Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/13563
16. Wahlperiode 25. 06. 2009
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Juni 2009
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Kersten
Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/13319 –
Beim Bundeskriminalamt geführte „Gewalttäter“- und andere Dateien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der Repression gegen Antimilitaristinnen und Antimilitaristen, die
im April 2009 gegen den NATO-Gipfel in Strasbourg/Baden-Baden
protestierten, sind erneut die so genannten Gewalttäter-Dateien „Gewalttäter links“
und „International agierende gewalttätige Störer“ (IgaSt) benutzt worden.
Der Zugriff auf die Dateien ist unterschiedlich organisiert, so ist IgaSt eine
Zentraldatei, in die das Bundeskriminalamt (BKA) selbst Daten einpflegt,
während bei der Verbunddatei „Gewalttäter links“ auch die Länderpolizeien
eingabe- und abrufberechtigt sind. Die Daten stehen demzufolge auch für
Maßnahmen wie Gefährderansprachen, Meldeauflagen und Ausreiseverbote
zur Verfügung.
Anders als ihre Bezeichnungen suggerieren, enthalten die Dateien keineswegs
nur Angaben über Gewalttäter. Vielmehr finden sich darin auch Personen,
gegen die lediglich Platzverweise ausgesprochen worden sind. Als „Gewalttäter
links“ kann man auch dann registriert werden, wenn die Polizei wegen
„Nötigung“ ermittelt oder wegen eines Vergehens nach dem Versammlungsgesetz.
Das Mitführen eines Halstuches, das theoretisch als
Vermummungsgegenstand genutzt werden könnte, kann für die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens und damit zur Aufnahme in die Gewalttäter-Datei genügen. In die Datei
„IgaSt“ können selbst „Kontakt- und Begleitpersonen“ angeblicher
Gewalttäter aufgenommen werden.
Noch fragwürdiger ist die Praxis des BKA, die einmal gespeicherten
Datensätze auch dann nicht zwingend zu löschen, wenn das Ermittlungsverfahren
eingestellt worden ist oder ein gerichtlicher Freispruch erfolgt ist. Die
Speicherfrist beträgt fünf Jahre und kann verlängert werden. Ein Rechtsschutz
existiert nur theoretisch, weil die Betroffenen nicht von Amts wegen über ihre
Speicherung informiert werden.
Für die Betroffenen hat die – zu Recht oder Unrecht – unterstellte
Gewaltbereitschaft gravierende Folgen. Eine Demonstrantin, die drei Jahre nach
Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Nötigung in die polizeiliche
Vorkontrolle einer Demonstration gerät, muss eher als andere Demonstranten
damit rechnen, dass eine mitgeführte Sonnenbrille als
Vermummungsgegenstand interpretiert wird und die Polizei sie in Gewahrsam nimmt. Dadurch
droht umgehend ein weiterer Eintrag in die Datei – ohne dass es jemals zu
einer Gewalttat gekommen ist. Nicht nur das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit ist damit auf eine unabsehbar lange Zeit massiv eingeschränkt,
sondern – angesichts Meldeauflagen und Ausreiseverboten – auch das Grundrecht
auf Freizügigkeit. Bei Weitergabe der Daten an ausländische Polizeien drohen
weitere Grundrechtseinschränkungen im Ausland. Angesichts solch massiver
Verletzungen der Freiheitsrechte sind die weichen Kriterien, die derzeit zur
Aufnahme in die Gewalttäterdateien führen, weder grundrechtskonform noch
verhältnismäßig.
Abgesehen davon ergibt sich aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Lüneburg die Rechtswidrigkeit der Verbunddateien. Das Gericht hat im
Dezember 2008 bezüglich der „Gewalttäterdatei Sport“ festgestellt, dass es zu
deren Betrieb einer Rechtsverordnung durch das Bundesministerium des
Innern (BMI) mit Zustimmung des Bundesrates bedürfe. Weil beides nicht
erfolgt ist, wurde der Klage einer Person auf Löschung aus dieser Datei
stattgegeben. Da zumindest die Dateien „Gewalttäter links“ und „Politisch
motivierte Ausländerkriminalität“ gleichartig strukturiert sind, dürften auch diese
illegal sein.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mahnt in
seinem 22. Tätigkeitsbericht erneut eine Rechtsverordnung zum Führen der
Verbunddateien an. Die entgegenstehende Rechtsauffassung des BMI sei „weder
durch den Wortlaut der einschlägigen Regelungen noch durch die
Gesetzesmaterialen zum BKA-Gesetz gestützt“. Sollte das BMI an seiner
Rechtsauffassung festhalten, riskiere es, dass die Gesamtheit der in Verbunddateien
erfolgenden polizeilichen Datenverarbeitung für rechtswidrig erklärt werde.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Was die mit mehreren Fragen erbetene Wirksamkeitseinschätzung der
verschiedenen Dateien anbelangt, so weist die Bundesregierung darauf hin, dass es für
eine solche, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Auswertung keine
gesetzliche Grundlage gibt. Der polizeifachliche Bedarf für die Errichtung einer
Datei zeigt sich in der polizeilichen Praxis. Er ist überzeugend darzulegen,
damit die zuständigen obersten Bundesbehörden ihre Zustimmung zu der
jeweiligen Errichtungsanordnung erteilen. Erweist sich eine Datei als nach
polizeifachlichen Gesichtspunkten entbehrlich, wird sie gelöscht. Entbehrliche
Datenbestände werden bei den Polizeivollzugsbehörden nicht vorgehalten.
Weiterhin stellt die Bundesregierung richtig, dass das BKA gemäß § 32 Absatz 2
Satz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) die in Dateien gespeicherten
personenbezogenen Daten löscht, wenn ihre Speicherung unzulässig ist.
Gründe für die Unzulässigkeit einer Speicherung können sich beispielsweise
aus § 8 Absatz 3 des BKAG ergeben. Wird danach das Ermittlungsverfahren
nicht nur vorläufig eingestellt oder der Beschuldigte rechtskräftig
freigesprochen, so ist die Speicherung unzulässig, wenn sich aus den Gründen der
Entscheidung ergibt, dass der Beschuldigte die Tat nicht oder nicht rechtswidrig
begangen hat. Führen andere Gründe, etwa Schuldunfähigkeit oder
Verfolgungshindernisse, zu der Einstellung oder zu dem Freispruch, bleibt die
Information prognostisch relevant und darf gespeichert werden. Diesen Sachverhalt
hat die Bundesregierung bereits in ihren Antworten auf andere Kleine Anfragen
erläutert, vergleiche Bundestagsdrucksache 16/11934 vom 12. Februar 2009.
Ob ein Sachverhalt die Kriterien für eine Speicherung in einer Datei erfüllt,
wird im Rahmen der polizeilichen Sachbearbeitung geprüft. Die Speicherung
erfolgt gegebenenfalls von Amts wegen auf gesetzlicher Grundlage und bedarf
nach einer Grundentscheidung des Gesetzgebers keiner vorherigen
Benachrichtigung. Vielmehr räumt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seinem § 19
dem Betroffenen das Recht auf Auskunft ein. § 19 BDSG beruht auf dem
Gedanken, dass die Maßnahmen, die Anlass zu der Speicherung gegeben haben,
dem Betroffenen entweder bekannt sind oder ein Geheimhaltungsbedürfnis
besteht, das auch das Auskunftsrecht des Betroffenen einschränkt.
Die Kriterien für die Speicherung von Personen in Dateien ergeben sich
unmittelbar aus den §§ 8 und 9 BKAG, konkretisiert in den jeweiligen
Errichtungsanordnungen nach § 34 Absatz 1 Satz 1 BKAG. Nach § 34 Absatz 1 Satz 2
BKAG wird der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit vor Erlass einer Errichtungsanordnung angehört, so dass er sich zu den
Kriterien für die Speicherung äußern kann. Nach § 34 Absatz 4 BKAG wird die
Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der Dateien in angemessenen
Abständen überprüft.
Die Bundesregierung hat gegenüber dem Deutschen Bundestag bereits
mehrfach zu dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom
16. Dezember 2008 in Sachen Speicherung in der Datei Gewalttäter Sport
Stellung genommen, so in ihren in der Bundestagsdrucksache 16/11934 vom
12. Februar 2009 und Bundestagsdrucksache 16/12817 (Seite 4 und 5) vom
30. April 2009 veröffentlichten Antworten. Es wird noch einmal festgestellt,
dass das Urteil nicht rechtskräftig ist und von früherer obergerichtlicher
Rechtsprechung abweicht.
Die vorliegende Kleine Anfrage erstreckt sich auf Informationen, die teilweise
als Verschlusssache nach der Verschlusssachenanordnung eingestuft sind. Es
wird darauf hingewiesen, dass die betreffenden Anlagen von der
Veröffentlichung auszunehmen sind.
1. Wird derzeit an einer Rechtsverordnung gearbeitet, die den genannten
Forderungen des Bundesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit gerecht wird?
a) Wenn ja, soll diese Verordnung alle Verbunddateien betreffen oder nur
einige (bitte gegebenenfalls einzeln nennen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft derzeit, veranlasst durch das Urteil des
Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg vom 16. Dezember 2008 zur
Speicherung in der Datei Gewalttäter Sport, ob entgegen der bisherigen Linie
der Rechtsprechung für die Errichtung von Dateien nach dem § 7 ff. BKAG der
Erlass einer Rechtsverordnung im Sinne des § 7 Absatz 6 BKAG rechtlich
erforderlich ist.
Das Gesetz differenziert in § 7 Absatz 6 BKAG nicht nach einzelnen Dateien.
