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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zur veränderten Situation im Osten der Demokratischen Republik Kongo

<span>Friedensprozess und humanitäre Lage im Osten der DR Kongo, Einfluss von Rebellengruppen, Situation in den Kivu-Regionen, Umsetzung des Goma-Waffenstillstandsabkommens, VN-Resolutionen, Militäroperation Umoja Wetu, VN-Mission MONUC, Programme EUSEC und EUPOL, Wiederaufbau, Fördermittel des Friedensfonds, humanitäre Hilfe, Bekämpfung sexualisierter Gewalt, Strafverfolgung, illegale Rohstoffausbeutung, Waffenembargo</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

29.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1378513. 07. 2009

Zur veränderten Situation im Osten der Demokratischen Republik Kongo

der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Monika Knoche, Heike Hänsel, Inge Höger, Dr. Hakki Keskin, Michael Leutert, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Januar 2009 hat sich die militärische und politische Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) deutlich verändert. Nach einem Führungskonflikt in der Rebellenorganisation CNDP (Conseil National pour la Défense du Peuple), die im Herbst 2008 weite Teile der Provinz Nord Kivu erobert hatte, wurde der bisherige Rebellenführer „General“ Laurent Nkunda entmachtet. Während Nkunda am 22. Januar in Ruanda verhaftet und in der ruandischen Grenzstadt Gisenyi unter Hausarrest gestellt wurde, starteten Regierungstruppen Ruandas und die kongolesische Armee FARDC (Forces Armées de la Republique Démocratique du Congo) eine sechswöchige gemeinsame Militäroperation gegen Stellungen der ruandischen Milizen der FDLR (Forces Démocratiques pour la Libération du Ruanda) auf kongolesischem Boden. An der Militäroperation (Umoja Wetu) waren bis zu 6 000 ruandische Soldaten, mehrere Tausend Soldaten der FARDC sowie ein substanzieller Teil der CNDP-Rebellen beteiligt. Die „internationale Gemeinschaft“ und die UN-Mission MONUC waren über die Operation im Vorfeld nicht unterrichtet worden. Nach dem Ende der auf Nord Kivu begrenzten Operation Umoja Wetu verließen Ruandas Truppen den Kongo Ende Februar. Unabhängige Beobachter hegen Zweifel am militärischen Sieg über die FDLR, die nach Ende der Offensive zahlreiche Vergeltungsangriffe gegen die Zivilbevölkerung durchführte. Ebenfalls bleiben Beobachter skeptisch, ob das am 27. März erzielte Abkommen zwischen kongolesischer Regierung, CNDP und anderen bewaffneten Gruppen zur Lösung der politischen und sozialen Konflikte in Nord Kivu beitragen kann. Mit einigen Monaten Verspätung startete die FARDC Ende Juni die lange angekündigte Militäroffensive Kimia II gegen Stellungen der FDLR in Süd Kivu, von der Expertinnen und Experten befürchten, dass sie zur Verschärfung der humanitären Lage in der Provinz führen wird.

Ähnlich skeptisch bewerten Experten die am 4. März beendete Militäroperation „Lightning Thunder“ im Nordosten Kongos (Provinz Orientale). Diese Operation gegen LRA-Stellungen auf kongolesischem Staatsgebiet war nach gescheiterten Friedensgesprächen zwischen der Regierung Ugandas und der ugandischen Rebellengruppe LRA (Lord’s Resistance Army) ab dem 14. Dezember 2008 von ugandischen und kongolesischen Streitkräften durchgeführt worden. Aufgrund militärischer Fehler gelang es den Regierungstruppen nicht, die Rebellen entscheidend zu schwächen. Experten vermuten noch bis zu 1 500 LRA-Kämpfer in der Region. Nach übereinstimmenden Angaben von UNO, humanitären Organisationen und Human Rights Watch (HRW) hat sich die Lage für die örtliche Zivilbevölkerung seither massiv verschlechtert. Über 130 000 Menschen sind vor der Gewalt geflohen. Hauptgrund sind die Vergeltungsattacken der LRA, die sich nahezu ausschließlich gegen die Zivilbevölkerung richten.

