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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Deutscher Qualifikationsrahmen - Stand der Entwicklung und offene Fragen in der Validierungsphase

<span>Ergebnisse der Arbeitsgruppen, beteiligte Institutionen, Befassung von Deutschem Bundestag und Länderparlamenten, Gutachten zu Rechtswirkungen, Berücksichtigung informeller Lernprozesse, Zuordnung von Qualifikationen zu den Niveaus des Qualifikationsrahmens</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

06.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1350917. 06. 2009

Deutscher Qualifikationsrahmen – Stand der Entwicklung und offene Fragen in der Validierungsphase

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Februar 2009 hat der Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) einen Diskussionsvorschlag für einen Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen vorgelegt. Die Erarbeitung des DQR befindet sich damit in der nächsten Erarbeitungsphase – der Validierungsphase, in der die Funktionalität des vorgelegten Vorschlages überprüft und offene Fragen identifiziert werden sollen. Hierfür wird die Einstufung von Qualifikationen im DQR anhand von vier Branchen – Metallhandwerk und Elektroindustrie, Einzelhandel, Gesundheit, IT-Bereich – beispielhaft erprobt.

Gemäß entsprechender Empfehlungen des Europäischen Parlaments sollen bereits 2012 alle Qualifikationsbescheinigungen mit einem Verweis auf den DQR ausgestattet sein. Das vom Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages am 6. Mai 2009 ausgerichtete Fachgespräch zum Deutschen Qualifikationsrahmen hat deutlich gemacht, dass bis dahin noch zahlreiche offene Fragen zu klären sind. Unter anderem ist bislang unklar, welche Institution(en) die Zuordnung von konkreten Qualifikationen zu einzelnen Niveaus des Qualifikationsrahmens vornehmen soll(en).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

a) Wann werden die in der Validierungsphase mit der Erprobung des DQR in verschiedenen Branchen beauftragten Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse vorlegen?

2

b) Werden die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen unmittelbar nach ihrem Vorliegen veröffentlicht (bitte begründen)?

Wenn nein, werden die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen unmittelbar nach ihrem Vorliegen den Mitgliedern der zuständigen Ausschüsse im Deutschen Bundestag sowie in den Landesparlamenten zugänglich gemacht (bitte begründen)?

3

Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und die Landesparlamente in die Überarbeitung des DQR als Ergebnis der Validierungsphase einbezogen werden?

4

a) Wann soll der Arbeitskreis DQR nach dem aktuellen Planungsstand eine überarbeitete Version des DQR vorlegen?

5

b) Wird diese neue Version der DQR unmittelbar nach ihrer Erarbeitung veröffentlicht (bitte begründen)?

Wenn nein, wird diese neue Version des DQR unmittelbar nach ihrer Erarbeitung den Mitgliedern der zuständigen Ausschüsse im Deutschen Bundestag sowie in den Landesparlamenten zugänglich gemacht (bitte begründen)?

6

a) Wann, und durch welche Institution(en) soll nach dem aktuellen Planungsstand über den DQR abschließend beschlossen werden?

7

b) Wann, und in welcher Form soll der Deutsche Bundestag mit der Beschlussfassung über den DQR befasst werden?

8

c) Wann, und in welcher Form sollen die Parlamente der Länder mit der Beschlussfassung über den DQR befasst werden?

9

a) In welcher Form und welchem Umfang sind die Parlamente der Länder bisher in den Erarbeitungsprozess für den DQR eingebunden?

10

b) Hält die Bundesregierung die Beteilung der Parlamente der Länder bislang für ausreichend (bitte begründen)?

Wenn nein, welche Initiativen sind von Seite der Bundesregierung, der Bund-Länder-Koordinierungsgruppe oder des Arbeitskreises DQR geplant, um eine intensivere Einbeziehung der Parlamente der Länder in die Erarbeitung des DQR zu erreichen?