Die Rechtsfrage, ob der Erlass einer Rechtsverordnung, zu dem § 7 Absatz 6
BKAG ermächtigt, für die Errichtung von Dateien konstitutiv ist, kann damit
nur einheitlich beantwortet werden.
Die Fragen 1a und 1b können nicht in der vorgegebenen Diktion beantwortet
werden, da der rechtliche und politische Abwägungsprozess andauert.
2. Wie viele Personen sind derzeit in der Datei „Gewalttäter links“
gespeichert?
Mit Stand vom 10. Juni 2009 sind 1 866 Personen in der Datei „Gewalttäter
links“ gespeichert.
a) Wie viele dieser Personen sind rechtskräftig wegen einer Gewalttat
verurteilt?
Die Datei ist nicht daraufhin auswertbar, wie viele in ihr erfasste Personen
rechtskräftig verurteilt worden sind.
b) Gegen wie viele dieser Personen läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren
wegen einer Gewalttat?
Dies ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Datei enthält keine Angaben
dazu, ob gegen eine darin gespeicherte Person ein Ermittlungsverfahren läuft.
c) Welche Dienststellen (Abteilungen) sind auf Seiten der
Länderpolizeien zur Einspeisung und zum Abruf von Daten berechtigt?
Zur Einstellung von Daten sind auf Seiten der Länderpolizeien die
Staatsschutzdienststellen und die Landeskriminalämter jeweils im Rahmen ihrer
Zuständigkeit berechtigt. Die Daten dürfen durch alle Polizeibehörden der Länder
abgerufen werden.
d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Datei, und
welche Kriterien legt sie dieser Beurteilung zugrunde?
Die Frage nach der Wirksamkeit ließe sich nur im Rahmen einer
zeitaufwendigen Abstimmung mit den Ländern beantworten, die die Datei vornehmlich
nutzen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
e) Wie häufig, und bei welchen Gelegenheiten sind ausländischen
Polizeibehörden (diese bitte genau bezeichnen) seit Einrichtung der Datei
Datensätze hieraus übermittelt worden (soweit möglich bitte auch die
übermittelnde Polizeibehörde angeben), und auf welcher
Rechtsgrundlage?
Die Auskunftserteilung an ausländische Polizeibehörden erfolgt gemäß § 14
BKAG grundsätzlich einzelfallbezogen auf der Grundlage vorliegender
Erkenntnisse. „Datensätze“ werden nicht übermittelt. Eine Statistik über
Datenübermittlungen wird nicht geführt.
3. Wie viele Personen sind derzeit in der Datei „IgaSt“ gespeichert?
In der Datei „IgaSt“ sind mit Stand vom 10. Juni 2009 2 966 Personen
gespeichert.
a) Wie viele dieser Personen sind rechtskräftig wegen einer Gewalttat
verurteilt worden?
Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.
b) Gegen wie viele dieser Personen läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren
wegen einer Gewalttat?
Auf die Antwort zu Frage 2b wird verwiesen.
c) Wie viele Kontakt- und Begleitpersonen sind in dieser Datei
gespeichert?
Eine Antwort kann nicht gegeben werden. Das Kriterium der Kontakt- und
Begleitperson ist keine eigenständige Datenkategorie, so dass eine automatisierte
Suche anhand dieses Kriteriums in der Datei „IgaSt“ nicht möglich ist.
d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Datei, und
welche Kriterien legt sie dieser Beurteilung zugrunde?
Die Datei „IgaSt“ unterstützt die Verhütung und Aufklärung von Straftaten
mittels der dem BKA als Zentralstelle zugelieferten Erkenntnisse aus dem
kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität, aus
sonstigen Meldungen aus dem In- und Ausland sowie aus anderen durch aktive
Informationsbeschaffung gewonnenen Informationen. Sie hat sich aus Sicht des
BKA bei der Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität – links –
bewährt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
e) Wie häufig, und bei welchen Gelegenheiten sind ausländischen
Polizeibehörden (diese bitte genau bezeichnen) seit Einrichtung der Datei
Datensätze hieraus übermittelt worden (soweit möglich bitte auch die
übermittelnde Polizeibehörde angeben), und auf welcher
Rechtsgrundlage?
Auf die Antwort zu Frage 2e wird verwiesen.
4. Wie viele Personen sind derzeit in der Datei „Gewalttäter politisch
motivierter Ausländerkriminalität“ gespeichert?
In der Datei Gewalttäter Politisch motivierter Ausländerkriminalität sind mit
Stand vom 10. Juni 2009 154 Personen erfasst.
a) Wie viele dieser Personen sind rechtskräftig wegen einer Gewalttat
verurteilt worden?
Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.
b) Gegen wie viele dieser Personen läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren
wegen einer Gewalttat?
Auf die Antwort zu Frage 2b wird verwiesen.
c) Wie viele Kontakt- und Begleitpersonen sind in dieser Datei
gespeichert?
In der Datei werden keine Kontakt- und Begleitpersonen gespeichert.
d) Welche Dienststellen (Abteilungen) sind auf Seiten der
Länderpolizeien zur Einspeisung und zum Abruf von Daten berechtigt?
Auf die Antwort zu Frage 2c wird verwiesen.
e) Wie häufig, und bei welchen Gelegenheiten sind ausländischen
Polizeibehörden (diese bitte genau bezeichnen) seit Einrichtung der Datei
Datensätze hieraus übermittelt worden (soweit möglich bitte auch die
übermittelnde Polizeibehörde angeben), und auf welcher
Rechtsgrundlage?
Auf die Antwort zu Frage 2e wird verwiesen.
f) Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Datei, und
welche Kriterien legt sie dieser Beurteilung zugrunde?
Auf die Antwort zu Frage 2d wird verwiesen.
5. Wie viele Personen sind derzeit in der Datei „Gewalttäter Sport“
gespeichert?
Mit Stand vom 10. Juni 2009 sind in der Datei „Gewalttäter Sport“ 11 245
Personen gespeichert.
a) Wie viele dieser Personen sind rechtskräftig wegen einer Gewalttat
verurteilt worden?
Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.
b) Gegen wie viele dieser Personen läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren
wegen einer Gewalttat?
Auf die Antwort zu Frage 2b wird verwiesen.
c) Wie viele Kontakt- und Begleitpersonen sind in dieser Datei
gespeichert?
In der Datei werden keine Kontakt- und Begleitpersonen gespeichert.
d) Wer genau ist auf Seiten der Länderpolizeien zur Einspeisung und zum
Abruf von Daten berechtigt?
Die Eingabe der zu speichernden Daten erfolgt auf Seiten der Länderpolizeien
durch die Polizeidienststelle, in deren Zuständigkeitsbereich der zu speichernde
Sachverhalt festgestellt wurde. Darüber hinaus ist eine Festlegung auf
Landesebene möglich. Eingabeberechtigt sind ferner die Landesinformationsstellen
Sporteinsätze und die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze. Zum Abruf
sind alle Polizeibehörden der Länder berechtigt.
e) Wie häufig, und bei welchen Gelegenheiten sind ausländischen
Polizeibehörden (diese bitte genau bezeichnen) seit Einrichtung der Datei
Datensätze hieraus übermittelt worden (soweit möglich bitte auch die
übermittelnde Polizeibehörde angeben), und auf welcher
Rechtsgrundlage?
Auf die Antwort zu Frage 2e wird verwiesen.
f) Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Datei, und
welche Kriterien legt sie dieser Beurteilung zugrunde?
Auf die Antwort zu Frage 2d wird verwiesen.
6. Welche Bedingungen knüpft die Bundesregierung an die Übermittlung von
Daten an ausländische Sicherheitsbehörden, insbesondere hinsichtlich
Speicherfrist und Zweckbindung, und welche Möglichkeit hat die
Bundesregierung nachzuprüfen, ob die ausländischen Sicherheitsbehörden diese
Bedingungen einhalten?
Welche konkreten Erfahrungen sind dabei gemacht worden?
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an ausländische Bedarfsträger
richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, für das BKA
insbesondere § 14 BKAG. Danach ist die Übermittlung mit einer strengen
Zweckbindung zu versehen und dem Empfänger der beim BKA vorgesehene
Löschungszeitpunkt mitzuteilen. Bilaterale Abkommen zum Datenaustausch sind ein
geeignetes Mittel, die Verbindlichkeit entsprechender Zweckbindungen und
Löschungsfristen zu erhöhen, ihre Einhaltung mit den Mitteln des Völkerrechts
durchzusetzen und einen angemessenen Datenschutzstandard sicherzustellen.
7. Wie viele der in den Dateien „IgaSt“, „Gewalttäter links“, „Gewalttäter
politisch motivierter Ausländerkriminalität“ und „Gewalttäter Sport“
gespeicherten Personen sind aufgrund von Hinweisen ausländischer
Sicherheitsbehörden (welcher?) gespeichert worden?
Die Frage ließe sich nur durch Auswertung der bei den verantwortlichen
speichernden Stellen vorhandenen und der Speicherung zugrunde liegenden
Vorgänge beantworten, was innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen
Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.
a) Welche Möglichkeit hat die Bundesregierung nachzuprüfen, ob die
Informationen dieser Sicherheitsbehörden zutreffend sind?
Für eine Überprüfung von Informationen ausländischer Sicherheitsbehörden
stehen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Beispielsweise können aus dem Ausland übermittelte Daten mit vorhandenen
Datenbeständen abgeglichen werden. Eine Nachprüfung kann, soweit im Einzelfall
erforderlich, auch über die zuständigen Verbindungsbeamten im Ausland
erfolgen.
b) Nimmt das BKA bei aus dem Ausland zufließenden Informationen, die
zur Aufnahme oder zum Verbleib einer Person in die bezeichneten
Dateien führen, stets eine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der
übermittelten Informationen sowie der Zulässigkeit der angewandten
Ermittlungsmethoden vor, und wenn nein, warum nicht?