Die allgemeine Sicherheitslage und die humanitäre Situation in der gesamten östlichen DR Kongo bleiben somit in der ersten Jahreshälfte 2009 schlecht, in einigen Regionen sogar katastrophal. Die Bemühungen des Wiederaufbaus und der Rückführung und Reintegration der nach UN-Schätzungen mindestens 1,35 Millionen Binnenvertriebenen allein in den Kivu-Provinzen, Ituri und Orientale bleiben durch die Unsicherheit bedroht. Besonders betroffen von Flucht und Vertreibung sowie der massiven Gewalt aller Konfliktakteure gegen die Zivilbevölkerung bleiben Frauen und Kinder. Sexualisierte Gewalt findet alltäglich und auf bleibend hohem Niveau statt. Die jüngste UNO-Resolution zur Mandatsverlängerung von MONUC (S/RES/1856) bekräftigt erneut die Umsetzung der Resolutionen 1325 (2000) und 1820 (2008) im Rahmen des MONUC-Mandats, doch konnte dieses Ziel nach Ansicht von Beobachterinnen und Beobachtern nicht umgesetzt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen55

1

Welche politischen Konsequenzen für den Friedensprozess im Ostkongo erwartet die Bundesregierung durch den Führungswechsels in der CNDP, an deren Spitze nun Bosco Ntaganda steht, gegen den der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) bereits im August 2006 einen Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen erließ?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Bosco Ntaganda als Kommandant an der Militäroperation Kimia II beteiligt ist, insbesondere hinsichtlich der von MONUC geleisteten Unterstützung für die Operation?

Hat die Bundesregierung diesbezüglich Bedenken gegenüber der UNO zum Ausdruck gebracht?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Operation Umoja Wetu vor dem Hintergrund, dass das Mandat von MONUC, eine „effektive Koordination“ sicherheitsrelevanter Operationen zwischen FARDC und MONUC als „essentiell“ für die Umsetzung der Friedensbemühungen ansieht (S/RES/ 1856)?

Und sind der Bundesregierung Informationen zu den Vereinbarungen zwischen MONUC und FARDC für die aktuellen Militäroperationen bekannt (bitte Details nennen)?

4

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung unabhängiger Beobachter zur Operation Umoja Wetu, dass diese v. a. eine Verlagerung der FDLR-Aktivitäten in entlegene Regionen sowie in die Nachbarprovinzen Süd Kivu und Maniema bewirkt habe?

Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

5

Liegen der Bundesregierung Informationen zu Opferzahlen (Kombattanten und Zivilbevölkerung) und zu Übergriffen auf die Zivilbevölkerung durch ruandische und kongolesische Truppen vor, und in welcher Größenordnung liegen diese?

6

In welchem Ausmaß ist es seit Ende der Operation Umoja Wetu zu Vergeltungsschlägen durch FDLR-Einheiten gegen die örtliche Zivilbevölkerung gekommen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Operation Umoja Wetu,

a) vor dem Hintergrund, dass nach MONUC-Angaben im Zuge der Operation nur rund 500 FDLR-Kombattanten (zzgl. Angehörige) repatriiert wurden, und die Kommandostrukturen der bis zu 6 000 FDLR-Rebellen nicht zerstört werden konnten?

b) mit Blick auf die Sicherheitslage in Nord Kivu?

c) mit Blick auf zukünftige Maßnahmen von MONUC, der kongolesischen und ruandischen Regierungen sowie örtlicher Akteure zur politischen Lösung der FDLR-Problematik, und sind der Bundesregierung diesbezügliche Initiativen bekannt?

d) Wie schätzt die Bundesregierung die Repatriierung der ruandischen FDLR-Milizen und ihrer Angehörigen sowie deren Versorgung und Reintegration in Ruanda ein?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Problem der FDLR Gegenstand des nächsten Gipfeltreffen der Große-Seen-Konferenz sein wird, und ob der UN-Chefunterhändler, Olusegun Obasanjo, die FDLR-Problematik im Rahmen des Nairobi-Prozesses thematisiert, und wenn ja, welche politischen Schritte diskutiert werden?

9

Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen FARDC-Operation in Süd Kivu (Kimia II), wo sich die größten FDLR-Rückzugsgebiete befinden, die örtliche politische Lage ein?