11

a) Liegt der Bundesregierung das am 6. Mai 2009 im Rahmen des Fachgespräches zum DQR im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages angekündigte Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, welches unter anderem die Rechtswirkungen des Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmens beleuchten soll, bereits vor?

Wenn ja, was sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Ergebnisse dieses Gutachtens?

Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit dem Gutachten?

12

b) Wird die Bundesregierung dieses Gutachten auch den Mitgliedern des Bildungsausschusses des Deutschen Bundestages sowie den Mitgliedern der zuständigen Ausschüsse der Länderparlamente zur Verfügung stellen (bitte begründen)?

13

a) Inwieweit soll der „Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen“ aus Sicht der Bundesregierung Qualifikationen aus non-formalem Lernen gleichberechtigt zu Qualifikationen aus formalen Lernprozessen einbeziehen?

14

b) Hält die Bundesregierung dies im bisherigen Erarbeitungsprozess bereits für gewährleistet, oder welche Initiativen plant die Bundesregierung, um eine stärkere Berücksichtigung non-formaler Lernprozesse in der Erarbeitung des DQR zu erreichen (bitte begründen)?

15

a) Inwieweit soll der „Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen“ aus Sicht der Bundesregierung Qualifikationen aus informellem Lernen gleichberechtigt zu Qualifikationen aus formalen Lernprozessen einbeziehen?

16

b) Hält die Bundesregierung dies im bisherigen Erarbeitungsprozess bereits für gewährleistet, oder welche Initiativen plant die Bundesregierung, um eine stärkere Berücksichtigung informeller Lernprozesse in der Erarbeitung des DQR zu erreichen (bitte begründen)?

17

Teilt die Bundesregierung die am 6. Mai 2009 im Rahmen des Fachgespräches zum DQR im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages von Seiten der Länder vertretene Auffassung, dass der Fokus in der Validierungsphase wesentlich auf formalen Lernprozessen liegen soll (bitte begründen)?

Wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung diesbezüglich den Diskussionsstand im Arbeitskreis DQR ein, und welche Initiativen ergreift sie, um den Fokus auf non-formale und informelle Lernprozesse zu erweitern?

Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Niveaubeschreibungen des DQR in einer späteren Phase, in der die Einbeziehung non-formaler und informeller Lernprozesse nachträglich erfolgt, gegebenenfalls anhand der hierbei festgestellten Spezifika nochmals verändert werden müssten (bitte begründen)?

18

Wann und durch wen soll nach aktuellem Planungsstand darüber entschieden werden, welche Instition(en) die Zuordnung von konkreten Qualifikationen zu einzelnen Niveaus des Qualifikationsrahmens vornehmen soll(en)?

19

Anhand welcher Maßstäbe sollte aus Sicht der Bundesregierung darüber entschieden werden, welche Institution(en) über die Zuordnung von konkreten Qualifikationen zu einzelnen Niveaus des Qualifikationsrahmens entscheiden sollen?

20

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Zuordnung von konkreten Qualifikationen zu einzelnen Niveaus des Qualifikationsrahmens (eine) bildungsbereichsübergreifende Institution(en) geschaffen werden sollte(n), da nur so der bildungsbereichsübergreifende Charakter des DQR angemessen zum Ausdruck gebracht werden kann (bitte begründen)?

21

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Zuordnung von konkreten Qualifikationen zu einzelnen Niveaus des Qualifikationsrahmens in öffentlicher Verantwortung erfolgen und nicht an privatwirtschaftlich organisierte Institutionen übertragen werden sollte (bitte begründen)?

22

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Zuordnung von konkreten Qualifikationen zu einzelnen Niveaus des Qualifikationsrahmens durch (eine) Institution(en) erfolgen sollte, die alle relevanten Interessenträger, mindestens die Sozialpartner sowie Bildungsträger und Lernende, in ihre Entscheidungen einbezieht (bitte begründen)?

Berlin, den 17. Juni 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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