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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Fragen nach Personalstand und Personalbesoldung an Bundeswehrdienststellen (G-SIG: 00000283)

Auskunftserteilung und Verhaltensmaßregeln für alle Dienststellen der Bundeswehr; Möglichkeiten eines Sicherheitsrisikos bei mißbräuchlicher Verwendung von Personaldaten der Bundeswehr

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

05.04.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/19617. 03. 77

Fragen nach Personalstand und Personalbesoldung an Bundeswehrdienststellen

der Abgeordneten Sick, Frau Tübler, Baron von Wrangel, von Hassel, Eymer (Lübeck), Dr. Narjes, Würzbach, Stutzer, Lagershausen, de Terra, Weiskirch (Olpe), Ey, Dr. von Geldern, Daweke, Dr. Meyer zu Bentrup, Landré, Dr. Kraske und Genossen

Vorbemerkung

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Kreisverband Nordfriesland, hat an alle in dem dortigen Gebiet stationierten Bundeswehrdienststellen folgendes Ersuchen gestellt:

„Bitte, teilen Sie uns mit, wie viele Soldaten und Zivilbeschäftigte bei Ihnen beschäftigt sind und wieviel Besoldung / Gehalt sie verdienen. Wir benötigen diese Auskunft für die Erstellung einer Analyse, um bei wirtschaftlichen Entscheidungen Unterlagen an der Hand zu haben. Wir haben in diesem Zusammenhang alle größeren Betriebe im Kreis angeschrieben."

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist die Bundesregierung grundsätzlich der Auffassung, daß solchen Ersuchen stattgegeben werden muß oder kann?

2

Sind der Bundesregierung andere Aktionen dieser Art aus der Vergangenheit bekannt, und wie ist in solchen Fällen gegebenenfalls entschieden worden?

3

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bei Erteilung solcher Angaben, gleichgültig an wen auch immer, die Gefahr einer mißbräuchlichen Verwendung nicht ausgeschlossen werden kann?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch eine solche mißbräuchliche Verwendung ein Sicherheitsrisiko entstehen kann?

5

Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund dieses Falles eindeutige Verhaltensregeln an alle Dienststellen der Bundeswehr zu geben, wie in solchen Fällen verfahren werden soll?

6

Wenn dieses bereits geschehen sein sollte, dann in welcher Form und in welcher Weise?

7

Da offensichtlich bei den Bundeswehrdienststellen im betroffenen Gebiet Unsicherheit wegen der Behandlung dieser Angelegenheit besteht, fragen wir, bis zur welchen Ebene evtl. Richtlinien nach Frage 6 gelangt sind?

Bonn, den 17. März 1977

Sick Frau Tübler Baron von Wrangel von Hassel Eymer (Lübeck) Dr. Narjes Würzbach Stutzer Lagershausen de Terra Weiskirch (Olpe) Ey Dr. von Geldern Daweke Dr. Meyer zu Bentrup Landré Dr. Kraske Dr. Abelein Broll Carstens (Emstek) Dr. Hornhues Löher Nordlohne Dr. Pinger Sauer (Salzgitter) Dr. Sprung Tillmann Dr. Wulff

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