10

Welche Maßnahmen ergreift MONUC, um die Zivilbevölkerung in Süd Kivu (im Zuge der Militäroperationen) zu schützen, wie schätzt die Bundesregierung deren Wirksamkeit ein, und welche ergänzenden Maßnahmen sind ihrer Ansicht nach zu ergreifen?

11

Zum Zeitpunkt der CNDP-Rebellion im Oktober 2008 hatte die Bundesregierung den von verschiedenen Seiten erhobenen Forderungen nach einer EU-Eingreiftruppe eine Absage erteilt und (neben der MONUC-Aufstockung) verstärkte politische Bemühungen angekündigt, wir fragen die Bundesregierung:

a) Welche politischen Initiativen Deutschland und EU seither ergriffen haben, um zur Verbesserung der Sicherheitslage, der humanitären Situation und zur Förderung von Friedensinitiativen beizutragen?

b) Wie die Bundesregierung den Erfolg dieser Initiativen bewertet, und welche Maßnahmen die Bundesregierung der EU in der Zukunft vorschlagen wird?

c) Hat die Bundesregierung Informationen darüber, welche Maßnahmen von der kongolesischen Regierung getroffen werden, um die negativen Auswirkungen der Militäroperationen auf die Zivilbevölkerung zu begrenzen, und in welcher Weise stehen Bundesregierung und EU zu dieser Frage in Kontakt zur kongolesischen Regierung und Armeeführung?

12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Stand der Friedensgespräche zwischen Ruanda und der DR Kongo im Rahmen des Nairobi-Prozesses vor?

13

Wie schätzt die Bundesregierung heute die Relevanz des im Februar 2008 abgeschlossenen Goma-Abkommens ein, und verfügt sie über Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung?

14

Mit welchen Maßnahmen unterstützt sie dessen Implementierung?

15

Wie stabil schätzt die Bundesregierung die im Januar zwischen kongolesischer Regierung und Armee (FARDC), der CNDP, den regierungsnahen PARECO-Milizen (Patriotes Résistants Congolais) und Maï Maï-Milizen vereinbarte Waffenruhe in Nord Kivu ein?

a) Sind der Bundesregierung seither Gefechte zwischen den genannten Gruppen bekannt?

b) Sind der Bundesregierung Übergriffe durch diese Gruppen auf die Zivilbevölkerung bekannt?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für das politische Handeln der „internationalen Gemeinschaft“?

d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob, und in welcher Form MONUC bzw. die UNO, die Afrikanische Union (AU) oder andere multilaterale Organisationen in die Verhandlungsprozesse einbezogen waren, und ob es Bemühungen gibt, die Waffenstillstandsvereinbarungen in den Amani-Prozess zu überführen?

e) Welche Maßnahmen der Konfliktbearbeitung müssten nach Ansicht der Bundesregierung vorrangig ergriffen werden, und wie unterstützt Deutschland diesen Prozess?

16

Wie bewertet die Bundesregierung das politische Abkommen, das die kongolesische Regierung und die CNDP-Führung am 23. März unterzeichneten, und hat die Bundesregierung Kenntnisse,

a) ob auch mit den übrigen bewaffneten Gruppen der Region Abkommen geschlossen wurden?

b) über Informationen über den Stand der Umsetzung der dort getroffenen Vereinbarungen?

c) dass die im Abkommen benannten Maßnahmen zur politischen Machtteilung mit der CNDP und zur Aussöhnung zu vage bleiben und zu weiteren Konflikten mit anderen örtlichen Gruppen führen könnten, und teilt die Bundesregierung die Meinung von Experten (u. a. International Crisis Group)?

Und welche Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung ergriffen werden, um diese Konfliktdimension zu bearbeiten?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die politischen Entwicklungen in der DR Kongo infolge der Militäroperation, besonders die unter erheblichem Druck erfolgte Amtsniederlegung von Parlamentspräsident Vital Kamerhe, der im Vorfeld Kritik an Umoja Wetu geäußert hatte?