Soweit das BKA Daten mit Staaten austauscht, die ihrerseits hohe Ansprüche
an die Richtigkeit der Daten stellen, weil sie etwa die Empfehlung R (87) 15 des
Europarats vom 17. September 1987 zur Nutzung personenbezogener Daten im
Polizeibereich beachten, darf das BKA regelmäßig auf die Richtigkeit der
übermittelten Daten vertrauen. So ist beispielsweise in Grundsatz 5.5.ii. der
Empfehlungen geregelt, dass Daten spätestens im Zeitpunkt der Übermittlung zu
überprüfen sind und nachträglich festgestellte Fehler den Empfängern mitgeteilt
werden. Ähnliche Klauseln finden sich in völkerrechtlichen Abkommen, deren
Partei die Bundesrepublik Deutschland ist. Darüber hinaus nutzt das BKA im
Einzelfall bestehende Erkenntnismöglichkeiten (vgl. Antwort zu Frage 7a).
8. Auf welchen Informationen beruht die Einstufung von Personen als
Beschuldigten bzw. Verdächtigten, und worauf gründet das BKA seine
Einschätzung, diese Personen könnten künftig „Straftaten von erheblicher
Bedeutung begehen“?
Die Einstufung im Sinne der Frage beruht auf den bei der Bearbeitung eines
konkreten Falles bekannt gewordenen bzw. ermittelten Tatsachen. Die
Einschätzung, dass Personen künftig „Straftaten von erheblicher Bedeutung
begehen“ könnten, erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach
kriminalistischen Erfahrungsgrundsätzen.
9. Sind die in der nach Angaben der Bundesregierung mittlerweile
gelöschten Datei „G8“ enthalten gewesenen Daten ebenfalls sämtlich gelöscht
worden oder (teilweise) in andere Dateien übertragen worden, und wenn
ja, wie viele und welche Daten in welche Dateien?
Vor der Löschung der Datei „G8“ sind keine dort enthaltenen Daten in andere
Dateien übertragen worden.
10. Wie oft ist seit Beginn des Jahres 2001 deutschen Staatsbürgern die
Ausreise insgesamt untersagt worden?
a) Wie oft waren hiervon Personen betroffen, die in der Datei
„Gewalttäter links“ gespeichert waren?
b) Wie oft waren hiervon Personen betroffen, die in der Datei „IgaSt“
gespeichert waren?
c) Wie oft waren hiervon Personen betroffen, die in der Datei
„Gewalttäter Sport“ gespeichert waren?
d) Wie oft waren hiervon Personen betroffen, die in der Datei
„Gewalttäter politisch motivierter Ausländerkriminalität“ gespeichert waren?
Statistische Daten zu Ausreiseuntersagungen gegenüber deutschen
Staatsangehörigen werden nicht erfasst.
e) Welche Bedeutung haben die vorgenannten Dateien für Erlass und
Durchsetzung von Ausreiseuntersagungen?
Bei der Antwort ist zu differenzieren zwischen der Bedeutung der Dateien für
die Durchsetzung einer bereits bestehenden Ausreiseuntersagung und ihrer
Bedeutung für die Prüfung, ob einer Person, gegen die noch keine
Ausreiseuntersagung besteht, die Ausreise zu untersagen ist.
– Bei der Durchsetzung einer bereits bestehenden Ausreiseuntersagung haben
die Dateien „Gewalttäter links“ und „Gewalttäter politisch motivierte
Ausländerkriminalität“ grundsätzlich keine Bedeutung, da sie Angaben über
eine bestehende Ausreiseuntersagung nicht enthalten. Die Datei
„Gewalttäter Sport“ enthält bei einer bereits verfügten Ausreiseuntersagung einen
Hinweis auf die Ausschreibung und dient lediglich dazu, dass die
Polizeibeamten vor Ort Kenntnis von dem Bestehen einer Ausreiseuntersagung
erlangen.
– Bei der Prüfung, ob einer Person, gegen die noch keine Ausreiseuntersagung
besteht, die Ausreise zu untersagen ist, wird eine Eintragung in einer der
Dateien berücksichtigt. Eine Eintragung in einer der Dateien rechtfertigt
aber für sich allein regelmäßig keine Ausreiseuntersagung. Die Anordnung
der Ausreiseuntersagung ist vielmehr das Ergebnis einer alle Umstände des
Einzelfalls umfassenden Ermessensentscheidung.
11. Welche Bedeutung haben die vorgenannten Dateien nach Kenntnis der
Bundesregierung für Anordnung sowie Umsetzung von Meldeauflagen,
Aufenthaltsverboten und Gefährderansprachen, und in welchem Umfang
wird hiervon Gebrauch gemacht?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem
Umfang die Länder die Verbunddateien „Gewalttäter Sport“, „Gewalttäter Links“
und „Gewalttäter Politisch motivierter Ausländerkriminalität“ bei
Meldeauflagen, Aufenthaltsverboten und Gefährderansprachen nutzen. Die Datei
„IgaSt“ kann von den Ländern für entsprechende Maßnahmen, für die sie
zuständig sind, nicht genutzt werden, da es sich um eine Zentraldatei handelt, auf
die sie keinen Zugriff haben. Eine Ausschreibung zur Umsetzung einer bereits
erlassenen Maßnahme ist nur in der Datei „Gewalttäter Sport“ möglich. Die
Bundespolizei hat lediglich eine Zuständigkeit zur Durchführung von
Gefährderansprachen. Erkenntnisse aus den unter Frage 10 aufgeführten Dateien
können dabei Hinweise zur Vervollständigung eines Gesamtbildes liefern. Für sich
allein betrachtet begründet ein Eintrag in diesen Dateien keinen Anlass zur
Durchführung einer Gefährderansprache.
12. Kann die Bundesregierung nachvollziehen, wie oft seit Einrichtung der
Dateien insgesamt auf diese zugegriffen wurde bzw. Daten aus diesen
Dateien abgefragt worden sind (bitte ggf. auch Angaben zu den
abfragenden Stellen machen und nach den vorgenannten Dateien differenzieren)?
Nein. Diese Angaben sind nicht von der Protokollierung in dem beim BKA
geführten INPOL-Zentralsystem umfasst. Aufgrund der parallelen Datenhaltung
bei allen INPOL-Teilnehmern werden Abfragen der Länder nur in deren
jeweiligem Landessystem nachgehalten.
13. Wie viele Anträge auf Löschung oder Berichtigung aus den genannten
Dateien sind seit ihrer Einrichtung gestellt worden, und wie wurden diese
beschieden (bitte für jede Datei einzeln angeben und nach einzelnen
Jahren untergliedern)?
BKA und Bundespolizei (BPOL) führen keine dateibezogenen Statistiken für
Anträge auf Löschung und Berichtigung aus Dateien.
14. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um das
Ausmaß an Grundrechtseinschränkungen zu untersuchen, denen in den
genannten Gewalttäterdateien gespeicherte Personen unterworfen sind
(insbesondere wiederholte Ingewahrsamnahme, Aufenthaltsverbote,
Meldeauflagen), und zu welchem Ergebnis ist sie dabei gekommen, und wie
beurteilt sie diese Grundrechtseinschränkungen unter dem Gesichtspunkt,
dass längst nicht alle der in den Dateien erfassten Personen tatsächlich
Gewalttäter sind?
Die Bundesregierung achtet in ihrem Zuständigkeitsbereich stets darauf,
Grundrechtseinschränkungen so gering wie möglich zu halten. Es ist für die
Bundesregierung jedoch nicht möglich, jede polizeiliche Maßnahme, die mit
Grundrechtseinschränkungen verbunden ist, daraufhin zu untersuchen, ob und
– wenn ja – inwieweit sie durch die Speicherung des Betroffenen in einer der
Dateien beeinflusst worden ist, zumal es sich in der weit überwiegenden Zahl
der Fälle um Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Länder handelt.
15. Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Vermeidung von
Grundrechtseinschränkungen für Bürgerinnen und Bürger die Handhabung der
genannten Dateien dahingehend zu ändern, dass auf das bisherige
Verdachts- und Anschuldigungsprinzip verzichtet wird und nur noch solche
Personen darin gespeichert werden, die nachweisbar und tatsächlich
Gewalttaten begangen haben?
Die genannten Dateien dienen der Verhinderung von bestimmten Straftaten und
sollen dazu unter anderem den vor Ort eingesetzten Beamten Anhaltspunkte
geben, aufgrund derer sie auf Basis einer Gefahrenprognose sachgerechte und
wirksame Eingriffsmaßnahmen treffen können. Dazu sind Informationen im
bisherigen Umfang erforderlich. Die Bundesregierung vertritt daher die
Auffassung, dass sowohl die bestehenden einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, die
eine Speicherung von Verdächtigen und Beschuldigten erlauben, wie auch
deren Handhabung sachgerecht sind.
16. Wie viele Datensätze enthalten die übrigen, in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Möglichkeiten der Zusammenarbeit der
Sicherheitsbehörden des Bundes“ (Bundestagsdrucksache16/2875)
aufgeführten Dateien zum gegenwärtigen Zeitpunkt (bitte die Dateien
einzeln anführen und ebenfalls die Zahl der Personen angeben, nach
Verbund-, Zentral- und Amtsdateien unterscheiden und die jeweilige
Rechtsgrundlage angeben)?
Auf die in Anlage beigefügten Tabellen sowie auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
17. Welchem Zweck dient die Datei „Innere Sicherheit“, und welchen
Umfang hat sie derzeit?
