Sport in der Steuergesetzgebung
der Abgeordneten Amling, Baack, Büchner (Speyer), Brandt (Grolsheim), Feile, Gobrecht, Hauck, Hitzigrath, Frau Huber, Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Lennartz, Dr. Mertens (Bottrop), Dr. Müller-Emmert, Dr. Nöbel, Pensky, Poß, Purps, Rapp (Göppingen), Frau Renger, Schäfer (Offenburg), Schirmer, Schlatter, Dr. Spöri, Frau Steinhauer, Dr. Struck, Waltemathe, Würtz, Zander und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung und die ehemaligen Koalitionsfraktionen der SPD und FDP haben in den zurückliegenden Jahren wesentliche Verbesserungen für den Sport in der Steuergesetzgebung bewirkt.
Dies ist vor allem durch die Reform der Abgabenordnung (AO 77) und die verschiedenen Anschlußregelungen deutlich geworden.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion orientiert sich an dem Grundsatz, „daß die Amateursportvereine und die ehrenamtliche Tätigkeit ihrer Helfer grundsätzlich von steuerlichen Abgaben befreit bleiben".
Außerdem erfüllt die steuerliche Abgrenzung des Breiten- und Freizeitsports vom bezahlten oder berufsmäßig ausgeübten Sport eine wichtige Schutzfunktion gegen die Kommerzialisierung weiter Bereiche des Sports, vor allem des Kinder- und Jugendsports.
Über die von der Bundesregierung Schmidt und der Parlamentsmehrheit von SPD und FDP durchgesetzten positiven Regelungen für den Sport in der Steuergesetzgebung hinaus haben CDU/CSU den Sportorganisationen umfangreiche Zusagen und Versprechungen gemacht. Die von CDU/CSU und FDP getragene Bundesregierung ist nunmehr aufgerufen, ihre Glaubwürdigkeit gegenüber den Sportvereinen und Sportverbänden zu beweisen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche steuerpolitischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, von denen auch die rund 60 000 Sportvereine und Sportverbände betroffen sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Forderungen, die der Deutsche Sportbund in seinem „Steuermemorandum" vom Mai 1978 erhoben hat, und welche Bedeutung mißt sie dabei dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 8/2668 – bei?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor dem 1. Oktober 1982 erhobenen Forderungen zu erfüllen?
Dies betrifft insbesondere:
Generelle Umsatzsteuerbefreiung für alle sportlichen Veranstaltungen des Amateursports sowie des bezahlten und berufsmäßig ausgeübten Sports (z. B. Fußballbundesliga);
steuerliche Befreiung der Einnahmen aus der Werbung;
uneingeschränkte Spendenbescheinigungskompetenz für die rund 60 000 Sportvereine;
Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung von Überschüssen der Sportvereine aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (z. B. Vereinsgaststätten) zur Verwendung für satzungsgemäße Zwecke;
Steuerbefreiung und Beibehaltung der Gemeinnützigkeit bei der Zahlung von Ablösesummen (angebliche Erstattung von Ausbildungskosten), auch beim Transfer von Jugendlichen;
Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden an die Sportvereine;
Erhöhung der Steuerfreigrenze bei der Honorierung von Übungs- und Jugendleitern von gegenwärtig bis zu 2 400 DM jährlich ohne Einzelnachweis;
Beibehaltung der Gemeinnützigkeit für Amateursportvereine, die an Sportler höhere Zuwendungen als monatlich 700 DM zahlen.
Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Gefährdung der Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit von Sportvereinen durch Kommerzialisierung und durch die Abhängigkeit von sogenannten Sponsoren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Kommerzialisierung und Bezahlung sportlicher Tätigkeit im Amateursportbereich, und sieht sie darin eine Gefährdung des ursprünglichen Sinns und des öffentlichen Förderungscharakters der Gemeinnützigkeit?
Unterstützt die Bundesregierung Bemühungen, die darauf gerichtet sind, das System der Ablösezahlungen, das auch als „Spielerhandel und Spielerverkauf" bezeichnet wird, abzuschaffen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tägtigkeit von sogenannten Vorschaltgesellschaften und ihre finanziellen Zielsetzungen, auch im Bereich des Amateursports, und was wird sie veranlassen?
Teilt die Bundesregierung die Ablehnung des sogenannten Spielerleihs (z. B. von Privatunternehmen an Bundesligaclubs wie im Fall des ehemaligen Zweitligaclubs TSV München von 1860 e. V.), und welche Möglichkeiten der Verhinderung derartiger Praktiken sieht die Bundesregierung?
Hält die Bundesregierung eine klare Trennung des sogenannten Amateursports von dem bezahlten bzw. beruflich ausgeübten Sport (z. B. Bundesligaclubs) für geboten, und welche Möglichkeiten wird sie einsetzen, um ihre Einsicht zu realisieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag mehrerer Präsidenten von Fußball-Bundesligaclubs, die sogenannten Lizenzspielerabteilungen dieser Vereine in Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) umzuwandeln, und welche vereinsrechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen hätte dies nach Auffassung der Bundesregierung zur Folge?