18

Liegen der Bundesregierungen neue Kenntnisse zum laufenden Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen den in Deutschland lebenden Präsidenten der FDLR, Dr. Ignace Murwanshyaka, vor?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Mitte März (15. 3.) beendete Militäroperation ugandischer und kongolesischer Regierungstruppen gegen die ugandische Rebellenorganisation LRA in der Provinz Orientale (Lightning Thunder)?

a) Welche Auswirkungen hatten die Operationen auf die örtliche Sicherheitslage und die humanitäre Situation?

b) Inwieweit war MONUC in die Operation involviert?

c) Ist die Einschätzung von Beobachtern (u. a. HRW) in Anbetracht der hohen zivilen Opferzahlen (besonders des „Weihnachtsmassakers“ der LRA) zutreffend, dass MONUC darin scheiterte, der Bevölkerung Schutz zu gewährleisten, und wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür?

d) Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der Tatsache, dass FARDC und UPDF (Uganda Peoples Defence Force) die LRA-Rebellen militärisch nicht besiegen konnten, und welche Handlungsmöglichkeiten sieht sie?

20

Wie schätzt die Bundesregierung die Fortschritte in den Bereichen DDR und SSR vor dem Hintergrund ein, dass der aktuelle Bericht des UN-Generalsekretärs zur Lage im Kongo (S/2009/160, §§ 48 ff.) nur sehr allgemein von bleibenden Herausforderungen in allen Bereichen spricht (bitte Details nennen)?

21

Liegen der Bundesregierung aktuelle Kenntnisse zum Stand der Eingliederung von CNDP-Einheiten sowie Maï Maï und PARECO-Milizen in die Strukturen der FARDC vor, die im letzten UN-Bericht als „äußerst fragil“ (S/2009/160, § 4) bezeichnet wurde?

a) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, ob, und wie viele Soldaten seit Januar 2009 effektiv demobilisiert und (ins Zivilleben) reintegriert wurden, und wie viele Waffen der MONUC übergeben wurden?

b) Wie schätzt die Bundesregierung die Nachhaltigkeit der Integration der rund 10 000 CNDP-Kämpfer sowie der PARECO und Maï Maï in die FARDC ein, die nach Informationen des südafrikanischen Forschungsinstituts ISS sowie der International Crisis Group nach dem Muster der „Mixage“ verlief, das bereits im Vorjahr gescheitert war?

22

Mit welchen Maßnahmen unterstützen MONUC und die „internationale Gemeinschaft“ die Prozesse von DDR und SSR?

a) Welche Maßnahmen sollten ihrer Ansicht nach ergriffen werden, um die DDR-Prozesse im Osten des Landes wirksamer und nachhaltiger umzusetzen?

b) Gibt es von Seiten der Geber Unterstützungsleistungen für die DDR-Prozesse, die über finanzielle Beiträge zum Multi-Donor-Fund sowie über die Beteiligung an MONUC hinausgehen? Wenn ja von welchen Gebern, und wenn nein, warum nicht?

23

Teilt die Bundesregierung die Ansicht kritischer Experten, dass vor dem Hintergrund des desolaten Zustands der FARDC, den auch die Bundesregierung selbst einräumte (Ausschussdrucksache 16(19)480), die Maßnahmen der SSR im Bereich der Armeereformen weit hinter den Zielen und Zeitplänen hinterherhinken?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche Erfolge konnten im Osten Kongos im Bereich der Armeereform überhaupt erzielt werden?

c) Welche Konsequenzen ziehen Bundesregierung und „internationale Gemeinschaft“ daraus?

24

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Fortschritt im Bereich der Polizeireformen dar, und welche konkreten Maßnahmen wurden von kongolesischer Regierung und MONUC im letzten Jahr durchgeführt?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen den Beitrag Deutschlands und der EU zur Unterstützung der Sicherheitssektorreformen im Rahmen der Programme EUSEC (Armeereform) und EUPOL (Polizeireformen)?

a) Wie viele der jeweils rd. 50 europäischen Beamten sind in den Krisenregionen im Osten des Landes stationiert bzw. präsent, und welche Aufgaben nehmen sie dort wahr (bitte gesondert für EUSEC und EUPOL beantworten)?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den zuständigen kongolesischen Autoritäten?

