Abbau des Sozialtarifs für Fahrten erholungsbedürftiger Kinder mit der Deutschen Bundesbahn
der Abgeordneten Frau Karwatzki, Bühler (Bruchsal), Dr. George, Dr. Blüm, Pohlmann, Köster, Burger, Dr. Hammans, Lampersbach, Frau Schleicher, Dr. Becker (Frankfurt), Frau Dr. Wilms, Prangenberg, Dr. Hoffacker, Dr. van Aerssen, Hasinger, Dr. Hüsch, Frau Pack, Schmidt (Wuppertal), Frau Fischer, Volmer, Braun, Wissmann, Kolb, Höpfinger, Sauer (Salzgitter), Weißkirch (Olpe), Frau Pieser, Link, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Deutsche Bundesbahn hat mit Wirkung vom 1. Mai 1977 die Fahrpreisermäßigung für die Tarifstelle „Fahrten erholungsbedürftiger Kinder" von 55 v. H. auf 50 v. H. herabgesetzt, nachdem diese Ermäßigung im Jahre 1976 bereits von 60 v. H. auf 55 v. H. abgesenkt worden war. Eine Absenkung von 5 v. H. stellt für die Deutsche Bundesbahn beim derzeitigen Preisgefüge eine Größenordnung von ca. 1,2 Mio DM pro Jahr dar (bei ca. 518 000 beförderten Kindern - mit Betreuungspersonen) .
Aufgrund des „Leistungsauftrags", den die Bundesregierung der Bundesbahn erteilt hat, soll dieser Sozialtarif innerhalb der nächsten fünf Jahre vollständig abgebaut werden. Im Rahmen dieses Tarifs werden vor allem kranke Kinder über zumeist weite Entfernungen zu Kur- und Badeorten befördert oder aber zu notwendigen gesundheitsfördernden Erholungsaufenthalten (u. a. an der Nord- und Ostsee, im Schwarzwald und in Bayern).
Sie werden vor allem von den freien Wohlfahrtsverbänden und von den Kommunalverwaltungen (Jugend-, Gesundheits- bzw. Sozialämtern) aber auch von Krankenkassen und Rentenversicherungsanstalten verschickt. Überwiegend stammen die Kinder und Jugendlichen aus sozial schwachen Bevölkerungsschichten.
Von 1950 bis Februar 1966 war die Tarifstelle aus diesen Überlegungen mit einer Fahrpreisermäßigung von 75 v. H. ausgestattet. Ab 1. März 1966 wurde schon einmal der Ermäßigungssatz auf 50 v. H. herabgesetzt, bis er im Mai 1968 wieder auf 60 v. H. anstieg. Bereits damals sank die Zahl der beförderten Kinder - einschließlich der betreuenden Begleiter - gegenüber dem Vorjahr überdurchschnittlich rasch von 883 620 (1965) auf 742 604 um 16 v. H. ab.
Angesichts der Absenkung des Ermäßigungsgrades um zweimal 5 v. H. binnen kurzer Zeit und der darüber hinaus beabsichtigten Streichung dieser Tarifstelle ist auch jetzt damit zu rechnen, daß die Entsendestellen im Ergebnis weniger Kinder verschicken. Die freien Wohlfahrtsverbände, die Kommunalverwaltungen sowie die Krankenkassen und die Rentenversicherung werden angesichts der angespannten Finanzsituation ihre entsprechenden Etatansätze nicht erhöhen können. Rein rechnerisch wirkt sich eine 5prozentige Absenkung des Ermäßigungsgrades so aus, daß diese Summe für über 700 Kinder pro Jahr die gesamten Kurkosten (Unterbringung, Betreuung, Kurmittel, Fahrt usw.) ausmacht.
Die Entsendestellen werden wahrscheinlich auch die Eigenanteile der Eltern erhöhen, was erfahrungsgemäß wiederum zu einer Absenkung der Anzahl der zur Kur verschickten Kinder führt.
Wesentlich erscheint auch die Signalwirkung, die von dieser Absenkung des Ermäßigungsgrades ausgeht. Wenn der Bund seine langjährige intensive Aktivität auf dem Gebiet der Kinderheilfürsorge und der Kindererholung hier drastisch einschränkt und in Kürze ersatzlos streicht, so kann dies nicht ohne erhebliche negative Auswirkungen auf die Einstellung der anderen verantwortlichen Stellen für diese wichtige Aufgabe bleiben. Den Schaden hätten schließlich nicht Bund, Land oder Kommunalverwaltungen, nicht einmal die Eltern, sondern allein die Kinder.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen3
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung ermäßigten Bahntarifen für Fahrten erholungsbedürftiger Kinder im Rahmen der Kinderheilfürsorge und Kindererholung bei?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß mit einem Abbau dieses Sozialtarifs an der richtigen Stelle gespart würde?
Ist die Bundesregierung bereit, den Sozialtarif „Fahrten für erholungsbedürftige Kinder" mit einem Ermäßigungssatz von 60 v. H. beizubehalten und die der Bundesbahn entstehende Kostenunterdeckung dauerhaft finanziell abzusichern?