Die Datei dient der Verhütung und Aufklärung von politisch motivierten
Straftaten, die länderübergreifende, internationale oder erhebliche Bedeutung haben.
Sie dient ferner dem Erkennen und Bewerten von Gefährdungen gemäß den
Richtlinien für den Meldedienst „Gefährdungsdaten“, der Wahrnehmung der
Aufgaben im Bereich Personen- und Objektschutz, der Fahndung sowie der
Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Fahndungs- und Aufklärungskonzept
Staatsschutz. Der Umfang einschließlich aller Sachdaten beträgt mit Stand vom
10. Juni 2009 1 571 914 Datensätze.
a) Welche Kriterien gelten für die Aufnahme von Datensätzen in diese
Datei?
Aufnahme in die Datei finden Daten von:
– Beschuldigten und Verdächtigen (§ 8 Absatz 1 und 2 BKAG),
– Kontakt- und Begleitpersonen von Beschuldigten oder Verdächtigen, soweit
dies zur Verhütung oder Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat
von erheblicher Bedeutung erforderlich ist (§ 8 Absatz 4 BKAG),
– sonstigen Personen, bei denen bestimmte Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (§ 8
Absatz 5 BKAG),
– Häftlingen (soweit die richterliche Häftlingsüberwachung angeordnet ist),
– Personen, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie Opfer einer künftigen
Straftat werden können, soweit dies zur Verhütung oder Vorsorge für die
künftige Verfolgung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung erforderlich
ist (grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Person, § 8 Absatz 4
BKAG),
– Opfern einer Straftat, soweit sie der Speicherung zugestimmt haben (§§ 4,
4a BKAG),
– Opfern von Tötungsdelikten,
– Deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland eine Straftat begangen haben
oder einer Straftat verdächtig sind, die auch im Inland zu einer Speicherung
in der Datei geführt hätte,
– Personen, die Besuchs-, Post- oder Telefonkontakt zu den unter
Spiegelstrich 4 genannten Personen haben, soweit dies zur Verhütung oder zur
Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung
erforderlich ist (§ 8 Absatz 4 Satz 1 BKAG).
b) In welchem Verhältnis steht diese Datei zur früheren Datei APIS
(Arbeitsdatei PIOS – Innere Sicherheit)?
Aufgrund einer Änderung der technischen Basis wurde der Name der Datei von
APIS in Innere Sicherheit geändert.
18. Welche weiteren Dateien führen das BKA sowie die Bundespolizei zum
Zweck der Unterstützung der Prävention, der Gefahrenabwehr oder der
Strafverfolgung (bitte das Datum der Einrichtung der Dateien nennen, die
Rechtsgrundlage, Zahl der Datensätze sowie die Zahl der Personen, die
Speicherfrist sowie Charakter der Datei)?
Auf die in den Anlagen beigefügten Tabellen wird verwiesen.
19. Welche Stelle, Gruppe bzw. Abteilung innerhalb des BKA ist für die
Verwaltung der genannten „Gewalttäter“-Dateien sowie die Datenweitergabe
verantwortlich?
Da es sich um Verbunddateien handelt, die u. a. von jedem Bundesland und der
BPOL genutzt werden, hat das BKA keine zentrale Zuständigkeit für eine
Datenweitergabe (Übermittlung).
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Anlage 1 – Liste der Verbunddateien – ohne SO (Stand: Juni 2009)
Name Rechtsgrundlage Zweck/Delikt
Datum der
Anordnung
Zahl der Datensätze
AFIS-P § 8 Abs. 6 BKAG
§ 9 Abs. 3 BKAG
Personenidentifizierung 16.12.1993 2 544 434
Datenbank für digitalisierte
Fingerabdrücke – A
§ 8 Abs. 6 BKAG
§ 9 Abs. 3 BKAG
§ 16 Abs. 3 bis 6
AsylVfG
Speicherung der vom BAMF aufgenommen Fingerabdrücke von
Asylantragstellern
08.03.2004 266 004
Datenbank für digitalisierte Finger-
und Handflächenabdrücke – P
§ 8 Abs. 6 BKAG
§ 9 Abs. 3 BKAG
Speicherung der von Polizei/BPol/Zoll/BKA aufgenommenen
Finger- und Handflächenabdrücke
08.03.2004 2 221 000
DNA-Analyse-Datei §§ 8 Abs. 1, 3 und 6
BKAG
§ 9 Abs. 3 BKAG
§ 81 g Abs. 5 StPO
Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten mit
erheblicher Bedeutung (vgl. § 81g Abs. 5 StPO)
17.04.1998 Vorg.: 2 292
Obj.: 795 210
Pers.: 795 232
ERKENNUNGSDIENST § 8 BKAG Nachweis von Fingerabdrücken, Lichtbildern und
Personenbeschreibungen und Informationen über erkennungsdienstliche
Behandlungen
02.09.1985 5 859 680
FIT (Fundstellennachweis
islamistischer Terrorismus)
§ 7 Abs. 1 BKAG Fundstellennachweis, der die präventiven personenbezogenen
Erkenntnisse des Bundes und der Länder im Phänomenbereich
des Islamistischen Terrorismus vernetzt
27.02.2003 gelöscht
GEWALTTÄTER LINKS § 8 BKAG Verhinderung und Verfolgung politisch motivierter Straftaten
– Phänomenbereich „links“
23.01.2001 1 866
GEWALTTÄTER PERSONEN-
SCHUTZ
§ 8 BKAG Verhinderung und Verfolgung von Straftaten mit
länderübergreifenden Bezügen oder von erheblicher Bedeutung zum Nachteil
von gefährdeten Personen
20.10.2004 112
GEWALTTÄTER POLITISCH
MOTIVIERTER AUSLÄNDER-
KRIMINALITÄT
§ 8 BKAG Verhinderung und Verfolgung politisch motivierter Straftaten
– Phänomenbereich „Politisch motivierte Ausländerkriminalität“
23.01.2001 154
GEWALTTÄTER RECHTS § 8 BKAG Verhinderung und Verfolgung politisch motivierter Straftaten
– Phänomenbereich „rechts“
23.01.2001 1 328
GEWALTTÄTER SPORT § 8 BKAG Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger
Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen
12.01.2001 11 245
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HAFTDATEI § 9 Abs. 2 BKAG Nachweis über Personen, die sich aufgrund richterlich
angeordneter Freiheitsentziehung wegen einer rechtswidrigen Tat in
behördlichem Gewahrsam befinden
10.11.1993 518 630
KRIMALAKTENNACHWEIS –
KAN
§ 8 BKAG Nachweis von Kriminalakten, die beim Bund und bei den
Ländern angelegt sind über Beschuldigte oder sonst tatverdächtige
Personen wegen schwerer oder überregional bedeutsamer
Straftaten
22.03.1983 4 345 009
NSIS-PERSONENFAHNDUNG Art. 92 Abs. 2, Art.
94 und Art. 108 SDÜ
i.V.m. Art. 6 Nr. 1.
des Gesetzes zu dem
Schengener
Übereinkommen
SIS-Fahndung nach Personen (Artikel 95 bis 99 SDÜ) 28.09.1993 A95: 5 047
A96: 108 090
A97: 2 866
A98: 1 902
A99: 693
NSIS-SACHFAHNDUNG Art. 92 Abs. 2, Art.
94 und Art. 108 SDÜ
i.V.m. Art. 6 Nr. 1.
des Gesetzes zu dem
Schengener
Übereinkommen
SIS-Fahndung nach Sachen (Artikel 100 SDÜ) 08.091993 4 343 407
PERSONENFAHNDUNG § 8 BKAG
§ 9 Abs. 1, 3 BKAG
§ 15 BKAG
Fahndung nach Personen zur Festnahme/Ingewahrsamnahme,
Aufenthaltsermittlung, Polizeilichen Beobachtung,
Überwachung im Rahmen der Führungsaufsicht und Überwachung nach
zollrechtlichen Bestimmungen
10.11.1993 4 456 968
SACHFAHNDUNG § 8 Abs. 4 BKAG
§ 9 Abs. 1 BKAG
Fahndung nach Sachen 02.09.1985 N: 6 088 118
S: 11 116 414
ViCLAS § 8 BKAG Violent Crime Linkage Analysis System – Analyse-System zur
Verknüpfung von Gewaltverbrechen, Erkennen von
Tatzusammenhängen bei Gewaltdelikten
07.06.2000
DATENTRÄGERAUSWERTUNG
ST 24
(§§ 483, 486 StPO) Verdacht der landesverräterischen und geheimdienstlichen
Agententätigkeit
08.05.2006 gelöscht
EG 69 ANSAR AL ISLAM (§§ 483, 486 StPO) Verstoß gegen § 129b StGB 17.04.2004 Vorg.: 292
Obj.: 7 180
Pers.: 2 127
Name Rechtsgrundlage Zweck/Delikt
Datum der
Anordnung
Zahl der Datensätze
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EG Zeit (§§ 483, 486 StPO) Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung
16.05.2007 Vorg.: 71
Obj.: 18 885
Pers.: 4 892
GUZ 2004 (§§ 483, 486 StPO) Verdacht des versuchten Landesverrates, Verstoß gegen das
KWKG
26.01.2005 Vorg.: 33
Obj.: 8 138
Pers.: 1 427
USA (§§ 483, 486 StPO) Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
in Tateinheit mit Mord und Angriffen auf den Luftverkehr
14.09.2001 Vorg.: 21 363
Obj.: 201 602
Pers.: 79 807
Name Rechtsgrundlage Zweck/Delikt
Datum der
Anordnung
Zahl der Datensätze
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Anlage 2 – Liste der Zentraldateien – ohne SO (Stand: Juni 2009)
Name Rechtsgrundlage Zweck/Delikt
Datum der
Anordnung
Zahl der Datensätze
ABC § 8 BKAG Erfassen aller bekannt gewordenen Fälle der ABC-Kriminalität/
Erkennen von Täterzusammenhängen, um den illegalen Handel/
Umgang mit radioaktiven, biologischen und chemischen
Substanzen zu verhindern
17.02.2005 3 923
ABC-Netzwerk § 8 BKAG Abbildung aller nationalen und internationalen Dienststellen mit
ABC-Fachkenntnissen, die ggf. für polizeilich-operative
Aufgaben herangezogen werden könnten
14.06.2006
AFIS-A § 8 Abs. 6 BKAG
§ 9 Abs. 3 BKAG
§ 16 Abs. 3 bis 6
AsylVfG
Personenidentifizierung Asylbewerber 03.07.2000 672 281
BKA-Aktennachweis § 8 BKAG Nachweis von Kriminalakten, die im BKA aufgrund des
kriminalpolizeilichen Meldedienstes oder Schriftverkehrs im
Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren, erkennungsdienstlichen
Unterlagen, sonstigem polizeilich relevanten Schriftverkehr
angelegt werden, wenn sie nicht in der Datei Kriminalaktennachweis
(KAN) gespeichert sind
29.05.1985 2 193 815
DABIS § 8 BKAG Bekämpfung islamistischer Terrorismus 23.08.2002 9 411 Personen
2 885 Org.