c) Wie beurteilt sie die bisherigen Resultate des „Zahlungskettenprojekts“ der EUSEC in Anbetracht anhaltender Berichte über Plünderungen von FARDC-Soldaten und die Verstrickung von Kommandeuren in den illegalen Raubbau von Erzen, Diamanten sowie in Schmuggelaktivitäten in Ostkongo?

d) Welche Maßnahmen werden im Rahmen von EUSEC und EUPOL ergriffen (bzw. sind ggf. in Planung), um dem Problem der Straflosigkeit innerhalb der Polizei und Streitkräfte, und dort v. a. in den höheren Rängen, entgegenzuwirken?

e) Existieren für EUPOL und EUSEC Zeitpläne und Kriterien, um die Fortschritte der Programme zu kontrollieren, und wenn ja, wurden diese erreicht, und wenn nein, warum nicht?

26

Welche Konsequenzen ziehen EU und Bundesregierung daraus für die künftige Ausgestaltung von EUPOL (deren Verlängerung jüngst vom Ministerrat beschlossen wurde) und EUSEC?

a) Wenn ja, wird es Veränderungen oder Korrekturen der Programme geben (bitte gesondert für EUSEC und EUPOL beantworten)?

b) Existieren Pläne, die Programme personell und finanziell aufzustocken oder zu reduzieren, und in welchen Größenordnungen werden diese Veränderungen voraussichtlich liegen (bitte gesondert für EUSEC und EUPOL beantworten)?

27

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Erfolg (oder Misserfolg) des Waffenembargos für den Osten der DR Kongo, das im Dezember 2008 (S/RES/1857) erneut um 12 Monate verlängert wurde?

a) Mit welchen diplomatischen und politischen Maßnahmen, die über die finanzielle Unterstützung von MONUC hinausgehen, unterstützt die Bundesregierung – auch im Rahmen der EU – die Durchsetzung des Waffenembargos?

b) Welche politischen Maßnahmen unternehmen Bundesregierung und EU, um zu gewährleisten, dass über die Anrainerstaaten keine Waffenexporte in die DR Kongo gelangen, und wie erfolgreich sind diese Maßnahmen?

c) Welche politischen Maßnahmen unternehmen Bundesregierung und EU in Kooperation mit örtlichen Regierungen, um den illegalen Waffenschmuggel über Anrainerstaaten zu unterbinden, und wie erfolgreich sind diese?

28

Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der zuletzt pessimistischen Beurteilungen der humanitären Lage in Ostkongo durch viele Hilfsorganisationen und UNO (S/2008/728 §§ 31 ff. und S/2009/160 §§ 23 f.) aktuelle Informationen vor,

a) wie sich die humanitäre Lage in Nord Kivu seit Ende der CNDP-Rebellion sowie von Umoja Wetu verändert hat?

b) wie sich die Lage in Süd Kivu und Maniema durch die zwei FARDC-Operationen gegen die FDLR (Umoja Wetu und Kimia II) verändert hat, und an welchen Orten besondere humanitäre Brennpunkte entstanden sind?

c) wie sich die Lage in der Provinz Orientale seit Aufnahme der Operation Lightning Thunder verändert hat?

29

Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, um die Versorgung der Zivilbevölkerung auch in entlegenen Regionen mit Wasser, Nahrung, Medikamenten und sonstigen Hilfsgütern zu gewährleisten?

30

Welche Beiträge leistet die Bundesregierung – über Auswärtiges Amt (AA) und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – derzeit und welche Maßnahmen sind für 2009 vorgesehen (bitte gesondert nach den Bereichen „humanitäre Hilfe“ und „entwicklungsorientierte Nothilfe“ aufführen)?

31

Welche nichtstaatlichen Organisationen und Nothilfeprojekte werden von der Bundesregierung 2009 in welcher Höhe gefördert?

32

An welchen multilateralen Hilfsprogrammen (z. B. im Rahmen von ECHO) ist Deutschland mit welchen Mitteln beteiligt?

