien sowie die Datenweitergabe verantwortlich?

Berlin, den 3. Juni 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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