DAREX § 8 BKAG Auswertung von Informationen über Druckerzeugnisse,
Handschriften, Abbildungen, Trägermedien (wie Bücher, Musik-CDs,
Videokassetten, CD-Roms und DVDs) zur Verfolgung von
Straftaten, die meldepflichtig sind i. S. d. Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität
(KPMD-PMK) sowie nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz
01.11.2002 4 187
G 8 § 7 Abs. 1 BKAG Sammlung und Auswertung von Informationen i. Z. mit dem
G8-Gipfel 2007 in Mecklenburg Vorpommern/Erkennen von
Gefährdungen
27.04.2006 gelöscht
GALAXY § 8 BKAG Bekämpfung des Stoßbetruges 30.08.2006 gelöscht
GENOZID ZENTRALDATEI § 8 BKAG Arbeitsgrundlage der „Zentralstelle für die Bekämpfung von
Kriegsverbrechen“ (ZBKV)/Gewährleistung der
Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichtshöfen
30.11.2005 gelöscht
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IgaSt § 8 BKAG Sammlung und Auswertung von Informationen zu international
agierenden gewaltbereiten Störern im Themenzusammenhang
„Globalisierung“/Verhütung und Aufklärung von Straftaten
21.07.2003 2 966
InTE-Z § 8 BKAG Bekämpfung des internationalen Terrorismus/Extremismus
(Islamismus, PMK Ausländer, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit)
21.10.2005 13 674
LANDESVERRAT § 8 BKAG Verhütung und Aufklärung von Landesverrat und Gefährdung
der äußeren Sicherheit, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
u. a.
23.01.2006 Vorg.: 7 334
Obj.: 69 650
Pers.: 12 348
PERSONENLISTE ST-32 § 7 Abs. 1 BKAG tabellarische Übersichten aktueller Gefährder, relevanter
Personen und Beschuldigter/Grundinformationen (Personalien/
Wohnort/Status) zum islamistisch terroristischen Personenpotenzial
09.02.2006 432
ReKa § 8 BKAG Projekt „Rechtsextremistische Kameradschaften“ – Ziel der
Datei ist, Klarheit über Anzahl, Umfang und
Organisationsstruktur von Kameradschaften und ähnlichen Gruppierungen zu
gewinnen und festzustellen, ob aus den Gruppierungen heraus
Straftaten geplant und begangen werden und ob Verbindungen
zwischen ihnen bestehen
05.03.2001 241
SUNRISE § 8 BKAG Offene Haftbefehle, Fahndungsregion Thailand 24.08.2001
TATMITTELMELDEDIENST für
Spreng- und Brandvorrichtungen
§ 8 BKAG Sammlung von Daten über Sprengstoff- und Branddelikte 28.07.1988 Vorg.: 379
Obj.: 54 060
Pers.: 7 742
TEC § 8 BKAG Sammlung und Auswertung zu Proliferation, illegalem
Technologietransfer.
18.05.1998 Vorg.: 1 841
Obj.: 14 585
Pers.: 882
VISA-KzB-Verfahren § 7 Abs. 1 BKAG
§ 73 Abs. 3 Satz 3
AufenthG
Recherche, Analyse und Auswertung im Bereich
Konsultationsverfahren zentraler Behörden (Bearbeitung von VISA-Anträgen)
18.01.2009 2 064 550
Name Rechtsgrundlage Zweck/Delikt
Datum der
Anordnung
Zahl der Datensätze
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Anlage 3 – Liste der Amtsdateien – ohne SO (Stand: Juni 2009)
Name
Rechtsgrundlage Zweck/Delikt
Datum der
Anordnung
Zahl der Datensätze
AiMi (Archiv islamistischer
Medieninhalte)
§ 8 BKAG Informationen über Druckerzeugnisse, Ton- und Bildträger,
sonstige Medien, Abbildungen/Erkennen von Straftaten
10.08.2006
§ 483 StPO Unterstützung terroristische Vereinigung 04.09.2007
§ 483 StPO Verdacht des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz 11.01.2001 gelöscht
§ 483 StPO Verdacht des Mordes 29.12.2003
§ 483 StPO Verdacht des Mord 21.06.2001 gelöscht
§ 483 StPO Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung 17.09.2007
Auswertung As Sahab § 7 BKAG Auswertung von Erkenntnisse und Informationen über
Druckerzeugnisse, Ton- und Bildträger, sonstige Medien
10.01.2007
§ 483 StPO Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung 26.01.2000
§ 483 StPO Auswertung der Asservate in Sachen 11. September 2001 29.10.2001
§ 483 StPO Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung 26.09.2002
§ 483 StPO Verdachts der Unterstützung terroristischer Vereinigungen 12.07.2007
CAPE § 7 Abs. 1 i.V.m. § 2
Abs. 6 Nr. 1 und Abs.
7 BKAG
Sammlung und Bereitstellung der Daten, die bei der
Untersuchung von Ecstasy-Tabletten anfallen
19.03.2004
§ 483 StPO Verdacht der Volksverhetzung 30.09.2005
§ 483 StPO Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung 04.10.1991
§ 483 StPO Verdacht der Volksverhetzung 30.09.2005
§ 483 StPO Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung 02.12.2002
§ 483 StPO Verdacht der Geldwäsche 19.11.1996
EFFEKTEN § 7 Abs. 1 BKAG
§ 9 Abs. 3 BKAG
IDKO Südasien/Zuordnung von in der Katastrophenregion
aufgefundenen Personaldokumenten und anderen Gegenständen zu
ihren (ehemaligen) Eigentümern/ trägt zur Suche nach
Vermissten und Identifizierung von unbekannten Toten bei/
Identifizierung ist noch nicht endgültig abgeschlossen
17.01.2005 gelöscht
§ 483 StPO Verfolgung von im Ausland begangenen Entführungen,
Geiselnahmen und Erpressungen
28.03.2006 gelöscht
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§ 483 StPO Verdacht der Agententätigkeit/Enttarnung hauptamtlicher ND-
Angehöriger des ehemaligen MfS
30.03.1994
§ 483 StPO Verdacht des Mordes 11.11.2003
§ 483 StPO Hinweise auf angebliche Schläfer/Gefährder auf einer Festplatte 10.11.2005
§ 483 StPO Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung 23.11.2005 gelöscht
§ 483 StPO Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung 04.04.2006 gelöscht
§ 483 StPO Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung 04.04.2006
§ 483 StPO Verstöße gegen das Humanitäre Völkerrecht 30.11.2005 gelöscht
§ 483 StPO Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung 17,04.2003
§ 483 StPO Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung 17.10.1997 gelöscht
§ 483 StPO Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung 19.09.2006
§ 483 StPO Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung 20.03.2009
§ 483 StPO Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung 20.03.2009
§ 483 StPO Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung 20.03.2009
§ 483 StPO Sammeldatei für Strafverfahren aus dem Bereich ausländischer
terroristischer, extremistischer oder krimineller Vereinigungen
20.08.2007
§ 483 StPO Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung 27.02.2002 gelöscht
KARL MAY § 7 Abs. 1 BKAG Auswerteprojekt „Erkennen potentieller islamistischer
Gewalttäter“/Flugdaten
11.01.2004 gelöscht
§ 483 StPO Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung 14.01.2008 1 096
§ 483 StPO Verdacht der Geldwäsche 06.10.2001
§ 483 StPO Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG 18.09.2006
§ 483 StPO Verdacht der Geldwäsche 27.07.2001 gelöscht
§ 483 StPO Verdacht des Mordes 27.06.2000
PERSCHU § 25 Abs. 1 BKAG Planung, Koordinierung und Durchführung von
Personenschutzeinsätzen
07.11.1990
Name
Rechtsgrundlage Zweck/Delikt
Datum der
Anordnung
Zahl der Datensätze
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§ 483 StPO Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung und der
Geiselnahme
28.08.1993
Postkutsche § 7 Abs. 1 BKAG Auswerteprojekt „Erkennen potentieller islamistischer
Gewalttäter“/Geldtransfers
14.03.2005 gelöscht
REFERENZDATEI – FOTO-
FAHNDUNG
Rechtsgrundlage:
§ 7 Abs. 1 BKAG
§ 29 Abs. 1 BKAG
Durchführung Pilotprojekt „Gesichtserkennung als
Fahndungsmittel“
22.12.2005
REKRUTIERUNGEN § 7 Abs. 1 BKAG Sammlung und Auswertung von Erkenntnissen zu Personen mit
Deutschlandbezug, die nach den Zielvorgaben der Al Qaeda
radikalisiert werden
10.02.2006
§ 483 StPO Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion
10.04.2000
§ 483 StPO Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung 14.11.2003
SCHUT § 7 Abs. 1 BKAG Auswerteprojekt „Erkennen potentieller islamistischer
Gewalttäter“/Visadaten
27.08.2004 gelöscht
SG 14 Aktenauswertung § 25 Abs. 1 BKAG Aktenauswertung im Rahmen der Bearbeitung
gefährdungsrelevanter Sachverhalte im Personenschutz (§ 5 BKAG
03.04.2002
§ 483 StPO Auswertung in Zusammenhang mit der militanten Gruppe 07.12.2006
§ 483 StPO Verdacht des Verstoßes gegen das Urheber- und Markengesetz 12.05.2003
§ 483 StPO Verdacht der Steuerhinterziehung 09.04.1999
§ 483 StPO Verdacht des Missbrauchs öffentlicher
Telekommunikationseinrichtungen mittels Telefonkartensimulatoren und manipulierter
Original-Telefonkarten
21.08.1998
§ 483 StPO Verdacht des erpresserischen Menschenraubes 25.10.2005
VERDIT
(Verdachtsschöpfungsindikatoren islamistischer
Terrorismus
§ 7 Abs. 1 BKAG Auswerteprojekt „Islamischer Terrorismus“ 26.06.2003
§ 483 StPO Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung 22.02.2002 gelöscht
Name
Rechtsgrundlage Zweck/Delikt
Datum der
Anordnung
Zahl der Datensätze
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Anlage 4 – Liste der Dateien der Bundespolizei (Stand: Juni 2009)
Name Rechtsgrundlage Zweck/Delikt/Fristen
Datum der
Anordnung
Zahl der Datensätze
Geschützter
Grenzfahndungsbestand“ (GGFB
§§ 30, 31 i.V. m. § 2
Abs. 2 Nr. 2b BPolG
Der GGFB dient der Fahndung nach Personen und Sachen, die
von der Bundespolizei und/oder von den mit der
grenzpolizeilichen Kontrolle beauftragen Behörden/Dienststellen gesucht
werden. Speicherfrist: Die Regelspeicherfrist beträgt abhängig von
der Fahndungsmaßnahme zwischen 6 Monaten und 3 Jahren.