33

Stimmt die Bundesregierung mit den Expertenbeobachtungen überein, dass MONUCs Akzeptanz in der Bevölkerung in den Krisenregionen Ostkongos seit Jahren schwindet, da der Mission vorgeworfen wird, die Zivilbevölkerung nicht ausreichend zu schützen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

34

Wie beurteilt die Bundesregierung das aktuelle UN-Mandat, das trotz Kenntnis und Kritik an den Menschenrechtsverletzungen der FARDC erneut die Kooperation von MONUC in verschiedenen Aufgaben (S/RES/ 1856, § 3) sowie die aktive Koordination militärischer Operationen der FARDC (S/RES/1856, § 3g) vorschreibt?

35

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass MONUC die aktive militärische Kooperation mit der FARDC so lange aussetzen sollte, bis erkennbar ist, dass Regierung und Armeeführung ernsthafte Schritte einleiten, um Menschenrechtsverletzungen der Sicherheitskräfte zu unterbinden und eine wirksame strafrechtliche Ahndung der Verantwortlichen zu gewähren?

36

Mit welchen Maßnahmen, die über die Beteiligung an EUSEC und EUPOL hinausgehen, unterstützt die Bundesregierung den Aufruf der UN-Sicherheitsrates (Präambel der Resolution 1856) an die kongolesische Regierung, gewaltsame Übergriffe der Sicherheitskräfte zu stoppen, präventive Maßnahmen zu ergreifen und Verantwortliche rechtlich zu verfolgen?

Welche Erfolge wurden erreicht?

37

Was unternimmt die Bundesregierung bilateral gegenüber der kongolesischen Regierung sowie in (welchen) multilateralen Foren, um Menschenrechtsaktivisten, Anwälte und Opfer von staatlicher Willkür und/oder Gewalt zu schützen?

Was unternimmt die Bundesregierung zur Bekämpfung der Straflosigkeit?

38

Sind die Informationen zutreffend, dass die Auszahlung der Mittel aus dem 2007 aufgelegten Friedensfonds aufgrund bestehender Altschulden der DR Kongo blockiert war?

a) Wie hoch war der Anteil der blockierten Mittel, und sind diese Mittel inzwischen freigegeben worden?

b) Wie groß sind die bilateralen Außenstände der DR Kongo bei Deutschland, handelt es sich dabei um Altschulden aus der Mobutu-Ära, und wofür waren diese Mittel verliehen worden?

c) Handelt es sich bei den Schulden um Außenstände, die die Kriterien „illegitimer Schulden“ (Odious Debts) erfüllen, und wenn ja, plant die Bundesregierung, der DR Kongo diese bilateralen Schulden zu erlassen, und wenn nein, warum nicht?

39

Sind nach Ansicht der Bundesregierung die vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise von den Kreditinstitutionen Weltbank, IWF und ADB sowie der EU gewährten Finanzmittel von insgesamt rund 360 Mio. US-Dollar an die kongolesische Regierung ausreichend, um die schlimmsten sozialen Folgen der Krise abzufedern?

a) Handelt es sich dabei um Kredite, und zu welchen ökonomischen und politischen Bedingungen wurden die Zahlungen gewährt (bitte Details nennen)?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die IWF-Entscheidung, den Transfer von rund 500 Mio. US-Dollar im Rahmen der HIPC-II-Initiative erneut bis Dezember 2009 aufzuschieben?

40

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung – auch in Kooperation mit EU und UNO – um die illegale Rohstoffausbeutung (v. a. Coltan, Casseterite und andere Erze sowie Gold und Diamanten) durch die Konfliktakteure in Ostkongo (einschließlich der FARDC) und den Export dieser Rohstoffe über Anrainerstaaten einzudämmen und zu unterbinden?

a) Welche Maßnahmen ergreift sie (bilateral und multilateral), gegenüber kongolesischen Behörden und Sicherheitskräften sowie gegenüber den Anrainerstaaten (v. a. Ruanda und Uganda), um das lukrative Geschäft mit Konfliktrohstoffen zu unterbinden und die verbreitete Beteiligung korrupter Amtsträger an diesem Geschäft zu verhindern?

b) Welche Maßnahmen ergreift sie (bilateral und multilateral), gegenüber (international agierenden) Unternehmen, um die von vielen NGOs (u. a. des Fatal Transactions-Netzwerks) und im UN-Expertenbericht (S/2008/773) geforderte Einhaltung von „Due Dilligence-Kriterien“ durch private Rohstoffimporteure durchzusetzen, um konfliktverschärfenden Handel zu unterbinden und Transparenz in den Handelsketten herzustellen?

c) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Wirksamkeit bestehender Initiativen und Regime (u. a. EITI, Kimberley-Prozess und OECD-Richtlinien) zu erhöhen und diese zu – für Staaten und Unternehmen – rechtlich bindenden Regelungen auszubauen? Wenn nein, warum nicht?

d) Liegen Ergebnisse über das bereits 2007 aufgenommene Pilotprojekt „Herkunftsnachweis Coltan“ vor, mit dem die Wirksamkeit einer umfassenden Zertifizierung der Handelsketten mit mineralischen Rohstoffen getestet werden sollte, und welche nächsten Schritte sind geplant?

41

Verfügt die Bundesregierung im Zusammenhang mit intransparenten Bergbauverträgen mit internationalen Firmen, der extremen Ausbeutung von Arbeitskräften v. a. im nichtindustriellen (artisanalen) Kleinbergbau sowie der systemischen Korruption in Ministerien und Behörden die die Hauptgründe dafür sind, dass auch in westlichen und südlichen Landesteilen der DR Kongo der Abbau (nicht nur) mineralischer Rohstoffe erhebliche Konfliktpotenziale birgt und nicht zur nachhaltigen Entwicklung des Landes beiträgt, über Kenntnisse

a) über den Stand des Revisionsverfahrens von Bergbauverträgen und Lizenzen, wie diese von zwei kongolesischen parlamentarischen Untersuchungskommissionen (2005 und 2007) aufgrund der massiven Unregelmäßigkeiten und teils offenen Rechtsverstöße in vergangenen Vergabeverfahren von der Kabila-Regierung gefordert wurden?

b) Welche Haltung nimmt die Bundesregierung – bilateral gegenüber der kongolesischen Regierung und in multilateralen Foren – in Bezug auf die von den Untersuchungskommissionen sowie internationalen und kongolesischen NGOs geforderten Neuverhandlungen der Bergbauverträge ein?

42

Wie erklärt die Bundesregierung die stark abweichenden Angaben zu Opfern sexualisierter Gewalt in Ostkongo, die nach Informationen von Menschenrechts-NGOs allein 2008 rund 100 000 Frauen und Mädchen betragen, wohingegen die Angaben der UNO mit rd. 6 900 gemeldeten Fällen in der ersten Jahreshälfte 2008 weit darunter liegen?

43

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob sich die Häufigkeit und Intensität sexualisierter Gewalt nach dem Ende der CNDP-Rebellion und dem Abschluss der Operation Umoja Wetu in Nord Kivu verringert hat?

44

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung, die die UN-Resolution 1820 ratifiziert hat, multilateral sowie gegenüber der kongolesischen Regierung unternommen, um die Umsetzung der Resolution in den Krisenregionen im Ostkongo zu befördern?

45

In der UN-Resolution zur DR Kongo (S/RES/1856) sowie im aktuellen Bericht des UN-Generalsekretärs (S/2009/160, § 69) wurde die sexualisierte Gewalt der Kriegsparteien – unter expliziter Nennung der staatlichen Sicherheitskräfte – verurteilt, sind der Bundesregierung Bemühungen der kongolesischen Regierung bekannt,

a) mit besonderen Maßnahmen zu einem besseren Schutz von Frauen und Kindern in den Konfliktregionen in Ostkongo beizutragen (und wenn ja, bitte aufführen)?

b) mit Aufklärungs- und Präventionskampagnen innerhalb ihrer Sicherheitsapparate unter Offizieren und Soldaten/Polizisten größere Gender-Sensibilität herzustellen?

c) um Straftäter schneller zu ermitteln, anzuklagen und juristisch zur Verantwortung zu ziehen?

d) mit denen der verbreiteten Straflosigkeit – besonders bei höherrangigen Angehörigen der Sicherheitskräfte – bei Tatbeständen sexueller Gewalt wirksam entgegengewirkt wird?