26. August 2004 5 072
Bundespolizeiaktennachweis (BAN) §§ 1 bis 7, 12, 29
BPolG und §§ 483
Abs. 3, 484 Abs. 4
StPO
Der BAN dient dem Nachweis von personengebundenen Akten,
deren Führung bei Dienststellen der Bundespolizei sowie für den
grenzpolizeilichen Bereich bei den entsprechenden Stellen der
beauftragten Polizeibehörden in den Ländern Bayern, Hamburg
und Bremen, zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben, auf
dem Gebiet der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr
erforderlich ist.
Speicherfrist: Die Regelspeicherfrist beträgt zwischen 2 und
5 Jahren.
26. August 2004 273 531
ERA (Ermittlung, Recherche und
Analyse
§ 29 BPOLG Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der Recherche und
der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung
von Straftaten.
Speicherfristen: Die Regelspeicherfrist beträgt abhängig vom
Personenstatus zwischen 1 Jahr und max. 10 Jahre.
22. Oktober 2007 13 101
PIKUS (Polizeiliches
Informationskommunikations- und
Unterstützungssystem)
§29 BPOLG PIKUS unterstützt die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung in
den Führungsorganen der Bundespolizei, insbesondere in den
Bereichen Einsatzdokumentation, polizeilicher
Problemlösungsprozess, Entschlussfindung, Befehlsgebung sowie
Einsatzmitteldisposition.
Speicherfristen: Die personenbezogenen Daten werden nach
einem Kalenderjahr anonymisiert.
27. Juni 2005 850 340
Elektronisches Tagebuch (ETB)/
PAVOS-Zentral (Altverfahren)bzw.
@rtus-Bund
§§ 1 bis 7, 12, 13, 23
(1) Nr. 4, 26 (1) und
(3), 27 (1) Nr. 2, 29
BPOLG sowie § 29
(2) StPO i.V.m. §§
483, 448 (4) StPO
Dokumentation von polizeilich relevanten Tätigkeiten,
polizeiliche Vorgangsbearbeitung und -verwaltung unter Verwendung
elektronischer Formulare. Speicherfristen:
Aussonderungsprüffristen für Vorgänge im Bereich von 1 bis 5 Jahren, regelmäßig
2 Jahre.
26. August 2004 4 767 843
Anlage 5
Liste VS – Nur für den Dienstgebrauch – eingestufter Dateien
Das Bundesministerium des Innern hat die Anlage 5 VS – Nur für den
Dienstgebrauch eingestuft.
Von einer Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache wird daher
abgesehen. Abgeordnete haben die Möglichkeit, im Parlamentssekretariat Einsicht
zu nehmen.
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Anlage 6
Dateiname Zweck / Delikt Rechtsgrundlage Dateityp Anordnungsdatum Zahl der Datensätze
APOK
Aufklärung / vorbeugende Bekämpfung
der Organisierten Kriminalität
von Straftaten
§ 8 BKAG Verbunddatei 267.330
APR
Aufklärung/vorbeugende Bekämpfung vo
nach dem BtMG/GÜG
n Straftaten
§ 8 BKAG Verbunddatei 02.03.1993 GELÖSCHT
Auswertung-RG Bekämpfung der organisierten Rauschgiftkriminalität § 8 BKAG Verbunddatei 02.04.2001 1.030.529
Verdacht der Geldwäsche §§ 483, 486 StPO Verbunddatei 11.03.2005 5.982
Verdacht der Geldwäsche §§ 483, 486 StPO Verbunddatei 31.10.2005 70.925
Verdacht des Mordes §§ 483, 486 StPO Verbunddatei 12.07.2004 144.952
Verdacht der Förderung der Prostitution
Menschenhandels und der Zuhälterei
, des
§§ 483, 486 StPO Verbunddatei 07.09.2004 GELÖSCHT
Verdacht der Falschgeldverbreitung §§ 483, 486 StPO Verbunddatei 26.11.2004 GELÖSCHT
DEO Bekämpfung der Eigentumskriminalität § 8 BKAG Verbunddatei 09.05.1997 505.502
DOMESCH
Bekämpfung der Schleusungs- und
Dokumentenkriminalität sowie des Menschenhandels § 8 BKAG Verbunddatei 02.04.2001 1.572.656
Verdacht der Geldwäsche §§ 483, 486 StPO Verbunddatei 22.01.2007 4.445
Falschgeld Bekämfpung der Falschgeldkriminalität § 8 BKAG Verbunddatei 24.04.2001 1.832.442
FDR Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität § 8 BKAG Verbunddatei 23.07.2008 1.397.823
Fedok Finanzermittlungen § 8 BKAG Verbunddatei 02.08.2001 7.134
Verdacht der Geldwäsche §§ 483, 486 StPO Verbunddatei 20.05.2005 903
Verdacht der Geldwäsche §§ 483, 486 StPO Verbunddatei 02.05.2005 184
Fusion Bekämpfung der Rockerkriminalität § 8 BKAG Verbunddatei 17.08.2000 57.655
FUZ (Fälschung unbar
Zahlungsmittel)
er Bekämpfung von Straftaten im Zusamm
Fälschung unbarer Zahlungsmittel
enhang mit der
§ 8 BKAG Verbunddatei 04.12.2004 101.787
Geldwäsche-Datei Bekämpfung der Geldwäsche § 8 BKAG Verbunddatei 29.06.2000 446.367
Verdacht der Geldwäsche §§ 483 486 StPO Verbunddatei 03.11.2008 52
IuK (Informations- und
Kommunikationskrimin
)
alität Bekämpfung von Straftaten im Zusamm
Informations- und Kommunikationskrimin
enhang mit
alität § 8 BKAG Verbunddatei 05.02.2008 7.592
KFZ Bekämfpung der internationalen Kfz.-Kriminalität § 8 BKAG Verbunddatei 23.12.2003 7.566
Verdacht der Geldwäsche §§ 483, 486 StPO Verbunddatei 30.11.2006 211
Kinderporno Bekämpfung der Kinderpornografie § 8 BKAG Verbunddatei 30.08.1995 477.367
Verdacht der Geldwäsche §§ 483, 486 StPO Verbunddatei 06.11.2001 10.975
Korruption
Erfassung aller bekannt gewordener Flle
Korruptionsstraftaten
von
§ 8 BKAG Verbunddatei 29.10.1997 17.168
Verdcht der Computersabotage und Dat
gem. § 303 b StGB
enveränderung
§§ 483, 486 StPO Verbunddatei 14.10.2004 GELÖSCHT
Verdacht der Geldwäsche §§ 483, 486 StPO Verbunddatei 31.05.2005 884
SÄM-ÜT Straftaten gegen ältere Menschen § 8 BKAG Verbunddatei 30.07.2007 23.676
SpaBaKo Verdacht der Geldwäsche §§ 483, 486 StPO Verbunddatei 17.03.2008 31.440
VermiUtot
Ermittlung Vermisster sowie Identifizieru
Toter und unbekannter hilfloser Persone
ng unbekannter
n
§ 8 Abs 6 BK
Abs. 3 BKAG
AG, § 9
Verbunddatei 01.03.1984 44.970
WiKri Abbildung von Informationen zu Wirtschaftsstraftaten § 8 BKAG Verbunddatei 29.06.2007 4.281
Zeder Verdacht der Geldwäsche §§ 483, 486 StPO Verbunddatei 30.06.2008 686
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§
Dateiname Dateityp Anordnungsdatum Zahl der Datensätze
Angie
Sammlung von Informationen im Zusam
der Weiterveräußerung gestohlener Nav
menhang mit
igationsgeräte § 8 BKAG Zentraldatei 02.10.2007 307
Auswertung Sextouristen
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs
Ausland
von Kindern im
§ 8 BKAG Zentraldatei 16.09.2005 309
Bilddatenbank
Kinderpornografie
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs
und Jugendlichen
von Kindern
§ 8 BKAG Zentraldatei 25.04.2002 7500
Balkan
Bekämpfung Rauscgiftschmuggel und -h
Balkanroute
andel über die
§ 8 BKAG Zentraldatei 18.08.1989 GELÖSCHT
Bella Macchina Bekämpfung der internationalen Kfz.-Kriminalität § 8 BKAG Zentraldatei 09.02.2006 GELÖSCHT
Bulgarien Sonderauswertung zu 500,- und 100,- Euro Falsifikaten § 8 BKAG Zentraldatei 14.01.2001 2775
Camouflage
High Impact Operation als Projekt der E
zur Bekämpfung des illegalen Umbaus v
U-Kommission
on Waffen § 8 BKAG Zentraldatei 07.04.2005 GELÖSCHT
Container
Auswerteprojekt bezüglich des Schmugg
synthetischer Drogen per Seecontainer
els
§ 7 Abs. 1 BKAG Zentraldatei 16.09.2005 GELÖSCHT
Eigentum Bekämpfung der Eigentumskriminalität § 8 BKAG Zentraldatei 17.01.2008 13.845
FBK-Falschgeld Bekämpfung der Falschgeldkriminalität § 8 BKAG Zentraldatei 17.02.2005 9.632
FBK-
GeiselnahmeErpressu
aub
ng/R Aufklärung und Verhütung von Geiselna
Erpressung und Raub
hmen,
§ 8 BKAG Zentraldatei 17.02.2005 11.298
FBK-Tötungs- und
Sexualdelikte
Aufklärung und Verhütung von Straftaten
Leben und die körperliche Unversehrthe
gegen das
it § 8 BKAG Zentraldatei 17.02.2005 10.188
FBK-Waffen
Aufklärung und Verhütung von Straftaten
WaffenG und KWKG
gegen das
8 BKAG Zentraldatei 17.02.2005 253.084
Flash
Bekämpfung von Eigentumskriminalität b
überörtlich agierende osteuropäische
Tätergruppierungen
egangen durch