46

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den zuständigen kongolesischen Ministerien bei der Umsetzung des Aktionsplan zur Implementierung einer Strategie gegen sexualisierte Gewalt im Rahmen von EUSEC und EUPOL, auf den die Bundesregierung Ende 2008 erstmals verwies (Bundestagsdrucksache 16/11332), und welche Fortschritte konnten bisher erreicht werden?

47

Warum hat die Bundesregierung bislang keinen eigenen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 vorgelegt?

48

Wie groß ist der Anteil von Projekten an den rund 9,2 Mio. Euro umfassenden bilateralen Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitssysteme, die explizit und schwerpunktmäßig die Versorgung von Frauen und Kindern fördern, die infolge von Vergewaltigungen mit HIV, Geschlechts- oder anderen Infektionskrankheiten infiziert wurden (bitte mit Nennung der Projekte)?

49

Welche Projekte medizinischer und psychosozialer Betreuungsangebote und Wiedereingliederungsprojekte für Frauen und Kinder, die Opfer von (sexualisierter) Kriegsgewalt wurden, existieren in Ostkongo, und welche werden durch die Bundesregierung in welcher Höhe unterstützt?

50

Aus welchen Gründen setzt der bilaterale Friedensfonds zur Förderung örtlicher Wiederaufbaumaßnahmen und der Nachkriegsentwicklung keine expliziten Schwerpunkte auf die Förderung von Frauenprojekten im Sinne der UN-Resolution 1325, d. h. auf Maßnahmen zur medizinischen und psycho-sozialen Behandlung, zur gesellschaftlichen Reintegration und zur Förderung politischer Partizipation von Frauen?

51

Inwiefern ermöglicht der Friedensfonds eine gezielte, direkte und schnelle Hilfe für vergewaltigte Frauen und zur Unterstützung lokaler Fraueninitiativen?

52

Nach Angaben der KfW wurden bis Anfang 2009 rund 30 Mio. Euro aus Mitteln des insgesamt 50 Mio. umfassenden Friedensfonds abgerufen, und für welche Projekte hat die Bundesregierung bislang Mittel (in welcher Höhe) zur Verfügung gestellt (bitte konkrete Angaben zu Projekten und Förderhöhe)?

53

Ist geplant, bei der Auszahlung der ausstehenden rund 23 Mio. Euro besonders Projekte zu beachten, die sich für die Bekämpfung sexueller und sexualisierter Gewalt einsetzen sowie zur verbesserten gesellschaftlichen und politischen Partizipation von Frauen beitragen?

54

Unterstützt die Bundesregierung die von lokalen und internationalen Frauenorganisationen erhobene Forderung nach Schaffung einer MONUC-Sondereinrichtung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt sowie die Aufstellung weiblicher Polizeieinheiten nach dem Modell in Liberia?

a) Wenn ja, hat die Bundesregierung konkrete Initiativen ergriffen, um den Aufbau derartiger Einheiten zu unterstützen?

b) Wenn nein, warum nicht?

55

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der „zero-tolerance“-Politik der MONUC, mit der diese vor dem Hintergrund wiederholter Verstrickungen von MONUC-Personal in Fälle von (Zwangs-) Prostitutionsringen seit 2004 versucht, sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt durch MONUC-Angehörige zu verfolgen und zu ahnden?

a) Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass MONUC trotz dieser Politik wiederholt in die Schlagzeilen gerät – zuletzt wurden im August 2008 indische Blauhelme der „sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs“ von z. T. minderjährigen Prostituierten (Mädchen und Jungen) beschuldigt?

b) Welche Maßnahmen müssten nach Ansicht der Bundesregierung ergriffen werden, um zu erreichen, dass schuldige UN-Mitarbeiter in ihren Entsendeländern zur Rechenschaft gezogen werden?

c) Welche Maßnahmen müssten ergriffen werden, um die Entsendeländer stärker in die Verantwortung einzubinden?

d) Welche Maßnahmen werden von der UNO bzw. MONUC derzeit zur Schulung des internationalen militärischen und zivilen Personals über international gültige Menschenrechtsstandards sowie die in der UN-Resolution 1325 enthaltenen Vorgaben für Einsätzekräfte durchgeführt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Maßnahmen?

Berlin, den 13. Juli 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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