§ 8 BKAG Zentraldatei 28.04.2003 13652
GS (Gewalt- und
Schwerkriminalität) Bekämpfung der Gewalt- und Schwerkriminalität § 8 BKAG Zentraldatei 22.01.2009 1.596
Malatok Bekämpfung des Menschenhandels § 8 BKAG Zentraldatei 07.12.1999 GELÖSCHT
Operation Baleno Verbreitung von Kinderpronografie im Internet § 8 BKAG Zentraldatei 10.05.2006 69
Operation Candyman Verbreitung von Kinderpronografie im Internet § 8 BKAG Zentraldatei 03.08.2005 GELÖSCHT
Operation Falcon Verbreitung von Kinderpronografie im Internet § 8 BKAG Zentraldatei 02.09.2005 GELÖSCHT
Operation Icebreaker Verbreitung von Kinderpronografie im Internet § 8 BKAG Zentraldatei 03.08.2005 GELÖSCHT
Operation Marktplatz Verbreitung von Kinderpronografie im Internet § 8 BKAG Zentraldatei 09.05.2009 256
Operation Nieve Verbreitung von Kinderpronografie im Internet § 8 BKAG Zentraldatei 19.05.2006 GELÖSCHT
OSTRA
Bekämpfung von Raubstraftaten/Belgeit
osteuropäische Straftäter
straftaten durch
§ 8 BKAG Zentraldatei 18.08.2003 119
SESTRA
Sammlung und Auswertung der beim BK
der Zentralstellenfunktion bezüglich Sex
anfallenden Informationen
A im Rahmen
ualstraftätern
§ 8 BKAG Zentraldatei 27.04.2000 in der Kürze der Zeit keine Auskunft möglich
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§
Tanfoglio Umbau von Schreckschusspistolen zu scharfen Waffen § 8 BKAG Zentraldatei 19.01.2005 GELÖSCHT
Timesharing Straftaten im Zusammenhang mit Timesharing § 8 BKAG Zentraldatei 17.02.2005 GELÖSCHT
Turkish SyDro Connection Herstellung/Verbreitung synthetischer Drogen § 8 BKAG Zentraldatei 03.08.2005 GELÖSCHT
Umfangsverfahren Kipo Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet § 8 BKAG Zentraldatei 17.05.2009 1442
Verimount
Sammlung und Auswertung im Bereich
Wirtschaftskriminalität § 8 BKAG Zentraldatei 19.06.2006 GELÖSCHT
Waffen
Sammlung und Auswertung bezüglich d
Handels mit Waffen, Munition und Spren
es illegalen
gstoff § 8 BKAG Zentraldatei 12.06.1998 23.277
Wirtschaftskriminalität/
uption/Umwelt
Korr Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität,
Umweltkriminalität und der Korruption
der
§ 8 BKAG Zentraldatei 18.01.2009 2.159
Dateiname Dateityp Anordnungsdatum Zahl der Datensätze
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 20.03.2008 24
Verdacht des Fälschens und Ausspähens von Daten § 483 StPO Amtsdatei 11.02.2009 4
Verdacht der Beihilfe zum Mord § 483 StPO Amtsdatei 02.07.2007 2.335
Verdacht der Beihilfe zum Mord § 483 StPO Amtsdatei 11.08.2008 8.856
Verdacht der internationale organisierten
und Verbreitung von Falschgeld
Herstellung
§ 483 StPO Amtsdatei 03.06.2008 46
Verdacht des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz § 483 StPO Amtsdatei 09.04.2009 785
Verdacht des Menschenhandels § 483 StPO Amtsdatei 14.01.2009 8.725
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 19.12.2008 1.105
Verdacht des Menschenhandels § 483 StPO Amtsdatei 27.07.2004 21914
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 18.05.2004 GELÖSCHT
Verdacht der Untreue § 483 StPO Amtsdatei 09.11.2007 929
Verdacht der Geldwäsche 483 StPO Amtsdatei 24.09.2003 8010
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 04.05.2009 914
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 17.04.2003 2855
Verdacht der gewerbsmäßigen Schleusung § 483 StPO Amtsdatei 10.03.2004 GELÖSCHT
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 12.05.2009 18
Verdacht der Hehlerei, der Geldwäsche
Erpressung
und der
§ 483 StPO Amtsdatei 27.04.2009 58
Verdacht der Verbreitung von Kinderpor
Internet
nografie im
§ 483 StPO Amtsdatei 17.01.2007 52
Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung § 483 StPO Amtsdatei 01.12.1995 52183
Verfdacht des Ausspähens von Daten u
Computersabotage
nd der
§ 483 StPO Amtsdatei 13.02.2009 26
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 14.01.2009 80
Verdacht des internationalen organisiert
Rauschgifthandels
en
§ 483 StPO Amtsdatei 14.04.1993 GELÖSCHT
Verdacht der Fälschung von Zahlungska
Garantiefunktion
rten mit
§ 483 StPO Amtsdatei 26.03.2009 24
Verdacht der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei § 483 StPO Amtsdatei 13.11.2006 5688
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 28.12.2005 GELÖSCHT
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§
Verdacht des versuchten Mordes § 483 StPO Amtsdatei 03.01.2005 1.424
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 17.11.1999 GELÖSCHT
Verdacht der Manipulation von Geldauto
Ausspähens von Zahlungskartendaten
maten und des
§ 483 StPO Amtsdatei 28.04.2009 232
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 19.12.2008 13.737
Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs u
von kinderpronografischen Schriften
nd des Besitzes
§ 483 StPO Amtsdatei 20.05.2009 9
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 04.11.2008 2.363
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 22.08.2008 96
Verdacht der Verletzung des Post- und
Fernmeldegeheimnisses § 483 StPO Amtsdatei 16.01.2009 159
Verdacht des Verstoßes gegen das WaffG § 483 StPO Amtsdatei 22.05.2007 1135
Verdacht der Fälschung von Zahlungska
Garantiefunktion
rten mit
§ 483 StPO Amtsdatei 23.07.2008 243
Verdacht des Betruges pp. im Zusamme
Anwendung von Doping-Mitteln
nhang mit der
§ 483 StPO Amtsdatei 08.11.2006 1.604
Verdacht der gewerbsmäßigen Hehlerei
gewerbsmäßigen Betruges und der Urku
, des
ndenfälschung § 483 StPO Amtsdatei 10.04.2008 1.837
Verdacht des Ausspähens von Daten, d
illegal erworbenen Kreditkarten, des Her
Dubletten von Debit- oder Kreditkarten
es Handels mit
stellens von
§ 483 StPO Amtsdatei 18.11.2008 205
Verdacht des schweren Bandendiebstah
schweren Raubes
ls und des
§ 483 StPO Amtsdatei 12.07.2006 3291
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 22.02.2008 19.922
Verdacht des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz 483 StPO Amtsdatei 18.01.2008 11.869
Verdacht der banden- und gewerbsmäß
Einschleusung
igen
§ 483 StPO Amtsdatei 08.09.2008 2.448
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 06.04.2009 10
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 09.04.2009 2.712
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 29.04.2008 47
Verdacht der Geldwäsche § 483 StPO Amtsdatei 18.09.2007 311
Verdacht der Untreue und Bestechung § 483 StPO Amtsdatei 27.09.2005 in der Kürze der Zeit keine Auskunft möglich
Verdacht der Verbreitung von kinderporn
Schriften und des schweren sexuellen M
Kindern
ografischen
issbrauchs von
§ 483 StPO Amtsdatei 08.01.2009 1.479
Verdacht der Erpressung und des Aussp
Daten
ähens von
§ 483 StPO Amtsdatei 16.02.2009 21
Verdacht der Bildung einer kriminellen V
gewerbs- und bandenmäßigen Compute
Ausspähens von Daten und der Comput
ereinigung,
rbetruges,
ersabotage § 483 StPO Amtsdatei 19.09.2006 GELÖSCHT
Verdacht des schweren Menschenhandels § 483 StPO Amtsdatei 30.08.2000 1773
Verdacht des schweren Menschenhandels § 483 StPO Amtsdatei 21.11.2001 GELÖSCHT
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§
Verdacht der Herstellung und Verbreitun
Falschgeld
g von
§ 483 StPO Amtsdatei 13.10.2005 GELÖSCHT
Verdacht des Computerbetruges § 483 StPO Amtsdatei 18.02.2009 0
Verdacht des gewerbsmäßigen Einschle
Ausländern sowie Urkundenfälschung
usens von
§ 483 StPO Amtsdatei 28.05.2008 165
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 12.10.2005 GELÖSCHT
Verdacht der Untreue und des Verstoße
Wertpapierhandelsgesetz
s gegen das
§ 483 StPO Amtsdatei 15.01.2008 310
Verdacht der Bestechung § 483 StPO Amtsdatei 27.09.2005 in der Kürze der Zeit keine Auskunft möglich
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 13.09.2005 GELÖSCHT
Verdcht der versuchten räuberischen Erpressung § 483 StPO Amtsdatei 19.12.2002 GELÖSCHT
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 27.05.2009 0
Verdacht des erpresserischen Menschenraubes § 483 StPO Amtsdatei 21.08.1997 GELÖSCHT
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 30.09.2008 22
Verdacht der Untreue/Kreditbetrug § 483 StPO Amtsdatei 04.04.2002 GELÖSCHT
Verdacht der Untreue/Kreditbetrug § 483 StPO Amtsdatei 04.04.2002 GELÖSCHT
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 04.03.2009 53
Verdacht der Geldwäsche § 483 StPO Amtsdatei 01.02.2001 GELÖSCHT
Verdacht der Geldwäsche § 483 StPO Amtsdatei 31.05.2005 in der Kürze der Zeit keine Auskunft möglich
Verdacht des Verstoßes gegen das
Wertpapierhandelsgesetz § 483 StPO Amtsdatei 16.05.2008 33.390
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 23.12.2008 1.992
Verdacht des schweren Menschenhande
Missbrauchs von Jugendlichen
ls und des
§ 483 StPO Amtsdatei 05.11.2008 10
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 24.11.2005 GELÖSCHT
Verdacht der gewerbs- u. bandenmäßig
Einschleusens von Ausländern
en
483 StPO Amtsdatei 22.08.2008 529
Verdacht der Verletzung des Post- und
Fernmeldegeheimnisses, des Verstoßes
Bundesdatenschutzgesetz, der Untreue
gegen das
§ 483 StPO Amtsdatei 28.07.2008 651
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 20.11.2008 101
Verdacht der Geldwäsche § 483 StPO Amtsdatei 03.04.2008 1.832
Verdacht des gewerbsmäßigen Einschle
Ausländern
usens von
§ 483 StPO Amtsdatei 30.01.2009 6.807
Verdacht der Fälschung von Zahlungska
Garantiefunktion
rten mit
§ 483 StPO Amtsdatei 06.02.2008 16.403
Verdacht des schweren sexuellen Missb
Kindern
rauchs von
§ 483 StPO Amtsdatei 14.07.2006 GELÖSCHT
Verdacht des schweren Menschenhandels § 483 StPO Amtsdatei 04.04.2006 GELÖSCHT
Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität m
extremistisch/terroristisch/islamistischen
it Bezügen zu
Täterstrukturen § 8 BKAG Amtsdatei 08.11.2005 2.357
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 27.09.1999 GELÖSCHT
Verdacht des international organisiserte
Zahlungskarten
n Handels mit
§ 483 StPO Amtsdatei 13.04.2004 GELÖSCHT
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Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges § 483 StPO Amtsdatei 08.01.2009 2.711
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 09.05.2008 48
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 11.03.2005 508
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 16.07.2002 GELÖSCHT
Verdacht des Menschenhandels zur sex
Ausbeutung
uellen
§ 483 StPO Amtsdatei 26.01.2009 216
Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung § 483 StPO Amtsdatei 15.11.2000 GELÖSCHT
Verdacht der Herstellung und Verbreitun
Falschgeld
g von
§ 483 StPO Amtsdatei 13.10.2003 3841
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 02.04.2009 306
Verdacht der Herstellung und Verbreitun
Falschgeld
g von
§ 483 StPO Amtsdatei 16.02.2009 91
Verdacht des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz § 483 StPO Amtsdatei 17.04.2009 1.535
Verdacht des Betruges pp. im Zusamme
Anwendung von Doping-Mitteln
nhang mit der
§ 483 StPO Amtsdatei 08.11.2006 1.910
Verdacht des Betruges pp. im Zusamme
Anwendung von Doping-Mitteln
nhang mit der
§ 483 StPO Amtsdatei 22.08.2007 471
Verdacht der Geldwäsche § 483 StPO Amtsdatei 01.04.2009 2.668
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 10.12.2008 1.707
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 01.04.2009 233
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 04.11.2008 1.736
Verdacht der Verbreitung von kinderporn
Schriften
ografischen
§ 483 StPO Amtsdatei 09.09.2008 0
Verdacht des Anlagebetruges § 483 StPO Amtsdatei 29.09.2006 228
Verdacht des Menschenhandels § 483 StPO Amtsdatei 21.08.2003 5765
Verdacht des gewerbsmäßigen Inverkeh
Arzneimitteln zu Dopingzwecken
rbringens von
§ 483 StPO Amtsdatei 05.03.2008 680
Verdacht des Anlagebetruges § 483 StPO Amtsdatei 26.07.2006 144
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 05.07.2005 GELÖSCHT
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 17.10.2000 GELÖSCHT
Verdacht des Verstoßes gegen das Geld
Schleusung von Ausländern
wäschegesetz,
§ 483 StPO Amtsdatei 29.10.2003 GELÖSCHT
Verdacht des Verstoßes gegen das Geld
Schleusung von Ausländern
wäschegesetz,
§ 483 StPO Amtsdatei 29.10.2003 GELÖSCHT
Auswertung der Rauschgiftkriminalität im
Zentralasien/Südwestasien und entlang
Seidenstraße
Bereich
der Balkan-
§ 8 BKAG Amtsdatei 21.11.2005 in der Kürze der Zeit keine Auskunft möglich
Verdacht des Verstoßes gegen das WaffG § 483 StPO Amtsdatei 24.11.2008 202
Verdacht der Untreue § 483 StPO Amtsdatei 08.02.2008 35
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 19.03.2009 71
Verdacht des schweren Bandendiebstahls und -hehlerei § 483 StPO Amtsdatei 19.01.2005 GELÖSCHT
Verdacht des Menschenhandels zum Zw
sexuellen Ausbeutung
eck der
§ 483 StPO Amtsdatei 03.04.2009 47
D
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Verdacht des Betruges im Zusammenha
Anwendung von Dopingmitteln
ng mit der
§ 483 StPO Amtsdatei 02.07.2007 279
Verdacht des Menschenhandels zur sex
Ausbeutung
uellen
§ 483 StPO Amtsdatei 23.07.2008 46
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 08.08.2008 11.535
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 01.09.2004 GELÖSCHT
Verdacht der Computersabotage, des B
Ausspähens von Daten
etrugs und des
§ 483 StPO Amtsdatei 19.12.2008 180
Verdacht des Betruges im Zusammenha
Anwendung von Dopingmitteln
ng mit der
§ 483 StPO Amtsdatei 07.07.2008 16
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 28.05.2008 8.191
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 28.07.2005 GELÖSCHT
Verdacht der internationalen Kfz.-Verschiebung § 483 StPO Amtsdatei 25.02.2008 GELÖSCHT
Verdacht der Geldwäsche § 483 StPO Amtsdatei 14.12.2006 87
Verdacht des Verstoßes gegen das Waf
Betruges und der Urkundenfälschung
fengesetz,
§ 483 StPO Amtsdatei 16.06.2008 33.722
Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs § 483 StPO Amtsdatei 09.09.2008 18
Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung § 483 StPO Amtsdatei 11.08.2008 14.303
Verdacht des Computerbetruges, der
Computersabotage § 483 StPO Amtsdatei 05.02.2008 245
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 05.05.2008 0
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 12.07.2004 2.491
Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG § 483 StPO Amtsdatei 02.09.2008 0
Verdacht des international organisierten
Handels mit Schusswaffen
ungesetzlichen
§ 483 StPO Amtsdatei 18.09.2007 325
G
esam
therstellung: H
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C
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uch- und O
ffsetdruckerei, B
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e 83–91, 12103 B
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ertrieb:B
undesanzeiger
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erlagsgesellschaftm
bH
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sterdam
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tr.192,50735
K
öln,Telefon
(02
21)
97
66
83
40,Telefax
(02
21)
97
66
83
44
IS
S
N
0722-8333]